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Dipol
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- RFT-Meister und VDE-geprüfte Blitzschutzfachkraft
Schmunzel, ich auch!Fachbeitrag aus 2020
https://www.elektropraktiker.de/EP_...d=57177&hash=ed7be5c8aa28e94a82f4012b2e5a7c48
Ich lese da "Funktionspotentialausgleichs"
Im Klartext: Auch bei trafolosen Wechselrichtern ist für die PV-Gestelle ein Funktions-PA nach für Gebäude ohne LPS unzuständiger DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) Beiblatt 5 nicht zwingend gefordert, kann aber vom WR-Hersteller ohne Angabe von Gründen verlangt sein. Für durchweg schutzisolierte PV-Module ist sowieso auch kein Schutzpotenzialausgleich auszuführen.ep 74 (2020) 2 schrieb:DIN EN 62305-3 Beiblatt 5 (VDE 0185-305-3 Beiblatt 5) [3] empfiehlt auch bei PV-Anlagen auf Gebäuden ohne äußeren Blitzschutz unabhängig einer Leistungsgröße des
Wechselrichters die Umsetzung der Funktionserdung bzw. des Funktionspotentialausgleichs.
Dabei sind die Vorgaben des Wechselrichter- und Solarmodul-Herstellers zu beachten.
Zum PA von PV-Modulen sowie dem fach- und normfreien vermeintlichen Patentrezept von "PA" über Separaterder ohne Verbindung zur HES gibt es mehrere Themen im Photovoltaikforum. Dort wurde auch auf Sinn oder Unsinn überdimensionierter PA-Leitern aus 16 mm² Cu, die vorbehaltlich dafür konzipierter Verbinder selbst Monster-LEMPs > 200 kA überstehen, ausführlich eingegangen.
Ziegler und Birkl konnten sich in Ihrem Artikel einen normativen Seitenhieb gegen einen vorausgegangenen Artikel von Haselhuhn, DGS -Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. Berlin, nicht verkneifen.