Er ist aber verpflichtet die Anlage in Stand zu halten, aufgrund des Alters der Automaten ist hier aber nicht davon aus zu gehen, daß diese auch nach damaligem Stand mangelfrei arbeiten.
Zusätzlich ist der Vermieter verpflichtet eine Anlage bereit zu stellen an der "heute übliche Geräte" ohne Einschränkung nutzbar sind.
Das gilt hier schon mal für den E-Herd als nicht erfüllt.
Steht wo? Solange von der Anlage keine Gefahr ausgeht, muss der Vermieter gar nichts - Leider. Und definiere „heute übliche Geräte“ und „ohne Einschränkung“ So wie ich herauslesen konnte, war das alte Kochfeld ohne Einschränkung nutzbar.
Ich kenne selber Wohnungen, wo ich erst mal schlucken muss, wenn ich das sehe. Von auf dem Boden schrabenen Hauseingangstürern, die somit fast nie richtig zu sind, spärliche Treppenhausbeleuchtung, Fliesen in Eingangsbereichen, die in 20 Jahren wieder Schick sind, bröckelnder Putz, ausgetretene Stufen und eine Elektrik, wo die Grabstelle vom ehemaligen Installateur schon abgelaufen sein dürfte. In FFM bekommst du alles los, was von oben trocken ist. Vorteile solcher abgewohnten Objekte ist, die sind günstiger zu haben.
Solange dies so ist, wie es ist und auch es keine Baupolizei oder Bezirksbaukontrolleur gibt, wird es sich auch nicht ändern. Viele solcher Objekte gehört denn auch noch Leuten, die jeden Schmutzstreifen an ihrem Fahrzeug monieren würden, sprich die Geld ohne Ende haben, aber gierig geworden sind.
Und bei solcher Elektrik beim TE, dürfte der Rest auch schon etwas abgewohnt sein. Abhilfe schafft hier meist, was besseres suchen oder selber bauen, nur man muss sich dies leisten können. Und bei den derzeitigen Mieten, Immobilenpreisen und Zinsen, haben die wenigsten noch eine Chance, selber zum Eigentum zu kommen. Somit wird die Spaltung der Gesellschaft weiter zementiert. Bekannter sagte letztens erst zu mir: „Wenn ich mein Haus mieten müsste, dann müsste ich ausziehen, da ich mir das von meinem Gehalt gar nicht leisten könnte.“ Das ist doch schon bitter.