VEFK Gehalt

Diskutiere VEFK Gehalt im Forum Off-Topic & Sonstige Tipps und Probleme im Bereich DIVERSES - Hallo zusammen, Ich soll demnächst zu meiner Stelle als Meister Elektro in der Instandhaltung noch den Job der VEFK übernehmen. Betrieb hat ca...
Ich hab nicht gesagt, daß dies einfach ist, aber für eine EUP oder EfkFFT langt die Allgemeine Schulung sowieso nicht aus.
Diese dürfen nur an solchen Teilen arbeiten auf welches sie geschult wurden, deren Arbeit ist durch eine Fachkraft zu überwachen, nachts ohne EFK zu arbeiten ist für diese somit gar nicht praktikabel!
Auch eine EfK kann EUP/EfkffT Schulen, dazu ist kein spezielles Seminar nötig, allerdings eine Eignung für so was.

Die Aufagbe der EUp ist bei uns "nur" Ausschalten des Hauptschalters bei Gefahr und 1-2 maliges Wiedereinsichern von Sicherungen/Motorschutz. Dafür ist meines Wissens keine Aufsicht Pflicht. Bei allem weiteren müssten sie beaufsichtigt werden, das ist aber nicht ihre Aufgabe. EFKffT dürfen ihre Tätigkeiten (nach ihrer Bertriebsanweisung) auch ohne Aufsicht ausführen, da sie ja "Fachkräfte" sind. Wurde uns beim Tüv bestätigt.
 
Der TüV mal wieder.
Auch wenn der das bestätigt bleibt es trotzdem in Deiner Verantwortung.

Gut wenn dabei wirklich nur Laienbedienbare Sicherungen wieder aktiviert werden und Hauptschalter ein und ausgeschaltet werden mag das noch gehen.
Nur hat das Auslösen einer Sicherung durchaus einen Grund, der auf ein Problem hin deutet, wie bekommst Du das mit wenn dort Motorschutzschalter wieder aktiviert werden?
Wenn in meinem Betrieb solche auslösen schicke ist grundsätzlich einen los der das überprüft, meist liegt dann ein Defekt des Motors vor.
 
Der TüV mal wieder.
Auch wenn der das bestätigt bleibt es trotzdem in Deiner Verantwortung.

Gut wenn dabei wirklich nur Laienbedienbare Sicherungen wieder aktiviert werden und Hauptschalter ein und ausgeschaltet werden mag das noch gehen.
Nur hat das Auslösen einer Sicherung durchaus einen Grund, der auf ein Problem hin deutet, wie bekommst Du das mit wenn dort Motorschutzschalter wieder aktiviert werden?
Wenn in meinem Betrieb solche auslösen schicke ist grundsätzlich einen los der das überprüft, meist liegt dann ein Defekt des Motors vor.

Ich sehe bei dieser Tätigkeit kein großes Risiko. Naja sagen wir so es ist auch oft eine Falschbedienung die Ursache. Ist der Motor defekt funktioniert es auch beim 2. Versuch nicht, dann müssen sie sowieso warten bis eine EFK vor Ort kommt.

Meinst du wirklich du bekommst jede Sicherung mit die Mal irgendwo gefallen ist? Kann ich mir kaum Vorstellen
 
Ich würde gerne auf ein paar Punkte eingehen...

das würde uns vom TÜV auch gesagt damit wir eigentlich schon kontrollieren müssen bei wem unsere Einkauf bestellen kann.
Das ist ja das Thema mit dem Nachunternehmer. Was ist denn überhaupt ein Nachunternehmer, und vorallem duldet euer Unternehmen überhaupt Nachunternehmer, bzw. arbeiten bei euch wirklich Nachunternehmer?
Klar sollte sein, das wenn man elektrische Arbeiten vergibt, das man dann nicht den Hausmeisterservice "Rund ums Haus" bucht. Bitte nicht lachen, im Kleinen ist das Gang und Gebe das der Kollege neben Heckenschneiden, Hof kehren, Schneeschippen auch mal den Herd neu anschliesst oder mal die Unterverteilung "auf Vordermann" bringt :) Auch wenn eine Fachfirma auf dem Gelände ist, und die Mitarbeiter dieser Firma erwecken nicht den Eindruck das sie auch nur annähernd verstehen was sie eigendlich machen sollen, das ein Einschreiten eurerseits nötig ist, ist auch unstrittig. Das heißt aber nicht das du, oder eine von dir beauftragte Person, ständig am Rockzipfel der Dienstleister hängen müssen.

Das mit dem Leitenden Angestellten hab ich auch schon gelesen aber weiß nicht inwieweit das wirklich zutrifft.
Das ist so. Du stehst damit, mal salopp ausgedrückt auf der Ebene ziwschen Mitarbeiter und GF.

Wollte mir Mal ein paar Infos bei der BG holen, aber werde mich auch Mal an die IHK wenden.
Das bezog sich auf die Informationbeschaffung zum Thema VEFK. Ich sag mal so, egal ob privater Verein oder privatwirtschaftliches Unternehmen, für eine Erstberatung würde ich immer eine unabhängige Institution vorschlagen. Die genannten verfolgen einen Zweck, meist einen finanziellen, der aber meiner Meinung nach im Gegensatz zu einer Erstberatung steht. Die IHK, bzw die Handwerkskammer, sind finanziell nicht von dir abhängig, sie werden ja durch (Zwangs-)Mitgliedschaftsgeldern finanziert. Für spätere Schulungen sind aber TÜV, DEKRA, GVÜ GTÜ, etc natürlich sehr gut geeignet, denn das ist nunmal eins ihrer Kerngeschäfte.
DIe BG würde ich aber im gesamten Zusammenhang nicht als Ansprechpartner berücksichtigen, die haben mit solchen Sachen vom Grundsatz her überhaupt nix damit zu tun.

Nachschulungen über Online Plattformen halte ich für nicht ausreichend.
Meiner Meinung nach ist es wichtig, daß die Teilnehmer in einer Vor Ort Schulung auch vom Referenten eingebunden werden können und aktiv Fragen stellen können.
Da geb ich @Octavian1977 zu 110% Recht. Man kann vieles online machen, aber Schulungen/Nachschulungen etc gehören definitiv nicht dazu.

Aber Versuche Mal die ganzen EUPs die in 4 Schicht arbeiten noch mit verschiedenen Schichtsystemen zu Schulen. Da brauchst du mit Krankheit Urlaub usw mehr wie 10 Termine.
Deswegen ist es ja ein Vollzeit-Job, und nix was man in dieser Betriebsgröße mal so nebenbei macht ;)

Ich hab nicht gesagt, daß dies einfach ist, aber für eine EUP oder EfkFFT langt die Allgemeine Schulung sowieso nicht aus.
Diese dürfen nur an solchen Teilen arbeiten auf welches sie geschult wurden, deren Arbeit ist durch eine Fachkraft zu überwachen, nachts ohne EFK zu arbeiten ist für diese somit gar nicht praktikabel!
Was die EuP betrifft stimm ich natürlich @Octavian1977 zu. Es muss stets eine entsprechende Fachkraft verfügbar sein, im Zweifelsfall auch in jeder Schicht. Jedoch, man möge mich verbessern wenn ich mich irre, muss diese "Aufsicht" nur unmittelbar greifbar sein, sprich der darf auch die meiste Zeit im klimatisierten Raum in der Nase bohren, solange er regelmäßig seine Runde dreht :cool:
Was die EFKffT betrifft muss ich allerdings @Octavian1977 widersprechen und dir Recht geben. Dieser ausgewählte Personenkreis muss eben nicht beaufsichtig werden, denn wie der Name schon sagt, sind es Fachkräft. Das es auch da natürlich Arbeitsanweisungen, Nachschulungen und das ganze organisatorische Drumherum geben muss, ist selbstredend.

Die Aufagbe der EUp ist bei uns "nur" Ausschalten des Hauptschalters bei Gefahr und 1-2 maliges Wiedereinsichern von Sicherungen/Motorschutz. Dafür ist meines Wissens keine Aufsicht Pflicht.
Ich hab den Punkt nur wegen dem "Ausschalten" mitgenommen.
Ich hab ja schon so die eine oder andere Indudustrieanlage auf-/umgebaut und entsprechend Schulungen abgehalten. Betriebsbedingt meist zwei Arten, einmal fachtechnische Schulung der Instandhaltung und zum anderen organisatorisch/technische Schulung der Produktion. Jedoch hab ich bislang noch keine EuP's gehabt für das Ausschalten zur Gefahrenabwehr. Das mag daran liegen das alle Anlagen in der Regel Not-Hat/Not-Aus geführt wurden, aber seit ein paar Jahren mit der neuen MR trifft dies eigendlich auf alle Anlagen zu, unabhängig von Größe und Ausdehnung.
Das Ausschalten zur Gefahrenabwehr mittels Not-Halt/Not-Aus durfte/darf jeder MA, völlig unabhängig seines Status. Deswegen wird ja auch um das Thema herum extrem viel getan.
Das "normale" Ausschalten, zb. für Reinigungszwecke, darf/durfte jeder MA der die entsprechende Schulung absolviert hat und dem somit der "Lock-Out-Prozess" bekannt ist. Der übrigens an jedem abschaltbaren Anlagenteil vorhanden sein muss, ebenso wie an den entsprechenden Schaltschränken. Das umfasst ja in der Regel die gesamte Energieversorgung der Anlage(nteile), wie Hydraulik, Pneumatik, Elektrik etc. Ebenso auch die Sicherung gegen Wiedereinschalten. Was ich damit ausdrücken will, es ist schon sehr ungewöhnlich das hierfür der Status einer EuP ausgelobt wird.
Anders verhält es sich mit dem Wiedereinsichern von Sicherungen/Motorschutz, also das wirkliche physikalische Einsichern. Ich kenne es nur so, das nur die elektrische Instandhaltung überhaupt auf die Schaltschränke Zugriff haben dürfen. Und dort auch nur die entsprechenden Fachkräfte.
So duften beispielsweise bei einem Großkunden die SPS'ler auch nur in Begleitung einer EFK an die offenen Schaltschränke, sofern die SPS'ler nicht selbst EFK waren. Eine EuP in dieser Position, undenkbar.
Selbst bei der Haustechnik würde ich persönlich da nicht unbedingt sehen wollen, das da wer munter Sicherungen einschaltet, selbst wenn sie laienbedienbar sind, auch nicht als EuP. Das unkontroliierte Wiedereinschalten kann mitunter recht gefährlich werden, denn wie @Octavian1977 schon schrieb, es gab ja einen Grund warum eine Sicherung gefallen ist.

Ja, ich weiß auch das es da draussen sicherlich anders zugeht. Ich hab auch schon unzählige Zebras durch Hallen rennen gesehen, ebenso wie kotzende Pferde vor Apotheken :D
Nur ist halt immer die Frage wie kritisch man das sieht, wenn man dann selbst in Verantwortung steht ^^

So, wiedermal viel Text...dennoch hoffe ich das etwas interessantes für dich dabei war :cool:

Nachtrag
upps, muss natürlich GTÜ heissen, nicht GVÜ :confused:
 
Zuletzt bearbeitet:
Den Begriff der EFKffT gibt es nicht in der VDE sondern nur die EuP.
der Begriff stammt wohl aus den Vorschriften der Berufsgenossenschaften, dort ist aber nichts von einer EuP zu lesen.
Ich sehe da auch keinen Unterschied zwischen den beiden, denn beide sind Personen ohne ausreichendes elektrisches Wissen um an elektrischen Anlagen zu ohne Aufsicht arbeiten.
 
Den Begriff der EFKffT gibt es nicht in der VDE sondern nur die EuP.
Und was soll das nun bedeuten? Es gibt den Begriff "Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik" in der VDE auch nicht, gibt das nun Anlass an de Bedeutung des Begriffes, genauer der Ausbildungsbezeichnung, zu zweifeln?

der Begriff stammt wohl aus den Vorschriften der Berufsgenossenschaften, dort ist aber nichts von einer EuP zu lesen.
Genauer aus der DGUV, die Ausblidungsbezeichnungen kommt auch nicht aus der VDE, ebenso nicht der staatlich geprüfter Techniker, oder ein akademischer Grad. Sind sie deswegen "ungültig"?

Scheint die VDE aber, im Gegensatz zu dir, wohl auch eher so wie ich zu sehen. Würden sie sonst Seminare genau hierfür anbieten? Zumal das ganze ja auf Basis einer Weiterbildung zu betrachten ist.
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten Teil 1: Fachtheorie - SEMINARE - VDE VERLAG
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten Teil 2: Praxis - SEMINARE - VDE VERLAG

Ich sehe da auch keinen Unterschied zwischen den beiden, denn beide sind Personen ohne ausreichendes elektrisches Wissen um an elektrischen Anlagen zu ohne Aufsicht arbeiten.
Na, das sieht die VDE wohl auch etwas anders als du, würd ich mal so laienhaft meinen. Zumindest wenn man sich mal die beiden vom VDE-Verlag zum Thema EFKffT herausgebrachte Bücher, kostenneutral nur mal die Inhaltsverzeichnisse anschaut
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten - BÜCHER - VDE VERLAG
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten - BÜCHER - VDE VERLAG

Wenn man nach EuP sucht, findet man doch eher was zum Thema Prüfungen ortsveränderlicher Geräte etc., wofür mitunter der Begriff EuP auch "geschaffen" wurde. Auch die Seminare die der VDE-Verlag hierfür anbietet, kann man in der Leiste selektieren, wenn man nach EuP sucht. Hier findet man dann eher die Begrifflichkeit "begrenzte Eingriffe in elektrische Anlagen". Auch ist das Ziel des Seminars nur ein Fachkundenachweis.

Doch moment mal, was steht denn da nochmal genau bei dem Seminar in der Zusammenfassung:
Online-Seminar: Fachkunde für die elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) - SEMINARE - VDE VERLAG
Grundlagen für begrenzte Eingriffe in elektrischen Anlagen gemäß der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 §§ 4 und Vorschrift 3
oh, auf Grundlage gemäß der DGUV ? Nicht auf Grundlage von DIN-VDE XYZ?
Hmmm, werden womöglich beide Begriffe, also EFKffT und EuP, selbst durch die VDE(-Seminare) aus der DGUV heraus definiert? Verhält sich das mit den beiden Begriffe womöglich ähnlich der Aussage "Alle Karfen sind Fische, aber nicht alle Fische sind Karpfen"? Man weiß es nicht...

Wie schon so oft geschrieben, natürlich dafst du deine eigene Meinung haben, die werde ich dir auch nicht streitig machen wollen, warum auch. Allerdings sollte man doch eher weniger auf Meinung irgendwelche Empfehlungen/Ratschläge geben, also meiner Meinung nach :cool:

btw
jaja, ich weiß, ellenlange Texte, liest und interessiert eh keine Wutz, sinnloses Aufblähen, Offtopic...blablabla...
Klar, man hätte auch einfach schreiben können :
"@Octavian1977 das stimmt so nicht !!!" oder "Du schreibst nur Müll !!!" oder "Herr schmeiss...so und erstmal zum mitmeisseln...du hast keine Ahnung...ich weiß es besser...gehört dir mal eingehämmert"

Ebenen so gut kann man sich dann aber auch ne Ladung 5€ Scheine holen, sind an den Rhein setzen und schauen wie das Geld schwimmt, nutzt dem Thema und sonst genau so gut.

Deswegen ein Dank an alle die bis hierher mitgelesen haben, ein "mit-doch-egal" an alle die schon nach dem zweiten Satz genervt sind. An alle Deutschlehrer im Forum, ihr dürft jeden Rechtschreib oder Grammatikfehler gerne behalten. Zu guter letzt an alle die ganz besonderen Menschen, also die die es kaum schaffen zwei Sätze im Kontext zu lesen, Feuer frei und bitte jedes Satzfragment auf die imaginäre Goldwaage legen. Ich hoffe ich hab keinen vergessen, wir wollen ja schließlich keinen zurück lassen ^^
 
Die Ausbildungsbezeichnungen sind nicht ungültig sondern können je nach Aufgabengebiet, Fähigkeiten, Kentnissen und Beauftragungen einer der drei Bezeichnungen der VDE zugeordnet werden.

Eine Ausbildung als EfkffT also maximal der Bezeichnung EUP
 
Eine EfkffT ist auch keine Elektrofachkraft, auch wenn das im Namen mit geführt wird.
Zudem obliegt es der Vefk Personen als Elektrofachkraft, Elektrisch unterwiesene Person oder elektrischer Laie ein zu ordnen (zu bestellen)

Für mich ist dabei der Facharbeiter Brief die Basis um überhaupt darüber nach zu denken, wenn er den hat und aber trotzdem in meinen Augen keine ausreichenden Fähigkeiten hat ist auch der für mich keine Fachkraft.
 
Oh weh @Octavian1977 . Dann schau doch mal in den einschlägigen Vorschriften nach was eine Elektrofachkraft ist. Aber das fällt dir wohl sehr schwer. Definitiv ist die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten eine Elektrofachkraft. Ohne wenn und aber und ob dir das passt oder nicht . Und ob du als VEFK den Mitarbeiter wie einstufst liegt in Deiner Verantwortung und glaub mir ich würde dir da was anderes erzählen wenn du nicht hieb und stichfest nachweisen kannst das ich für die vereinbarte Arbeitsaufgabe nicht geeignet wäre trotz Ausbildung und Berufserfahrung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine EfkffT ist auch keine Elektrofachkraft, auch wenn das im Namen mit geführt wird.
Och ne, ich bitte dich...das kannst du doch nicht ernst meinen oder?

Zudem obliegt es der Vefk Personen als Elektrofachkraft, Elektrisch unterwiesene Person oder elektrischer Laie ein zu ordnen (zu bestellen)
Och nö, schon wieder falsch...nene, bitte les dich doch mal in das Thema richtig ein, und nicht nur die bunten Flyer von Herstellern/VDE/Seminaranbietern auf dem Schreibtisch zu bewundern. Kurz ein kleiner Tipp, wer bestellt denn die VEFK?

Für mich ist dabei der Facharbeiter Brief die Basis um überhaupt darüber nach zu denken, wenn er den hat und aber trotzdem in meinen Augen keine ausreichenden Fähigkeiten hat ist auch der für mich keine Fachkraft.
Das ist zum Glück nur deine Meinung, die mal so überhaupt nix mit der realen Welt da draussen zu tun hat. Wie aber schon geschrieben, Meinung darfst du natürlich so viel wie möglich haben :)

psst...noch was zum Thema Begrifflichkeiten, derjenige der eine Ausbildung im Handwerk erfolgreich abgeschlossen hat, bekommt einen Gesellenbrief und keinen Facharbeiterbrief. Aber hey, was hat das Handwerk schon mit Elektro und so zu tun, deswegen gilt wohl auch da meine Signatur, gell :rolleyes:
 
Deswegen ein Dank an alle die bis hierher mitgelesen haben, ein "mit-doch-egal" an alle die schon nach dem zweiten Satz genervt sind. An alle Deutschlehrer im Forum, ihr dürft jeden Rechtschreib oder Grammatikfehler gerne behalten. Zu guter letzt an alle die ganz besonderen Menschen, also die die es kaum schaffen zwei Sätze im Kontext zu lesen, Feuer frei und bitte jedes Satzfragment auf die imaginäre Goldwaage legen. Ich hoffe ich hab keinen vergessen, wir wollen ja schließlich keinen zurück lassen ^^

Schreib noch "Amen" drunter und das nächste "Wort zum Sonntag" ist verfasst.
 
Vielen Dank für eure Infos. Ich hatte ende der Woche ein sehr gutes Gespräch mit der Geschäftsführung die mir unterstützung und dei erforderlichen mittel Zugesagt haben. Aufgrund des ohnehin schon hohem Arbeitsaufkommens soll eine Zusätzliche Stelle geschaffen werden ,die mir dann unterstellt ist und einen Großteil der Aufgaben übernehmen soll. Wie genau das aufgeteilt wird ist noch nicht raus, aber der Wunsch war damit ich als GVEFK agiere und jemand anderes Teile/Bereiche davon übernimmt, wo ich nur noch die Ausführung bewachen muss.
 
Da kann man dir nur viel Erfolg wünschen und mach dich schon mal mit Gefährdungsbeurteilungen vertraut.
 
Vielen Dank für eure Infos. Ich hatte ende der Woche ein sehr gutes Gespräch mit der Geschäftsführung die mir unterstützung und dei erforderlichen mittel Zugesagt haben. Aufgrund des ohnehin schon hohem Arbeitsaufkommens soll eine Zusätzliche Stelle geschaffen werden ,die mir dann unterstellt ist und einen Großteil der Aufgaben übernehmen soll. Wie genau das aufgeteilt wird ist noch nicht raus, aber der Wunsch war damit ich als GVEFK agiere und jemand anderes Teile/Bereiche davon übernimmt, wo ich nur noch die Ausführung bewachen muss.

Und wurde das Thema "Gehalt" womit dieser Thread anfing auch befriedigend gelöst?
 
Das ist ja das Thema mit dem Nachunternehmer. Was ist denn überhaupt ein Nachunternehmer, und vorallem duldet euer Unternehmen überhaupt Nachunternehmer, bzw. arbeiten bei euch wirklich Nachunternehmer?

Wir müssen zusätzliche Leistungen zukaufen, Lieferanten sind alles Elektrobetriebe aus der Gegend, mit denen wir schon lange zusammenarbeiten



Da geb ich @Octavian1977 zu 110% Recht. Man kann vieles online machen, aber Schulungen/Nachschulungen etc gehören definitiv nicht dazu.

Dass soll nun von einem Zusätzlichen MA übernomen werden




Ich hab den Punkt nur wegen dem "Ausschalten" mitgenommen.
Ich hab ja schon so die eine oder andere Indudustrieanlage auf-/umgebaut und entsprechend Schulungen abgehalten. Betriebsbedingt meist zwei Arten, einmal fachtechnische Schulung der Instandhaltung und zum anderen organisatorisch/technische Schulung der Produktion. Jedoch hab ich bislang noch keine EuP's gehabt für das Ausschalten zur Gefahrenabwehr. Das mag daran liegen das alle Anlagen in der Regel Not-Hat/Not-Aus geführt wurden, aber seit ein paar Jahren mit der neuen MR trifft dies eigendlich auf alle Anlagen zu, unabhängig von Größe und Ausdehnung.
Das Ausschalten zur Gefahrenabwehr mittels Not-Halt/Not-Aus durfte/darf jeder MA, völlig unabhängig seines Status. Deswegen wird ja auch um das Thema herum extrem viel getan.
Das "normale" Ausschalten, zb. für Reinigungszwecke, darf/durfte jeder MA der die entsprechende Schulung absolviert hat und dem somit der "Lock-Out-Prozess" bekannt ist. Der übrigens an jedem abschaltbaren Anlagenteil vorhanden sein muss, ebenso wie an den entsprechenden Schaltschränken. Das umfasst ja in der Regel die gesamte Energieversorgung der Anlage(nteile), wie Hydraulik, Pneumatik, Elektrik etc. Ebenso auch die Sicherung gegen Wiedereinschalten. Was ich damit ausdrücken will, es ist schon sehr ungewöhnlich das hierfür der Status einer EuP ausgelobt wird.
Anders verhält es sich mit dem Wiedereinsichern von Sicherungen/Motorschutz, also das wirkliche physikalische Einsichern. Ich kenne es nur so, das nur die elektrische Instandhaltung überhaupt auf die Schaltschränke Zugriff haben dürfen. Und dort auch nur die entsprechenden Fachkräfte.
So duften beispielsweise bei einem Großkunden die SPS'ler auch nur in Begleitung einer EFK an die offenen Schaltschränke, sofern die SPS'ler nicht selbst EFK waren. Eine EuP in dieser Position, undenkbar.
Selbst bei der Haustechnik würde ich persönlich da nicht unbedingt sehen wollen, das da wer munter Sicherungen einschaltet, selbst wenn sie laienbedienbar sind, auch nicht als EuP. Das unkontroliierte Wiedereinschalten kann mitunter recht gefährlich werden, denn wie @Octavian1977 schon schrieb, es gab ja einen Grund warum eine Sicherung gefallen ist.

Ich habe auch dieses Thema angesprochen, es ist halt schwirig bis unmöglich auf die schnelle eine dauerhaft anwesende Elektroschicht einzuführen, auch die Arbeit ist zu wenig dafür außer man holt die ganzen Vergebenen Aufgaben zurück. Dafür bräuchte ich auch mindestens 4-5 zusätzliche MA. Normales Not aus und Lock Out machen die Bediner. Es geht mir eher darum falls an einer Versorgungsleitung etc was sein sollte, das wo aber auch sehr unwarscheinlich ist. EUPs bekommen nach der Schulung zugang zu den Schalträumen, so ist es bis jetzt geregelt. Wir haben auch kaum Schaltschränke in der Produktion. Ich finde nicht damit das EInsichern einens Motorschutzes so gefährlich ist, wenn der Schaltschrak Berührungssicher ist.
 
Da solltest du eher darüber Nachdenken deine EUP zu Elektrofachkräften für festgelegte Tätigkeiten zu schulen. Stichwort Schaltberechtigung ! Das einführen einer Rufbereitschaft sollte der Erste Schritt in die richtige Richtung sein. Ja und auch Rufbereitschaft kostet Geld. Auch mit Fernzugriff auf die GLT lassen sich viele Probleme lösen.
 
Und wurde das Thema "Gehalt" womit dieser Thread anfing auch befriedigend gelöst?

Es wurde Siganisiert damit da etwas bei rausspringt, Konkret wurde es aber noch nicht. Mir war im Ersten treffen mit der GF erstmal wichtig ihnen die Aufgben, Verantwortung und vielfalt der Aufgabe aufzuzeigen, die wussten sie davor noch nicht.Und ihnen verständlich zu machen damit dies eben nicht Nebenbei funktioniert und dass ich da jemand brauche der einen großteil abnimmt. Das Ziel eine unterstützung zu bekommen wurde schon mal erreicht. Auch Budget ist freigegeben worden um einiges durchzuführen, z.B Nachrüsten sämtlicher RCDs, Durchführung der prüfungen von Extern usw.
 
Da solltest du eher darüber Nachdenken deine EUP zu Elektrofachkräften für festgelegte Tätigkeiten zu schulen. Stichwort Schaltberechtigung ! Das einführen einer Rufbereitschaft sollte der Erste Schritt in die richtige Richtung sein. Ja und auch Rufbereitschaft kostet Geld.
Habe ich ehrlich gesagt auch schon Überlegt, aber eine 2 Wochenschulung für 2-3 Leute von jeder Schicht ist zu viel. Auch die Mechaniker (wovon schon einiege EFKffT sind) sind Samstag und Sonntag nicht vor Ort. Rufbereitschaft ist vorhanden, aber kann nicht ständig vor Ort kommen müssen
 
Thema: VEFK Gehalt

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