Notbeleuchtung

Diskutiere Notbeleuchtung im Forum Licht & Beleuchtung im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hi ich arbeite in einer Einrichtung des Drogenentzugs, und wollte mich erkundigen wie ihr es mit der Notbeleuchtung seht. Unsere Notlampen...
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
J

JanWichmann

Beiträge
9
Hi

ich arbeite in einer Einrichtung des Drogenentzugs,
und wollte mich erkundigen wie ihr es mit der Notbeleuchtung seht. Unsere Notlampen werden mit einen Normalen Nym-Kabel eingespeist und laufen mit den Allgemein-Strom zusammen.
Rechtens oder nicht?Was denkt ihr!
 
Hallo Jan,

deine Angaben sind ein wenig allgemein gehalten.
Klär uns doch mal auf, wo konkret du Probleme siehst.
Was sind das für Notlampen?
Akkuleuchten, die normal vom Standardnetz in Erhaltungsladung betrieben werden?

Gruß Fachmann
 
Wenn ich es richtig gesehen haben ganz normal 230V lampen, weiss aber leider nicht wann die an sind im moment nicht
 
Bei uns sind Einzelakkuleuchten installiert, die am Normalen Netz dranhängen. Die Lampen kann man dann noch über einen zentralen Schalter anknipsen damit sie Leuchten oder bei Stromausfall gehen sie auch an. Auch mit NYM-J installiert, gnge als PEN "missbraucht" :shock:

mfg

kal310
 
@JanWichmann

Hab ihr ein Notstromaggregat bzw ein Batterieraum woraus die Notbeleuchtung gespeist wird ?
 
Erstmal danke für die schnellen Antworten.
Die Notbeleuchtung wird über eine Normale Verteilung und NYM-Leitung. Aus der VT-werden auch Waschmaschinen und soweiter eingespeist, also keinen Batterie-Raum oder Ähnliches
 
Dann werden die Notleuchten mit Batterien betrieben ,mit einem Netzausfallkontakt. Habt ihr nur eine Notbeleuchtung oder auch Fluchtwegsleuchten (Piktogramme) ?
 
Dann ist eure ganze Not und Fluchtwegsbeleuchtung veraltet und nach neuer Regelung nicht mehrzulässig. Die Zuleitungen müssen über Feuerfesteleitungen(NHXH bzw. E30, E90, Feuerwiederstandsklasse)und einer Notversorgung gespeist werden. Aber nicht zulässig heisst nicht unbedingt verboten bzw. nicht erlaubt! Aber sollte etwas an der Anlage erneuert oder erweitert sowie ausgetauscht werden, muss der Besitzer die Anlange komplett erneuern.
 
Danke für diese sehr Aufschlussreiche Antwort, sie stimmt mit meinen überlegungen fast zu 100% über ein!
Kennst du die genaue Vorscvhrift? Unsere Leitung will so was immer mit Fakten belegt haben?
 
Ich mag mich ja irren, aber mir ist keine Regelung bekannt, aus der sich eine Verpflichtung zum kompletten Austausch einer zum Errichtungszeitpunkt normgerechten Sicherheitsbeleuchtungsanlage ableiten lässt, wenn eine einzelne Leuchte mal den Geist aufgibt...
Vielleicht würde ich so weit gehen, dass bei größernn Erweiterungen oder Änderungen die aktuelle Normenlage berücksichtigt werden muss, aber wenn nur eine einzelne Leuchte in Stand gesetzt werden muss..?

@Django: poste doch bitte mal Deine Quelle, aus der Du eine Erneuerungsverpflichtung ableitest.
 
Du hast recht das bei einer erneuerung die Anlage bestehen bleiben kann (bestandsschutz) aber wie es bei einer Erweiterung ist weiss ich leider auch nicht
 
Vielleicht kann Django ja seine Quelle mal preisgeben...

@JanWichmann:
Wende Dich an einen Profi vor Ort, der übernimmt dann auch die Verantwortung...
Wenn auf Grund einer falschen Entscheidung im Unglücksfall Menschenleben auf dem Spiel stehen, dann istkein Platz mehr für "ich dachte" oder "im Forum wrde aber gesagt"...
Der Staatsanwalt sucht sich dann schon einen Schuldigen - im Zweifelsfall denjenigen, der zuletzt an der Anlage gearbeitet hat...
 
@Lightyear

Eine Quelle gibt es dafür nicht, jedenfall wüsste ich nicht welche ! Ich installiere zurzeit bei der Deutschen Bundesbank im Auftrag der "Bosch Sicherheitssysteme" die Brandmeldeanlage neu. Und die haben die Bestimmung von ihrer Firma und vom TÜV die Vorgaben. Seit dem Brand im Düsseldorfer Flughafenterminal, hat sich einiges in der Brandschutzbestimmung geändert !

@JanWichmann

Ne die genaue Vorschrift hab ich nicht unr was man einem so Mündlich überliefert. Muss mal schauen ob ich von Bosch vieleicht eine Druckversion bekommen kann.
 
Ein Einzelfall, so habe ich mir das auch gedacht...
Der Zusammenhang zwischen Brandmeldeanlagen und Fluchtwegbeleuchtungen erschliesst sich mir zwar nicht zu 100%, aber Du wirst wissen, was Du machst.

Klar kenne ich auch Objekte, in denen aus welchen Gründen auch immer die komplette Sicherheitsbeleuchtungsanlage ausgetauscht wird.
Das kann vom Versicherer kommen, von der BG, vom TÜV oder von Gottweiswem... Nur hat mir noch keiner eine allgemeingültige Regelung in Schriftform vorlegen können...

Nocheinmal: Es kann nach einem Einzelfallgutachten vom Gutachter empfohlen werden, die komplette Anlage zu tauschen. Da fliessen aber auch so Dinge wie maximal zu evakuierende Personenanzahl, Fluchtwegbreiten, Fluchtweglängen, Gefährdungspotential im Gebäude usw usw usw mit ein.
Derartige Forderungen zu verallgemeinern, halte ich jedoch für falsch.
 
@Lightyear

Dann lese nochmal sein Anfangspost, da beschreibt er das die Notbeleuchtung mit normaler NYM Leitung verlegt wurde und was passiert mit der bei einem Brand und nach dem Alter der Installation würde ich vermuten das es keine Halogenfreie Leitung ist. Und dann schreibst du was von Menschenleben ? Muss ich net ganz verstehen !!!
 
@Django

Du wolltest die Leitungen der Notbeleuchtung wegen der Brandlast ersetzen?

Na denn...
Und wir dachten schon damit die Beleuchtung auch im Brandfall noch über einen definierten Zeitrahmen ihren Dienst versieht.

Dann sollte man natürlich auch direkt alle anderen Leitungem gegen Halogenfreie tauschen.

P.S.: Nicht böse sein...
 
Eigentlich meinte ich das eine, so wie das andere. Also beides sowohl wegen der Brandlast aber auch wegen dem Funktionserhalt.

Hab mich heute mal bei Bosch erkundigt, das was ich geschrieben habe hat er bestätigt aber, ob es für alle Bereiche gilt, da meinte er jeder hat andere Bestimmungen. Die werden von der Firma, der Stadt, dem TÜV und der Feuerwehr vorgegeben. Da sollte man sich an die jeweilige Dienststelle wenden um sie zu erfahren.
 
Sach' ich doch...

Nix für ungut, manchmal reagiere ich etwas "direkt", ist in den seltensten Fällen böse gemeint..
 
@Lightyear

Ach ist schon OK, Hauptsache dem Threaderöffner kann geholfen werden.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Thema: Notbeleuchtung

Ähnliche Themen

Zurück
Oben