Wallbox installieren

Diskutiere Wallbox installieren im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo zusammen, ich überlege derzeit mir ein e Auto anzuschaffen und plane derzeit die Machbarkeit zur Installation einer wallbox. Also wir haben...
Also ich komme da jetzt immer durcheinander. Ich habe doch grundsätzlich Bestandschutz. Jetzt liegt der Bestand im Keller 3polig mit pen. Den erweitere ich jetzt, weil ich in 10 m Entfernung vom Bestand eine wallbox anschließen möchte. Die Erweiterung muss mit fi erfolgen und aufgeteiltem pen. Bin ich da jetzt richtig?
Ich denke eine 11 kw wallbox wäre besser geeignet die ich dann auf 10A reduziere, einfach nur um sicher zu gehen.
Ich habe jetzt nochmal was gezeichnet. Kann ich das jetzt so machen? Ich denke technisch gibt es keine Bedenken, aber entspricht es auch der Norm in Verbindung mit bestandschutz?

VG Martin
 

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Ich habe doch grundsätzlich Bestandschutz.
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Nein, es gibt in der Elektrik keinen rechtlich begründeten "Bestandschutz" !

Der Begriff "Bestandschutz" kommt, grob gesagt, aus dem Baurecht.

In der Elektrik gibt es die Vorschriften, die bei Änderungen in der Installation eine Anpassung an die neuesten Vorschriften erforderlich machen.
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Ok aber gilt dann das Baurecht? Ich will ja nur an den Bestand was anschließen und keine Änderungen vornehmen.....
 
Hallo TE!

Suche bitte mal selber bei w.w.sanier.de nach dem Thema, Elektroinstallation, Haftung u. Ausführung, vielleicht geht Dir dann ein Lichtlein auf.
 
Nochmal anders gefragt;) Würdest du den Umbau bei dir zu Hause in der Form machen oder gleich die ganze Installation für 10.000€ Umbauen für das bisschen wallbox?
 
Gegenfrage, hast Du das Auto mit E-Antrieb geschenkt bekommen, bestimmt auch nicht?

Ich hätte das Problem nicht wirklich, weil meine E-Installation bereits seit 1980 uptodate ist, bzw. ich seit über 3 jahren einen Hybrid fahre, wo man wesentlich mehr Reichweite hat, ganz ohne Steckdose.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ist mir schon klar dass du das Problem nicht hattest, aber du hast mir die Frage nicht beantwortet...

Und zu deiner Frage,weiß zwar nicht was du daraus ableitest, aber: Leider hab ich noch nie was so großes geschenkt bekommen ;(
 
Ich weiss nicht wie Du gerade auf gleich 10.000,-- Teuros kommst, bzw. manche denken nicht vorher bereits daran was man dann zu Hause benötigt u. welche Vorraussetzungen vorhanden sein müssen, um dann eine Ladestation nach VNB/VDE Richtlinien ganz regulär installieren zu können.
 
Ok aber gilt dann das Baurecht? Ich will ja nur an den Bestand was anschließen und keine Änderungen vornehmen.....
Bestandsschutz wäre streng genommen, dort ist schon eine Steckdose. Die Leitung kann ja mal etwas ganz anderes gewesen sein, wo gar kein N gebraucht wurde und dann ist das auch kein PEN sondern nur ein PE gewesen und du machst jetzt einen PEN daraus. Dann würde keinerlei Bestandsschutz greifen.
 
Ist mir schon klar dass du das Problem nicht hattest, aber du hast mir die Frage nicht beantwortet...

Und zu deiner Frage,weiß zwar nicht was du daraus ableitest, aber: Leider hab ich noch nie was so großes geschenkt bekommen ;(

Kennst du den Spruch

wer lang fragt geht lang irr ? :D
 
creativex !

Wie so oft bei Dir: Der Kluge bemerkt alles u. kann alles, der Dumme "Pfuscher" hat für alles nur eine blöde Bemerkung!
 
Bereits im Beitrag #21 hat uns der TE Bilder gezeigt, wie man es normal macht, also ist er selber nicht "irr", somit geht Dein literarischer Seitenhieb völlig daneben!
 
@Maig : Vergiss die "klugen" Sprüche von Studenten, Telefontechnikern und "Pfuschern".

Auf den 3-pol. LSS in deinem neuen Vorschlag kannst du getrost verzichten, denn du hast 2x 16A hintereinander.
 
Eine Art "Bestandsschutz" besteht immer nur dann wenn es an der Anlage zu keinen Änderungen kommt.
Änderungen sind nicht nur baulicher Natur sondern können auch in den Anforderungen an die Anlage liegen.
Eine Erhöhung der Leistung wie hier ist z.B. solche eine Änderung, dazu kommen Anforderungen die der Laie hier nicht feststellen kann, wie z.B. an die Qualität des Stromes so wie die Anforderung geringerer Ableitströme zum Schutz der Anlage und die auftretenden Oberwellen durch elektronik.
Zur Zeiten klassischer Nullung existerten diese Belastungen für eine elektrische Anlage einfach nicht.
 
Unterlass einfach mal Deine unqualifizierten Äußerungen.
 
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