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Bernd112
Guest
Hallo,
ich habe vor vielen Jahren mal den Beruf des Elektroinstallateurs erlernt und möchte nun ein Gartenprojekt starten - bin mir aber nicht sicher ob dies so zulässig ist.
Konkret:
Ich habe in meinem Garten eine einzelne Aussensteckdose die auch einzeln über einen B16 Sicherungsautomaten abgesichert ist. Nun möchte ich an diese Steckdose einen Stecker mit einem 3x1,5²Erdkabel einstecken, dieses wetterfest umbauen und das besagte Kabel als Zuleitung für meine Abzweigdose im Gartenhaus nutzen.
Von dieser Gartenhausabzweigdose werden dann direkt eine Steckdose und zwei Schalter versorgt die das Garternhausaussenlicht (eine Leuchte) und die Gartenwegbeleuchtung (vier Leuchten) schalten. Darüber hinaus geht von dieser Abzweigdose eine Zuleitung zu einer weiteren Abzweigdose an der Terasse über die eine Steckdose und ein Schalter mit der Terassenbeleuchtung (eine Leuchte) versorgt werden.
Ich hoffe ich konnte mein Vorhaben halbwegs verständlich verdeutlichen, die Frage ist nun ob es in dieser Art zulässig ist oder ich Änderungen an dem Vorhaben vornehmen muss!?
Vielen Dank für die Hilfe, ich wünsche einen angenehmen Sonntag!
Gruß
Bernd
ich habe vor vielen Jahren mal den Beruf des Elektroinstallateurs erlernt und möchte nun ein Gartenprojekt starten - bin mir aber nicht sicher ob dies so zulässig ist.
Konkret:
Ich habe in meinem Garten eine einzelne Aussensteckdose die auch einzeln über einen B16 Sicherungsautomaten abgesichert ist. Nun möchte ich an diese Steckdose einen Stecker mit einem 3x1,5²Erdkabel einstecken, dieses wetterfest umbauen und das besagte Kabel als Zuleitung für meine Abzweigdose im Gartenhaus nutzen.
Von dieser Gartenhausabzweigdose werden dann direkt eine Steckdose und zwei Schalter versorgt die das Garternhausaussenlicht (eine Leuchte) und die Gartenwegbeleuchtung (vier Leuchten) schalten. Darüber hinaus geht von dieser Abzweigdose eine Zuleitung zu einer weiteren Abzweigdose an der Terasse über die eine Steckdose und ein Schalter mit der Terassenbeleuchtung (eine Leuchte) versorgt werden.
Ich hoffe ich konnte mein Vorhaben halbwegs verständlich verdeutlichen, die Frage ist nun ob es in dieser Art zulässig ist oder ich Änderungen an dem Vorhaben vornehmen muss!?
Vielen Dank für die Hilfe, ich wünsche einen angenehmen Sonntag!
Gruß
Bernd