Verlegearten von Leitungen

Diskutiere Verlegearten von Leitungen im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, hoffentlich kann mir jemand weiterhelfen, es geht um folgendes. Bei uns steht in Kürze die Bauabnahme unseres Einfam. Haus an. Da ich den...
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
W

wobachm

Guest
Hallo,
hoffentlich kann mir jemand weiterhelfen, es geht um folgendes. Bei uns steht in Kürze die Bauabnahme unseres Einfam. Haus an. Da ich den Eindruck habe, das der Elektriker nicht unbedingt die VDE kennt folgende Fragen:

-ist ein E-Check Vorschrift??
-Bei uns sind alle Wände mit Hartschaum bzw. Steinwolle wärmeisoliert, die Leitungen ohne Leerrohr verlegt, der Querschnitt der Leitungen ist 1,5², Absicherung ist 16A, ist dies zulässig??
-Potentialausgleich an den Wasserrohren fehlt, El. meint, das dies nicht nätig sei, da diese aus Kunststoff sind. Ich kann aber eine Spannung von 211V zwischen WL und Phase messen, folglich sind die Rohre nicht nur aus kunststoff. Ist ein Potentialausgleich trotzdem nötig??
 
Hallo wobachm,

zu deiner ersten Frage, es gibt keine Vorschrift einen E-Check durchführen zu lassen. Es gibt eine Pflicht zu prüfen und zu messen, der E-Check ist aber ein Produkt, mit dem in erster Linie Geld verdient werden soll.
Ob die Leitungen nach heutigem Standart richtig dimensioniert sind und richtig abgesichert sind lässt sich so pauschal nicht sagen. Da gehen u.a. die Leitungslänge und solche Dinge mit ein.
Ob der Potentialausgleich nötig ist, kann ich in Ferndiagnose nicht beurteilen, deine Messung wird aber sicher nicht korrekt gewesen sein. Womit hast du gemessen, ein einfaches, hochohmiges Multimessgerät? Hast du mit einer Lastzuschaltung gemessen? Hast du vielleicht eine „statische“ Spannung oder eine Induzierte Spannung gemessen?
Richtig Messen kann man nicht, in dem man irgendein „Multimeter“ nimmt und die Messspitzen einfach mal irgendwo ranhält. So kann das Messgerät nur falsche Werte anzeigen. Deine gemessenen 211V sind mit Sicherheit nur ein Theoretischer Wert, der in der Praxis keine Rolle spielt und schon gar keine Schlussfolgerungen auf irgendwelche Rohre zulässt.
Wenn du deinem Elektriker nicht traust, suche dir einen Anderen Elektriker deines geringsten Misstrauens, das ist dein gutes Recht.
Verstanden habe ich aber auch nicht, was du eigentlich möchtest, wo dein Problem liegt, vielleicht beschreibst du mal etwas genauer, was du überhaupt möchtest.

Gruß Fachmann
 
> -ist ein E-Check Vorschrift??

"E-Check" ist ein Marketing-Gag um neue Geschäfte zu erschließen :D Hat mit Vorschrift nur wenig zu tun. Vorschrift sind Messungen nach VDE!

> -Bei uns sind alle Wände mit Hartschaum bzw.
> Steinwolle wärmeisoliert, die Leitungen ohne
> Leerrohr verlegt, der Querschnitt der Leitungen
> ist 1,5², Absicherung ist 16A, ist dies zulässig??

Müsste schauen, welche Verlegeart das ist, habe leider gerade keine Tabelle zur Hand. Google
-> "Verlegearten wärmegedämmt"

> 211V zwischen WL und Phase messen, folglich sind

Was soll das für eine Messung sein? Genausogut hättest Du Hausnummer vom Nachbarn ablesen können :?
 
Die Frage ist hast du ein Messprotokoll erhalten.
Wenn nicht verlang es!

mfG
Alain R.
 
Hab ich Anspruch auf ein Messprotokoll bzw. ist es eine "kostenlose? Dreingabe" des ausführenden Elektrikers?

Nochmals die Frage: welche Verlegungsart ist es, Nach meinen Tabellen kämme die Verlegeart A in Frage. Diese besagt aber, das bei einer 1,5² Leitung die Belastung 15,5A betragen darf. Kann icg diese Leitung mit 16A absichern??
 
wobachm schrieb:
Welche Verlegungsart ist es, Nach meinen Tabellen kämme die Verlegeart A in Frage. Diese besagt aber, das bei einer 1,5² Leitung die Belastung 15,5A betragen darf. Kann ich diese Leitung mit 16A absichern??

http://mitglied.lycos.de/greteltechnik/strombelastbarkeituverlegart.gif

Ich weiß zwar nicht, was Hartschaum sein soll, aber bei Verlegung in glaswolle wäre es bei Absicherung 16A im günstigsten Falle 2,5mm² (Einphasenwechselstrom)

Natürlich kommt es auf die Leitungslänge, den daraus resultierenden Spannungsfall, die Temperaturbereiche, die Häufungen und die Absicherung an.

NYM-J 3x1,5mm² in Glaswolle abgesichert mit 16A wäre meiner Meinung nach unzulässig.

Leehrrohrverlegung ist sinnvoll, aber nur in spziellen Fällen gefordert.
 
Hartschaum ist nichts anderes als Styropor.

Hat mir noch keiner eine Antwort auf die Frage, ob ich einen Anspruch auf ein Messprotokoll habe??
 
wobachm schrieb:
Hat mir noch keiner eine Antwort auf die Frage, ob ich einen Anspruch auf ein Messprotokoll habe??

Das gehört zur Übergabe, der Elektriker muss sowieso Eines machen, also kann er es dir auch aushändigen
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Thema: Verlegearten von Leitungen

Ähnliche Themen

E
Antworten
6
Aufrufe
1.825
Elektronik_Betriebtechnik
E
J
Antworten
7
Aufrufe
4.703
Pumukel
P
Zurück
Oben