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Vollkornschorle
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Moin!
ich habe eine Frage bezüglich der Elektroinstallation in meiner WG. Das Haus ist Anfang/Mitte der 70er-Jahre erbaut worden. Allerdings scheint die Elektroinstallation, bzw. der Unterverteiler (meiner Meinung nach) in unserer Wohnung im schätzungsweise im Jahr 2016 verbaut worden zu sein.
Wie ihr in den Bildern weiter unten sehen könnt, ist ein RCD vorhanden, jedoch nicht angeschlossen.
Mal von der moralischen Frage abgesehen, also den Bewohnern eine vermeintliche Sicherheit vorgaukeln, wie sieht das ganze denn rechtlich aus? Eigentlich möchte man im Jahre 2020 ja schon einen funktierenden RCD im Haus haben, aber muss er denn vorhanden sein (Stichwort: Keine Nachrüstpflicht für Altanlagen)?
Ich hab also erstmal die Servicegesellschaft meiner Vermietungsgesellschaft angerufen, und heute kam danna auch ein Elektriker vorbei.
Zum einen wusste er schon, bevor er in die Nähe des Verteilerschrankes kam, welcher Elektriker den RCD wohl "verbaut" hat, weil Er das wohl so auch in weiteren Häusern/Wohnungen gemacht hat.
Er hat dann auch Bilder davon gemacht, die er an seine Firma weiterleitet, aber wenn ich ihn richtig verstanden habe soll ich mir keine großen Hoffnungen machen. Erschwerend kommt wohl hinzu, dass, weil die Eigentümergesellschaft seit Januar eine andere ist, der Zugriff auf die damaligen Rechnungen schwer möglich sein soll.
Ich meinte dann aber, dass man doch wenigstens den RCD ausbauen, und durch Blindkappen ersetzen sollte, um wenigstens etwaige Nachmieter nicht in dem Glauben einer nicht vorhandenen Sicherheit zu lassen.
Das wollte er aber auch nicht, weil man ihm dann ja Bereicherung (an dem RCD) vorwerfen könnte...
So jetzt aber mal tacheles: Also in meinen (Halbaien-) Augen ist das aktuell eine fehlerhafte Elektroinstallation, auf so etwas besteht ganz bestimmt kein Bestandsschutz. Erschwerend ist es vermutlich auch ein Betrugsfall, aber da wurden die Hauseigentümer betrogen, und nicht ich...
Zweitens, und deswegen bin ich ja eigentlich hier, sieht dieser Verteilerkasten, und dessen Inhalt, nicht so aus als wären sie aus den 70ern. Wahrscheinlich kommt 2016 als Einbaujahr sogar ganz gut hin. Deswegen die Frage, ist dieser Eingriff groß genug, um eine Nachrüstung eines Fehlerstrom-Schutzschalters notwendig zu machen?
Drittens, aber wohl eher eine Frage für ein Juristenforum, wer haftet bei so etwas im Schadensfall nach z.B. einem Todesfall durch einen Stromunfall, und was sagt eigentlich eine Gebäudeversicherung dazu?
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen,
eure Vollkornschorle
ich habe eine Frage bezüglich der Elektroinstallation in meiner WG. Das Haus ist Anfang/Mitte der 70er-Jahre erbaut worden. Allerdings scheint die Elektroinstallation, bzw. der Unterverteiler (meiner Meinung nach) in unserer Wohnung im schätzungsweise im Jahr 2016 verbaut worden zu sein.
Wie ihr in den Bildern weiter unten sehen könnt, ist ein RCD vorhanden, jedoch nicht angeschlossen.
Mal von der moralischen Frage abgesehen, also den Bewohnern eine vermeintliche Sicherheit vorgaukeln, wie sieht das ganze denn rechtlich aus? Eigentlich möchte man im Jahre 2020 ja schon einen funktierenden RCD im Haus haben, aber muss er denn vorhanden sein (Stichwort: Keine Nachrüstpflicht für Altanlagen)?
Ich hab also erstmal die Servicegesellschaft meiner Vermietungsgesellschaft angerufen, und heute kam danna auch ein Elektriker vorbei.
Zum einen wusste er schon, bevor er in die Nähe des Verteilerschrankes kam, welcher Elektriker den RCD wohl "verbaut" hat, weil Er das wohl so auch in weiteren Häusern/Wohnungen gemacht hat.
Er hat dann auch Bilder davon gemacht, die er an seine Firma weiterleitet, aber wenn ich ihn richtig verstanden habe soll ich mir keine großen Hoffnungen machen. Erschwerend kommt wohl hinzu, dass, weil die Eigentümergesellschaft seit Januar eine andere ist, der Zugriff auf die damaligen Rechnungen schwer möglich sein soll.
Ich meinte dann aber, dass man doch wenigstens den RCD ausbauen, und durch Blindkappen ersetzen sollte, um wenigstens etwaige Nachmieter nicht in dem Glauben einer nicht vorhandenen Sicherheit zu lassen.
Das wollte er aber auch nicht, weil man ihm dann ja Bereicherung (an dem RCD) vorwerfen könnte...
So jetzt aber mal tacheles: Also in meinen (Halbaien-) Augen ist das aktuell eine fehlerhafte Elektroinstallation, auf so etwas besteht ganz bestimmt kein Bestandsschutz. Erschwerend ist es vermutlich auch ein Betrugsfall, aber da wurden die Hauseigentümer betrogen, und nicht ich...
Zweitens, und deswegen bin ich ja eigentlich hier, sieht dieser Verteilerkasten, und dessen Inhalt, nicht so aus als wären sie aus den 70ern. Wahrscheinlich kommt 2016 als Einbaujahr sogar ganz gut hin. Deswegen die Frage, ist dieser Eingriff groß genug, um eine Nachrüstung eines Fehlerstrom-Schutzschalters notwendig zu machen?
Drittens, aber wohl eher eine Frage für ein Juristenforum, wer haftet bei so etwas im Schadensfall nach z.B. einem Todesfall durch einen Stromunfall, und was sagt eigentlich eine Gebäudeversicherung dazu?
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen,
eure Vollkornschorle