Trafohaus Schutzmaßnahme bei N Unterbrechung?

Diskutiere Trafohaus Schutzmaßnahme bei N Unterbrechung? im Forum Blitzschutz, EMV, Erdung & Potentialausgleich im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Im entfernten Ort, gab es ein Problem im Trafohaus, aufgrund dessen der Neutral Leiter nicht mehr intakt war. Durch die Sternpunktverschiebung gab...
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Die Erfahrung habe ich selbst schon gemacht, hat mich 1000 Euro gekostet. Anzeige erhalten, und obwohl ich belegen konnte im Recht zu sein, wurde das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt und blieb auf den Kosten sitzen. Jeder kann in D eine Anzeige erstatten und kommt selbst bei falscher Verdächtigungen straflos davon. Von einer Anzeige von meiner Seite wurde mir abgeraten und hätte mich noch mehr Geld gekostet.
 
Die Erfahrung habe ich selbst schon gemacht, hat mich 1000 Euro gekostet. Anzeige erhalten, und obwohl ich belegen konnte im Recht zu sein, wurde das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt und blieb auf den Kosten sitzen. Jeder kann in D eine Anzeige erstatten und kommt selbst bei falscher Verdächtigungen straflos davon. Von einer Anzeige von meiner Seite wurde mir abgeraten und hätte mich noch mehr Geld gekostet.
1000 Euro Kosten machen bei Geringfügigkeit? Das hast du dich wohl ganz blöd angestellt....
 
1000 Euro Kosten machen bei Geringfügigkeit? Das hast du dich wohl ganz blöd angestellt....

Strafsachen werden von der Rechtsschutz nicht übernommen, und muss so den Anwalt für die Akteneinsicht und Bearbeitung selbst bezahlen. Eine Aussage dazu bei der Polizei ohne Akteneinsicht hat ein Ungewissens Ende. Und entsprechende Staatsanwaltschaft hat das Verfahren des Anzeigen Erstellers eingestellt.

Aber als Klugredner sich ein Urteil zu erlauben ohne die Sachlage zu kennen, können Sie ja jetzt ihre Qualitäten unter Beweis stellen und Beschreiben wie sie in einem solchen Fall reagiert hätten.

Nach der Antwort kann @werner den Thread closen, da alles von meiner Seite beantwortet wurde.

Meinen besonderen Dank an @cool20 für seine Hilfe, bei meinem Anliegen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Klugredner? "Schöne" Wortwahl @Richie!

Du wirst selbst wohl wissen was du angestellt hast, aber wenn du so im Recht stehst, und es ist auch noch eine Geringfügigkeit, hättest du auch abwarten können. Du musst ja gar nicht bei der Polizei aussagen. Aber dein Anwalt hat ja prächtig verdient, freut mich, trägt ja zum BIP bei, brauchen wir.....
 
Ich kann auch auf nette Art sehr direkt sein, ohne dabei zu Beleidigen. Auf dem Schreiben der Polizei habe ich vermerkt keine Aussage zu machen und zurückgeschickt. Was nicht heisst das das Thema automatisch damit erledigt ist.

So nun kann @werner hier bitte zu machen.
 
Ich kann auch auf nette Art sehr direkt sein, ohne dabei zu Beleidigen.

"Klugredner" ist schon eine Beleidigung, aber keine Angst @Richie, ich werde dich nicht anzeigen.

Was nicht heisst das das Thema automatisch damit erledigt ist.

Anscheinend schon, wenn es postwendend wegen Geringfügigkeit eingestellt wird. Aber damit ein Anwalt 3-4 Stunden zu beschäftigen, schon krass! Aber wie man so sagt, dein Geld ist nicht weg. Es hat nur ein anderer....
 
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