Wiederinbetriebnahme einer bestehenden Anlage

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dtlfboh

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Hallo, ich bräuchte mal kurz einen Rat und Fachwissen. Meine Tochter und ihr Freund haben sich über Mietkauf ein Haus geholt. Da sie keine zwei Mieten gleichzeitig bezahlen können, sind sie bereits eingezogen. Strom hatten sie bereits schon 4 - 5 Wochen vorher beantragt, nicht wissend dass es da ein Problem gibt. Der Vormieter hatte seine Stromrechnungen nicht bezahlt und daher den Strom abgestellt bekommen. Dafür wurde am Dachständer die Innenleitung von der Freileitung abgeklemmt. Um die Anlage wieder in Betrieb zu nehmen verlangt die Energis, das zuständige EVU, eine Freigabe durch einen Elektriker. Sie konnten nach langem Suchen einen Elektriker erreichen der nicht im Urlaub ist. Dieser aber meinte, die Anlage, an der in der Zeit in der sie außer Betrieb war nichts geändert wurde, müsse komplett umgebaut werden. D.h.: Der Zähler, derzeit im Treppenhaus im obersten Stockwerk, müsse in den Keller in einen Zählerschrank. Außerdem müsse ein FI installiert werden. Kostenpunkt zwischen 1000 und 2000 €. Es kann doch nicht sein, dass für eine Wiederinbetriebnahme einer bestehenden Anlage, die wegen nicht bezahlter Rechnungen erst teuer umgebaut werden muss, um sie wieder in Betrieb zu nehmen. Weiß da eventuell jemand Bescheid oder kennt da jemanden der das wissen könnte? Wir wären dir für jede Hilfe sehr dankbar.
 
Existiert der Zähler noch oder wurde die Anlage komplett abgemeldet? Sofern da kein Zähler mehr vorhanden ist wäre das ein Neuanschluss und der hat nach aktuellen Bestimmungen zu erfolgen.
Bei vorhandenem Zähler und Wiederinbetriebnahme anderen Elektriker suchen oder das EVU befragen!
 
Der Zähler ist noch vorhanden. Es ist bereits ein neuer, ein elektronischer, Zähler. Lediglich die Dachständerinnenleitung wurde von der Freileitung abgeklemmt.
 
Dann brauchst du einen Elektriker der dem EVU bestätigt , das die Anlage den Bestimmungen zum Zeitpunkt der Errichtung entspricht . Das bedeutet aber im Umkehrschluss nicht das die Anlage erneuert werden muss. Also einen Elektriker suchen , der die Freigabe erteilt ohne die Anlage auf heutigen Stand zu bringen. Das kostet aber keine 1000 Euro! Mehr kann man dazu nicht sagen. Außer du wendest dich direkt an das EVU das die einen entsprechenden Elektriker vermitteln.
 
Aufgrund des Risikos für den Elektrobetrieb seine Konzession zu verlieren. Wenn es da einen Elektriker mit weniger Verantwortung gibt, so ist der Betreiber immer noch Verantwortlich. Das bedeutet, werden die Vorgaben des Verteilnetzbetreibers nicht umgesetzt, dann kann die Anlage wieder gesperrt werden bis der Betreiber die Anlage mit einer Elektrofirma wiederherstellt.
Schliesslich hat der Netzbetreiber gemäss NAV zu überwachen.
 
Da deiner Tochter das Haus offiziell ja noch nicht gehört sondern dem Verkäufer, dann wäre es ja dessen Sache das mit dem Strom wieder in Ordnung bringen zu lassen.
Denn ein Haus ohne Strom kann man ja so nicht vermieten, das wäre ja genauso als wenn ich mir ein Auto ohne Motor leasen würde und dieser werde dann erst eingebaut wenn ich was dafür bezahlt hätte.
 
Die Anlage wurde abgeklemmt, aber sicher nicht wegen unbezahlter Rechnungen.
Bei unbezahlten Rechnungen wird lediglich die Anlage deaktiviert, also abgeschaltet in dem z.B. die Sicherugnen im Hausanschluß entfernt werden.

Wenn die Anlage hier abgeklemmt wurde ist diese außer Betrieb genommen worden was garantiert an erheblichen Mängeln der Anlage liegt und dem Unwillen des Eigentümers diese zu beseitigen.

Fazit: Anlage auf aktuellen Stand der Normen und Richtlinien bringen.
Wenn das wirklich nur 1-2k€ kostet ist das ein günstiger Fall und ich würde das umsetzen.

Was bedeutet denn MIetkauf?
Wer ist der Eigentümer?
Wenn das Haus ohne Strom ist dann ist das möglicherweise ein Mangel den der Vorbesitzer zu richten hat?
 
Muss nicht sein. Viele Dachständeranschlüsse haben die Sicherungen im Haus. Wenn der zahlungsunwillige den Versorger nicht ins Haus lässt, wird eben abgeklemmt.
 
Die Frage ist wer jetzt gerade Eigentümer des Gebäudes ist, also gemäß Grundbuch.

Ich vermute das Haus ist schon Eigentum des Mietkäufers und er zahlt im Endeffekt die Raten an den Verkäufer, richtig?
 
Thema: Wiederinbetriebnahme einer bestehenden Anlage

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