Neuer Herd/Backofen

Diskutiere Neuer Herd/Backofen im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Guten Tag, Ich habe schon einiges zu dem Thema gelesen, auch hier, bin mir aber nicht sicher was die Umsetzbarkeit angeht: Wir überlegen aktuell...
... oder sich vom Vermieter einen seit Jahrzehnten üblichen Standard Herdanschluss mit Drehstrom herrichten lassen...
Das wäre tatsächlich unsere Lieblingslösung, aber ich kann das ja nicht erzwingen und suche schon nach alternativen Lösungen :)
 
Das sollte aber der normale Standard einer vermieteten Wohnung sein
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Wo lebst du denn, dass du glaubst das wäre "normaler" (?) Standard ?

Kennst du die abgelegenen "Provinzen" in DE nicht, wo noch Kopfsteinpflaster der "normale Standard" ist ?

Schätzungsweise sind in DE noch 50% aller Haushalte ohne Drehstrom-Anschluß !
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Dazu kann ich nur sagen, dass ich in Berlin wohne, also abgelegene Provinz trifft da auf jeden Fall nicht zu ;D
 
Sofern kein Gasanschluß vorhanden ist, ist der Drehstromanschluß für einen Herd das was ein Vermieter dem Mieter grundsätzlich zur Verfügung zu stellen hat.
Dies zählt neben dem möglichen Betrieb von Waschmaschine, Trockener und Spülmaschine zu den heute üblichen Geräten die OHNE Einschränkungen nutzbar sein müssen.

Für den nun vorhandenen Einphasigen Anschluß gilt max 4,6kW.
Für 4,6KW ist allerdings auch schon für den Herdanschluß eine Sicherung mit 20A und eine entsprechend ausgelegte Leitung notwendig!

Es gibt auch Herde die zwar für Drehstrom sind sicher aber in der Leistung entsprechend begrenzen lassen und somit auch an Wechselstrom angeschlossen werden dürfen.
War glaube bei manchen Neff Geräten möglich.
 
Sofern kein Gasanschluß vorhanden ist, ist der Drehstromanschluß für einen Herd das was ein Vermieter dem Mieter grundsätzlich zur Verfügung zu stellen hat.
Dies zählt neben dem möglichen Betrieb von Waschmaschine, Trockener und Spülmaschine zu den heute üblichen Geräten die OHNE Einschränkungen nutzbar sein müssen.
Und das steht bitte rechtsverbindlich wo ?
 
Da fragst Du bitte einen Anwalt für Mietrecht.
Dazu gibt es aber diverse Urteile.
 
Dazu kann ich nur sagen, dass ich in Berlin wohne, also abgelegene Provinz trifft da auf jeden Fall nicht zu ;D
Da irrst du dich gewaltig auch in Berlin gibt es noch Gebiete mit einem 230 V Dreiecksnetz und auch genügend Altbauten wo nur Wechselstrom in Wohnungen vorhanden ist . Und auch noch Wohnungen mit klassischer Nullung !
 
In Städten ist der Anteil an vermietetem Wohnraum deutlich höher.
Ich würde behaupten, daß der Anteil veralteter Technik, in vermieteten Objekten deutlich höher ist als in vom Eigentümer bewohnten.
 
Da fragst Du bitte einen Anwalt für Mietrecht.
Dazu gibt es aber diverse Urteile.
Heisst also nein, weil sonst könnte der TE ja sich darauf berufen und seinen Vermieter zwingen, gemäß Rechtsgültigkeit, den bestehenden Mangel (fehlender E-Herdanschluss mit 3ph.) zu beheben.

Bitte versteh mich nicht falsch, ich bin 100% dafür das vor einer Neuvermietung der Vermieter in der Pflicht sein muss, seine Mietsache den aktuellen Bedürfnissen anzupassen. In diesem Fall auch die Umstellung auf Drehstrom. Nur solange es mehr Mieter wie Wohnungen gibt, ist das halt Wunschdenken.
Nur sollte man nicht den Eindruck erwecken, in diesem Fall der Anschluß einen E-Herd, Waschmaschine, Trockner und Geschirspüler, das dies jedem Mieter rechtlich zusteht.
 
Thema: Neuer Herd/Backofen
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