Hallo,
Nach Gesprächen mit verschiedenen Elektroinstallateurmeistern bekam ich die Auskunft,
daß in den E-Check Vorschriften keine Forderung
bezüglich der Montagerichtung b.z.w. der Befestigung von Steckdoseneinsätze gibt.
Bei waagerechter mittiger Einführung der Leitungen und Befestigung der Steckdosen mit Krallen ist die Beschädigung der Leitungen vorprogrammiert.
Abhilfe schafft das versetzte Einführen der
Leitungen.
Empfehlenswert-ist die Schraubbefestigung der Steckdose an der Gerätedose bei gleichzeitiger
Entfernung der Krallen.
Mitunter wird die Steckdose bei ihrenm Einbau um
90 Grad versetzt.
Diese Anordnung ist weder durch die DIN VDE 0100,
DIN VDE 0100 noch durch die DIN 18015-3 verboten.
Wer schon einmal versucht hat einen Stecker ohne Sichtkontakt in eine derart montierte Steckdose zu stecken, der weiß, warum diese Anordnung nicht zur Anwendung kommen sollte.
Der Durchhang der flexiblen Anschlussleitung von Verbrauchsmitteln ist sehr groß, was Schließlich eine Stolpergefahr bedeutet. Außerdem werden Stecker und Steckdose durch größere Zugkräfte stärker mechanisch beansprucht. Eine Anordnung in etwa 30 cm
über der fertigen Fußbodenfläche bringt die genannten
Probleme nicht.
Aus diesem Grund spielt die Verlegerichtung der Steckdose nur eien kleine Rolle, wichtiger ist das
Höhenmaß
Gruß
Duspol
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