UV Wohnhaus / Garage

Diskutiere UV Wohnhaus / Garage im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo zusammen, Ich habe vor von meiner UV vom Wohnhaus eine Leitung zur Garage zu verlegen. Ist das richtig das nach aktueller Norm hierfür nur...
Wenn Du bei mir ein Angebot anfragst, steht da drin:
Kabuflex DN110 zwischen Haus und Garage, zur beliebiegen Verwendung.

Leprechaun
 
Ich werde sicher nicht für eine Garagen UV die für Wohnräume zuständige DIN 18015 heranziehen.
Die Auslegung auf 63A Drehstrom gilt Für Wohnungsunterverteiler und auch nur dann wenn es sich um die einzige Verteilung der Wohneinheit handelt.
Es soll dabei sichergestellt werden, daß für die Wohneinheit 63A Drehstrom zur Verfügung stehen.

Für die Garage wäre erst mal zu ermitteln, welche Leistung benötigt wird, ein wenig Reserve sollte dabei eingeplant werden. Alle Eventualitäten wie Auto laden etc ein zu planen macht kaum Sinn, denn wenn in etlichen Jahren der Fall dann ein tritt ist doch alles anders.

Für eine 0815 Garage mit etwas Starkstom wird sicher 3x35A auslangen.
Wie hoch der Querschnitt dafür sein muß hängt vom möglichen Spannungsfall und somit von der Leitungs/Kabellänge ab und muß berechnet werden.
 
Ich wundere mich sowieso immer darüber, dass in Garagen immer solche hochdimensionierten Anlagen eingebaut werden müssen.
In meiner damaligen Garage war eine 16A-Zuleitung mit Licht und Steckdose und das reichte auch vollkommen aus.
Oder wird jetzt nur an Elektroautos gedacht die dann eine 11 oder 22KW-Ladeeinrichtung erbrauchen?
 
Das steht doch alles weiter oben: Tor x kW, Bühne x kW, Kompressor x kW.

Das Tor braucht < 100 Watt, Bühne und Kompressor zusammen <= 3...4kW.

Ein 5 mal 2,5 mm² reicht da dicke, ein 5 mal 4 mm² ist vermutlich schon überdimensioniert.

Leprechaun
 
Bei 30 Meter Leitungslänge?

Ja! Um euch mal von diesen extremen Querschnitts- Vorstellungen abzubringen.

1. Ein Leitungsschutzschalter schützt die Leitung vor Überlastung.
2. Kurzschluß- Schutz ist nur bei Abschaltbedingungen erforderlich, wenn die Bedingung " Automatische Abschaltung im Fehlerfall" nicht greift.
3. Als "automatische Abschaltung im Fehlerfall" ist ein RCD <= 30 mA zu betrachten.

Leprechaun
 
Okay, also sollte das 5x10mm2 gut für die Zwecke reichen.
Hat da jemand zufällig die Formel zum berechnen im Kopf oder kann es mir als beispiel vorrechnen?
Leitung NYY-J 5x10mm2 wird im leerrohr dn50 im Boden in 50cm tiefe verlegt.
Leitungslänge 30m
Maximale Auslastung mit genug Reserven dürfte wenn alles gleichzeitig laufen würde bei 15KW sein.
Absicherung und Zuleitung vom Hausverteiler sind 5x10mm2 mit 35A.
In die garage kommt dann ein UV mit den Sicherungen, FIs usw.
Stromkreise sind es insgesamt 3.
 
Leitung NYY-J 5x10mm2 wird im leerrohr dn50 im Boden in 50cm tiefe verlegt.

Verlegetiefe sollte mind. 0,8m betragen. Siehe auch DIN 0100-520, Definition Frostgrenze und Vorgaben der EVU zur Leitungsverlegung.

Maximale Auslastung mit genug Reserven dürfte wenn alles gleichzeitig laufen würde bei 15KW sein.

Was denn nun, maximale Auslastung (also was tatsaechlich maximal genutzt wird) oder was du irgendwann mal maximal nutzen moechtest (mit Reserve)
Solche Angaben erfolgen ueblicherweise in "gleichzeitig benoetigte Anschlussleistung x kW + y % Reserve".
 
Es geht um den Leitungsquerschnitt der Zuleitung. Ob dieser mit 5x10mm2 groß genug dimensioniert ist.
 
Das mit der gleichzeitig genutzten Leistung ist so ne Sache. Gleichzeitig genutzt werden maximal 8-10KW ohne Reserve gerechnet.
Wenn man jedoch alle Geräte die an den Steckdosen hängen zusammenrechnet würde man schon auf ca. 15-17KW kommen, wobei diese niemals alle gleichzeitig laufen.
 
Ja für eine Absicherung mit 35 A bei einer leitungsläLei von 30 m ist 10 Mm2 ausreichend
 
2. Kurzschluß- Schutz ist nur bei Abschaltbedingungen erforderlich, wenn die Bedingung " Automatische Abschaltung im Fehlerfall" nicht greift.
3. Als "automatische Abschaltung im Fehlerfall" ist ein RCD <= 30 mA zu betrachten.
Verstehst du eigentlich, was du da schreibst?
Seit wann übernimmt ein RCD den Kurzschlussschutz? :eek:
 
Verstehst du eigentlich, was du da schreibst?

Ich denke schon das der Poster weiss, wovon er schreibt.

Seit wann übernimmt ein RCD den Kurzschlussschutz?
Leprechaun hat das vielleicht etwas ungluecklich formuliert, aber es gilt trotzdem:

2) Einhaltung der Abschaltbedingung wird durch den LSS gewaehrleistet, wenn die Impedanz der Fehlerschleife ausreichend klein, der Kurzschlussstrom ausreichend gross ist.
3) Wenn 2) nicht erfuellt wird, dann erfuellt der Zusatzschutz durch RCD mit If<=30mA die Abschaltbedingung.
 
Leprechaun hat das vielleicht etwas ungluecklich formuliert, aber .....
NEIN.
Leprechaun schrieb: "Kurzschluß- Schutz ist nur bei Abschaltbedingungen erforderlich, wenn die Bedingung ... RCD <= 30 mA .... nicht greift."

Das ist definitiv falsch.
 
Hallo zusammen,
Ich habe vor von meiner UV vom Wohnhaus eine Leitung zur Garage zu verlegen. Ist das richtig das nach aktueller Norm hierfür nur ein 5x16mm2 benutzt werden darf?
Finde das absolut schwachsinnig, da die UV vom Haus auch nur mit 10mm2 angefahren wird. (Absicherung 35A).
Grüße Steffen

ist auch absolut schwachsinnig. Du errichtest doch keinen Stromkreisverteiler für eine Wohnung, sondern willst nur eine kleine UV für dein Männerwohnzimmer.

5x10qmm ist auch noch überdimensioniert, ist aber bestimmt nicht verkehrt für so einen Ort Zukunftsreserven zu belassen.

Ich würde LSS mit C-Charakteristik setzen, dann fliegt dir die Sicherung nicht so schnell bei hohen Anlaufströmen... .
 
2) Einhaltung der Abschaltbedingung wird durch den LSS gewaehrleistet, wenn die Impedanz der Fehlerschleife ausreichend klein, der Kurzschlussstrom ausreichend gross ist.
3) Wenn 2) nicht erfuellt wird, dann erfuellt der Zusatzschutz durch RCD mit If<=30mA die Abschaltbedingung.
Da geht es um die Abschaltbedingungen um zu hohe Berührungsspannungen im Fehlerfall zu vermeiden. Wenn diese nicht gegeben sind, kann diese ein RCD übernehmen.

Das hat aber absolut nichts mit den Abschaltbedingungen im Kurzschlussfalll zu tun.
 
Ein Kurzschluß muß innerhalb von 0,2 Sekunden abgeschaltet sein, das ist nicht mit einem FI zu erreichen da diesen ein Kurzschluß gar nicht interessiert.
Werden C Automaten verbaut ist dies besonders bei der Kurzschlußbetrachtung zu berücksichtigen, da diese deutlich höhere Kurzschlußströme benötigen um rechtzeitig ab zu schalten.
 
Danach kan man endgültig dimensionieren.
 
NEIN.
Leprechaun schrieb: "Kurzschluß- Schutz ist nur bei Abschaltbedingungen erforderlich, wenn die Bedingung ... RCD <= 30 mA .... nicht greift."

Das ist definitiv falsch.

Ja, das ist definitiv falsch! Da habe ich mich geirrt:confused:.
Die Abschaltbedingungen im Fehlerfall sind hinlänglich bekannt...

Leprechaun
 
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