Von PA-leiter habe ich nichts geschrieben. Da steht 16mm2 und dieses Kabel trägt den Blitzstrom, weil dem Blitz die Normen nämlich relativ egal sind.
Normen sollten jedoch als Anerkannte Regel der Technik physikalisch unstrittige Selbstverständlichkeiten wie den Fakt, dass Blitzströme auf gewöhnlich einem Erdungsleiter von Antennenanlagen, welcher die gesamte Blitzstromlast alleine gegen Erde abführen muss, nicht ungefährlicher als auf min. zwei Ableitungen von Blitzschutzanlagen sein können, schon wiederspiegeln. Dass schon in uralten VDE 0855-1 von 1959 und 1971 Verbote von Eigennäherungen bei Erdungsleiterschleifen enthalten waren, macht die Ignoranz gefährlicher Näherungen in den Normen für Antennen
sicherheit nicht verständlicher.
Zur nochmaligen Defintion von PA- und Erdungsleitern, siehe unten.
Die Anbindung des Mastes ist KEINE Anbindung die einen Blitzstrom ableiten soll.
Ich führe die 1984 erfolgte Änderung der Erdungsleitequerschnitte von 10 mm² Cu und 16 mm² Alu auf 16 mm² Cu und 25 mm² Alu auf die geringere Erwärmung durch transiente Blitzströme zurück, du auf Kurzschlusströme?
Zum Nachdenken ein Auszug aus dem
Kleinhuis Leitfaden Äußerer und Innerer Blitzschutz von 1991:
Klaus Schulte schrieb:
11. Erdung von Antennenanlagen
Die Erdung von Antennenanlagen ist im Prinzip eine Blitzschutzmaßnahme, da Antennen, die in den meisten Fällen an exponierten Stellen von Gebäuden angebracht sind, als ungewollte Fangeinrichtungen angesehen werden müssen.
In
11.1 folgen die Querschitte der Erdungsleiter, die du in der DIN VDE 60728-11 vergeblich gesucht hast.
Dort Trennugnsabstände ein zu halten zu anderen leitfähigen Bauteilen ist gar nicht möglich, oder hast Du dort einen Schacht mit 60cm Luftraum zum Ableiter?
Das wäre nämlich der erforderliche Trennungsabstand bei nur einem Ableiter.
Auch mit Moderatorverantwortung riskiert
@Octavian1977 Ausflüge in Normenbereiche außerhalb seiner Kompetenz. Pauschale Trennungsabstände waren in längst abgelösten Blitzschutznormen mit 0,5 m empfohlen. Aus welcher Norm
@Octavian1977 als Nicht-Blitzschutzfachkraft die 0,60 m TA in Luft her haben will, ist sein Geheimnis.
Die allein maßgebliche Trennungsabstandsformel der IEC 62305-3 lässt sich beschränkt auf nur einen Erdungsleiter und die Blitzschutzklasse III und IV auf 4 % in Luft und 8 % durch und über feste Baustoffe verkürzen. Bei 0,60 m Abstand wären somit ab der PA-Ebene (Fundament-/Ringerder bzw. HES) zum Referenzpunkt in Luft bis 15 m Länge, bei direktem Kontakt mit festen Stoffen nur noch 7,5 m zulässig.
Auch zu brennbaren Teilen müsste ein Abstand gehalten werden.
Ohne Differizierung nach Entflammbarkeit ist auch diese Pauschalaussage unzutreffend.
Erdungsleiter mit normkonformen Querschnitten dürfen auf Holz und Ableitungen von Blitzschutzanlagen sogar in WDVS verlegt werden, sofern die nicht
leicht entflammbar sind.
Der Draht der an den Antennenmast kommt ist ein PA Leiter und nichts anderes.
Wenn da der Blitz einschlägt hast Du eben Pech.
Pech stimmt, die rot markierte Textstelle ist aber wieder nicht normkonform.
Die Verbindungen von den Antennenträgern zur Erdern/HES werden in den Normen für Antennensicherheit seit jeher selbst dann als Erdungsleiter bezeichnet, wenn sie auch den Potenzialausgleich der Koaxschirme und Komponenten herstellen. Siehe die Legenden der aktuellen Normausgabe zu den Bildern15 und 19, mit Nr.
6 .
Sogar die früher noch als Potenzialausgleichseiter bezeichneten blitzstromtragfähigen Verbindungen zwischen Fundamentern/HES und Zusatzerdern werden seit der vorletzten Normausgabe als Erdungsleiter bezeichnet.
Um dich Vor Einschlägen bzw den Auswirkungen zu schützen benötigst Du eine anständige Blitzfangeinrichtung mit AUSSEN am Haus geführten Ableitern mit entsprechenden Erdern.
Um Dachaufbauten wie z. B. Antennen optimal gegen seltene Direkteinschläge zu schützen, sind - auch mit kompletten Blitzschutzsystemen
- normkonforme getrennte - Fangeinrichtungen nach dem Stand der Technik erforderlich.
Falls du das mit dem Begriff
anständig gemeint hast und mit "die" Erder, solche, die auch untereinander und mit dem Schutzpotenzialausgleich normkonform blitzstromtragfähig verbunden sind, kann man den Satz noch akzeptieren. Wenn nicht, ist es ja nur eine Falschdarstellung mehr.