Planung Steigzone Neubau

Diskutiere Planung Steigzone Neubau im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo. Ich bin gerade an der Planung der Elektrik für meinen Neubau. Es wird eine steigzone für niederspannung geplant und eine für...
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Da sind aber keine Verteilungen, solange da nichts verteilt wird, ist das ein Gehäuse.
 
An der Haftung aendert sich gar nichts, der Errichter einer elektrischen Anlage muss dafuer geradestehen.


Erichtung und Herstellung sind zwei verschiendene Dinge.
 
Klar doch die Hauptleitung und die Leitungen zu den Endstromkreisen liegen da nur aus Langeweile drin! Es steht dir frei auch schon beim Rohbau da die Schaltelemente einzubauen. Wie gesagt die Schildbürger haben versucht das Licht in Säcken in ihr Rathaus zu tragen!
 
Pumukel schrieb:
Klar doch die Hauptleitung und die Leitungen zu den Endstromkreisen liegen da nur aus Langeweile drin! Es steht dir frei auch schon beim Rohbau da die Schaltelemente einzubauen. Wie gesagt die Schildbürger haben versucht das Licht in Säcken in ihr Rathaus zu tragen!
Das steht bei Wiki zu Rohbau
Als Rohbau bezeichnet man im Bauwesen ein Bauwerk, dessen äußere Kontur einschließlich der Dachkonstruktion fertiggestellt ist, bei dem jedoch noch kein Einbau der Fenster, keine Fassadenverkleidung und kein Ausbau des Inneren ausgeführt worden ist. Bis auf wenige Ausnahmen ist die zweckbestimmte Nutzung eines Rohbaus als funktionstüchtiges Bauwerk demzufolge nicht möglich. Der Abschluss der Rohbauarbeiten wird nach Aufstellung des Dachstuhls in der Regel mit dem Richtfest im Beisein des Bauherrn und der am Bau Beteiligten gefeiert.

Nach Abschluss der Rohbauarbeiten muss dieser vom Prüfstatiker gesondert als fehlerfrei abgenommen werden. Danach erfolgt in der Regel der Innenausbau des Gebäudes. Falls dieser (z. B. aufgrund einer Insolvenz des Bauherren) nicht erfolgt und das Bauwerk dauerhaft im Rohbauzustand verbleibt, wird es als Bauruine bezeichnet.
Und wenn du schon Verteilungen einbaust und bestückst, wenn noch nicht mal das Dach zu ist, dann denk ich mal Schilda ist eher bei dir.
 
Pumukel schrieb:
...Auch ein Baustromverteiler ist eine Verteilung! ...
Das wäre mal eine Idee, um noch günstiger die Elektrik zu errichten. Einfach die Leitung mit einbetonieren und den Kasten mit einmauern. Die Tür kann man immer noch weiß streichen

mfG
 
Geht ja ganz schön rund hier.

Also ich kenne das so: Ein eingetragener Elektromeister hält halt da seinen Kopf für die Richtigkeit der Installation hin. Zählerfeld und HAK überprüft der Netzbetreiber.
Wenn ich bei einer Hausautomation einen Hager Standschrank installiere SK 2 und hier sauber verdrahte die Leitungslängen einhalte und Prüfung von RCD, Zs, Erdung und RPE i.O. sind was soll da sein???
Der Elektromeister muss sich halt auf die Automatisierung einlassen.

Eine andere Frage: Ich lasse mir gerade die TAB durch die mein VNB hat durch. Mir stellt sich die Frage wie weit der Hausanschlusskasten vom Zählerfeld(Schrank) entfernt sein darf. Ich lese nur was von Installationshöhen und maximalen Temperaturen.

Ist das egal wie weit? Die 0,5% Spannungsfall sollten halt eingehalten werden.

Danke.
 
goifalracer schrieb:
Eine andere Frage: Ich lasse mir gerade die TAB durch die mein VNB hat durch. Mir stellt sich die Frage wie weit der Hausanschlusskasten vom Zählerfeld(Schrank) entfernt sein darf.

Die ungezählte Leitungslänge zwischen Hausanschluss und Zählerschrank hat so kurz wie möglich zu erfolgen.
 
So machen wir mal Nägel mit Köpfen. Du installierst auf der Grundstücksgrenze einen Zähleranschluskasten . Damit bleibt das EVU drausen vor dem Grundstück. Dann hast du zwangsweise auch eine Längere Zuleitung vom Zähler zu deiner Verteilung aber die geht das EVU schon nichts mehr an! Sofern da aber eine Leitung vom HAK zum Zähler liegt hat das EVU noch das sagen , denn sie führt ungezählten Strom. Sofern sie einen Spannungsfall kleiner 0,5 % und für 63 A ausgelegt ist spielt die Länge keine Rolle aber der Querschnitt ist dann mitunter erheblich und das kostet DEIN Geld!
 
Die Eigentumsgrenze sind die Abgangsklemmen im HAK, also hat der VNB (nicht EVU) bis dahin Rechte.
zwar sind die Leitungen ab da Eigentum des Hauseigentümers, trotzdem ist die gesamte Anlage vor und nach dem Zähler gemäß den Vorgaben des VNB zu erstellen.

Der Spannungsfall von 0,5% ist zwingend ein zu halten!

Interessanter weise hatte ich schon VNB Mitarbeiter die eigentlich nur Zähler setzen sollten die meinten der Querschnitt wäre viel zu hoch gewählt. Ich habe ihn dann mal gefragt ob ich das schriftlich bekäme, denn die Forderung des Spannungsfalls von 0,5% ist ja nicht meine Idee und bei Dachständeranschluß und Zählerkasten im Keller für ein 3 Parteien Haus kommt da ein hoher Querschnitt zusammen.
DAs wollte er aber airgendwie auch nicht... :D
 
Ohne WW-Bereitung sind das auch nur 63A und bei 25m reicht da trotzdem noch 25mm²
 
war aber mit WW
 
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