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bigdie
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Da sind aber keine Verteilungen, solange da nichts verteilt wird, ist das ein Gehäuse.
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An der Haftung aendert sich gar nichts, der Errichter einer elektrischen Anlage muss dafuer geradestehen.
Das steht bei Wiki zu RohbauPumukel schrieb:Klar doch die Hauptleitung und die Leitungen zu den Endstromkreisen liegen da nur aus Langeweile drin! Es steht dir frei auch schon beim Rohbau da die Schaltelemente einzubauen. Wie gesagt die Schildbürger haben versucht das Licht in Säcken in ihr Rathaus zu tragen!
Und wenn du schon Verteilungen einbaust und bestückst, wenn noch nicht mal das Dach zu ist, dann denk ich mal Schilda ist eher bei dir.Als Rohbau bezeichnet man im Bauwesen ein Bauwerk, dessen äußere Kontur einschließlich der Dachkonstruktion fertiggestellt ist, bei dem jedoch noch kein Einbau der Fenster, keine Fassadenverkleidung und kein Ausbau des Inneren ausgeführt worden ist. Bis auf wenige Ausnahmen ist die zweckbestimmte Nutzung eines Rohbaus als funktionstüchtiges Bauwerk demzufolge nicht möglich. Der Abschluss der Rohbauarbeiten wird nach Aufstellung des Dachstuhls in der Regel mit dem Richtfest im Beisein des Bauherrn und der am Bau Beteiligten gefeiert.
Nach Abschluss der Rohbauarbeiten muss dieser vom Prüfstatiker gesondert als fehlerfrei abgenommen werden. Danach erfolgt in der Regel der Innenausbau des Gebäudes. Falls dieser (z. B. aufgrund einer Insolvenz des Bauherren) nicht erfolgt und das Bauwerk dauerhaft im Rohbauzustand verbleibt, wird es als Bauruine bezeichnet.
Das wäre mal eine Idee, um noch günstiger die Elektrik zu errichten. Einfach die Leitung mit einbetonieren und den Kasten mit einmauern. Die Tür kann man immer noch weiß streichenPumukel schrieb:...Auch ein Baustromverteiler ist eine Verteilung! ...
goifalracer schrieb:Eine andere Frage: Ich lasse mir gerade die TAB durch die mein VNB hat durch. Mir stellt sich die Frage wie weit der Hausanschlusskasten vom Zählerfeld(Schrank) entfernt sein darf.