Blitzschutz Erdung Satanlage
Hallo Hochspannung, erstmal noch Willkommen im Forum !
Es ist leider überhaupt nicht ok !
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Bzgl. Blitzschutz bei SAT-Antennen:
Bei Aussenantennen , welche sich mehr als 2m unterhalb der Dachkante und weniger als 1,5m vom Gebäude ; oder Antennenanlagen, die sich innerhalb von Gebäuden ; befinden ist keine Schutzmassnahme erforderlich.
(Nach DIN VDE.0855.T1.(03-94).Abschnitt 10)
In allen anderen Fällen müssen Antennenanlagen nach Abschnitt 10.2 geerdet werden.
Als geeigneter Erdungsleiter gilt ein Einzelmassivdraht mit einem Mindestquerschnitt von 16 mm² Kupfer, isoliert oder blank, der auf kürzestem Weg mit einer Erdungsanlage verbunden werden soll.
Alternativ geht auch das zweckmässige Einbinden in eine evtl. schon vorhandene Blitzschutzanlage !
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Änderung in DIN VDE 0855-300 Abschnitt 12.3.3 (Juli 2002):
"Als geeigneter Erdungsleiter gilt ein Einzelmassivdraht mit einem Mindestquerschnitt von 16 mm² Kupfer, isoliert oder blank,...
Mehrdrähtige Leiter sind nur erlaubt, wenn die für diese Leiter vorgesehene Klemmvorrichtungen entsprechend der auftretenden Blitzstrombelastung von 100 kA geeignet ausgeführt sind".
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Schutzleiter und/oder Neutralleiter des Starkstromnetzes oder der Aussenleiter eines beliebigen Koaxialkabels dürfen nicht als Erdungsleiter verwendet werden.
Die Ausführung kann entweder durch eine Verbindung zu einer vorhandenen Blitzschutzanlage, durch
Verbindung mit dem Erdungssystem des Gebäudes oder durch Verbindung zu einer Erdungsanlage erfolgen, die
aus wenigstens zwei horizontalen Erdern von mindestens 5m Länge oder einem vertikalen Erder von 2,5m besteht.
Der Mindestquerschnitt des Erders beträgt 50mm² Kupfer oder 80 mm² Stahl. Die Ausführung sollte durch ein Fachunternehmen erfolgen, dabei sollte auch ein entsprechender Schutz gegen Überspannungen und ein ordnungsgemäßer Potentialausgleich beachtet werden.
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Anmerkung:
Sich nur auf einen evtl. vorhandenen - ordnungsgemässen ausgeführten (Haupt-) Potentialausgleich zu verlassen , welcher zum Errichtungszeitpunkt noch gar nicht gefordert war und evtl. keine Erdung aufweisen muss - kann man sich keinesfalls verlassen !
-> Deshalb die Bitte einen aussenliegenden Erder zu erstellen und dessen Funktion messtechnisch und schriftlich (für die Versicherung) nachweisen zu lassen !
Gruß ,
Gretel