Schalter/Dimmer mit Fernbedienung

Diskutiere Schalter/Dimmer mit Fernbedienung im Forum Produkte, Material, Elektrowerkzeug & Werkstoffe im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Huhu, möchte in meiner Studentenwohnung die Deckenlampe austauschen. Da es nur am Eingang einen Lichtschalter gibt, hätte ich in dem Zuge gerne...
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te one

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Huhu,

möchte in meiner Studentenwohnung die Deckenlampe austauschen. Da es nur am Eingang einen Lichtschalter gibt, hätte ich in dem Zuge gerne den Schalter durch ein Modell mit zusätzlicher Fernbedienung/Fernschalter (am besten sogar Dimmer) getauscht. Bin EFFT und traue mir die Arbeit deshalb selbst zu.
Eingesetzt werden voraussichtlich 230V GU10 LED-Leuchtmittel.

- Könnt ihr für diesen Zweck preiswerte Empfehlungen geben? Man landet schnell bei recht günstigen Angeboten (Schalter, Dimmer). Ich will es zwar gerne günstig, aber die Bude soll hier auch nicht herunterbrennen.
Eventuell wäre auf die Einbautiefe zu achten - habe den alten Schalter noch nicht ausgebaut.

- Darf ich diese Arbeit als EFFT überhaupt in einer (meiner) Mietwohnung durchführen. Ich wüsste nicht wen das hier juckt - aber eine Absicherung wäre natürlich toll.

Danke & Gruß
 
Gleich zur letzen Frage natürlich nicht.
Aus 2 Gründen
1. Dürfen Arbeiten an der elektrischen Anlage nur durch eine EFK oder UNTER DEREN AUFSICHT durchgeführt werden.
2. Die Anlage ist Eigentum des Vermieters der jeglicher Änderung daran zustimmen muß.

Vernünftige Funkschalter Systeme (sofern Funk überhaupt vernünftig ist) fangen bei ca 100€ an, aber da dimmt noch nichts.
 
te one schrieb:
Auch huhu,

Bin EFFT und traue mir die Arbeit deshalb selbst zu.......- Darf ich diese Arbeit als EFFT überhaupt in einer (meiner) Mietwohnung durchführen. Ich wüsste nicht wen das hier juckt - aber eine Absicherung wäre natürlich toll.

Ich weiss jetzt nicht was eine EFFT ist, ist aberauch egal.
Eine Lampe wechseln, auch wenn eine Fernschaltung integriert ist, darfst du ohne weiteres. Solange du privat handelst, juckt das überhauptnicht, auch wenn hier einige meinen du würdest ihnen die Wurst vom Brot holen.
Den Vermieter geht es solange nichts an, wie die Massnahme rückbaufähig ist.
Nur dauerhafte, nicht rückbaufähige Einrichtungen, bedürfen seiner Zustimmung.

Also leg los.
 
Octavian1977 schrieb:
Gleich zur letzen Frage natürlich nicht.

Auch wenn ich mich gerne an Normen und Vorschriften halte, heißt das also, dass ich selbst umbaue und Stillschweigen wahre.
Schon der Wechsel der Deckenleuchte wäre mir ja nicht gestattet - dann kann ich den Schalter auch gleich wechseln.
Bevor die Moralpredigt kommt: Die Zustände hier sind katastrophal. Bei der jetzigen Leuchte sind zwei der drei Fassungen gerissen, die Leuchtmittel fallen heraus, Lichtschalter in Gängen sind gesprungen, Türgriffe abgerissen, ...

Was wäre denn statt Funk vernünftig? Kabel legen werde ich hier natürlich nicht...
Gibt auch fertige Leuchten mit Fernbedienung - aber ich will den Schalter neben der Eingangstür natürlich weiterhin betreiben. Zusätzlich soll man vom Bett/Schreibtisch aus eben auch schalten können.


edit:
Sparky schrieb:
Nur dauerhafte, nicht rückbaufähige Einrichtungen, bedürfen seiner Zustimmung.

Also leg los.
Das sind ja ganz andere Worte...
Bis ich nicht weiß was ich einbaue kann ich noch nicht einbauen ;)
 
Du hast gefragt was Du darfst und das habe ich Dir auch richtig geantwortet.

Die richtige Bezeichnung müsste wohl EFKffT heißen.
Elektrofachkraft für fest gelegte Tätigkeiten.
Damit darfst Du die und nur diese Tätigkeiten ausüben in denen Du unterwiesen wurdest.

Wie weit Dein Verständnis der Materie ausreicht um das selbst um zu setzen und was die Inhalte Deiner Unterweisung waren kann ich nicht beurteilen.

Auch Rückbaubare Installationen Bedürfen der Zustimmung des Vermieters.
Werden diese nicht fachgerecht durchgeführt ist es schließlich seine Bude die brennt und auch seine Versicherung die dann vielleicht eine Zahlung verweigert.

Es handelt sich ja hier nicht um eine Tapete oder ein Bild an der Wand.
 
te one schrieb:
Auch wenn ich mich gerne an Normen und Vorschriften halte, heißt das also, dass ich selbst umbaue und Stillschweigen wahre.
warum Stillschweigen? du darfst das.
Schon der Wechsel der Deckenleuchte wäre mir ja nicht gestattet -
Wo steht das denn?
Du irrst dich.
Was wäre denn statt Funk vernünftig? Kabel legen werde ich hier natürlich nicht...
Vor Funk warnen nur diejenigen, die sich damit nicht auskennen. Du kannst unbedenklich mit Funk opreieren.
Gibt auch fertige Leuchten mit Fernbedienung - aber ich will den Schalter neben der Eingangstür natürlich weiterhin betreiben. Zusätzlich soll man vom Bett/Schreibtisch aus eben auch schalten können.
Natürlich gibt es fertige Lampen mit Funkbedienung, aber dann muss der Schalter immer auf on stehen.
Entweder-oder, andernfalls müsstest du in die Verkabelung eingreifen.

Ein Mietvertrag der dir vorschreibt welche Lampen zu verwenden sind, ist hinfällig.
Völliger Quatsch was octavian da schreibt.
 
Keine Ahnung, ob die Antwort noch von Interesse ist, aber falls ja, schau Dir mal das Funksystem Conrad RLS bei Conrad an. Da gibt es einen Funkdimmer, der in eine Schalterdose eingebaut werden kann und sowohl vor Ort als auch per Fernsteuerung bedient werden kann. Hab es immer sehr genossen, von der Couch aus die diversen Funksteckdosen in meinem Wohnzimmer zu bedienen als auch die Deckenlampe dimmen zu können.

In meiner neuen Wohnung mit Freundin setzen wir jetzt auf Philips Hue System, das sich per Wlan und übers Smartphone steuern lässt. Ne andere Hausnummer ;-)

Gruß
Matthias
 
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