Sofern kein Gasanschluß vorhanden ist, ist der Drehstromanschluß für einen Herd das was ein Vermieter dem Mieter grundsätzlich zur Verfügung zu stellen hat.
Dies zählt neben dem möglichen Betrieb von Waschmaschine, Trockener und Spülmaschine zu den heute üblichen Geräten die OHNE Einschränkungen nutzbar sein müssen.
Für den nun vorhandenen Einphasigen Anschluß gilt max 4,6kW.
Für 4,6KW ist allerdings auch schon für den Herdanschluß eine Sicherung mit 20A und eine entsprechend ausgelegte Leitung notwendig!
Es gibt auch Herde die zwar für Drehstrom sind sicher aber in der Leistung entsprechend begrenzen lassen und somit auch an Wechselstrom angeschlossen werden dürfen.
War glaube bei manchen Neff Geräten möglich.