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Carsten1972
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Hallo zusammen,
ich suche eine Norm / eine Empfehlung, wie der Anschluss mobiler Notstromerzeuger an eine Hausinstallation erfolgen kann, WENN der Stromerzeuger einen nicht geerdeten Sternpunkt hat.
Ein Umbau des Erzeuges von IT auf TN kommt ja nicht in Frage, auch unter der Vorgabe, dass solche Erzeuger weiterhin für den mobilen Einsatz benutzt werden könnten.
Ich meine, es wurde eine Verbindung am Einspeisestecker empfohlen, um einen ungeerdeten Außenleiter (Wechselstromerzeuger) bzw, den Sternpunkt (Drehstromerzeuger) mit der Haupterdungsschiene zu verbinden.
Ich finde diese Grafik aber nicht mehr.
Normales VDE-Abo ist vorhanden (Auswahl für Installatuere), zudem ein Abo der "de"-Zeitung.
Zweite Frage:
Ich hatte eine konkrete Anfrage eines Kunden, der aber eine vieradrige Zuleitung zum UV in der Wohnung hat (TN-C-S). Da ich den N mitschalten muss, im Keller aber nur ein PEN vorhanden ist (den ich nicht schalten darf), habe ich "Geht so nicht." gesagt. Ein anderer Elektriker habe aber darin kein Problem gesehen, meinte der Kunde. Wer hat Recht?
ich suche eine Norm / eine Empfehlung, wie der Anschluss mobiler Notstromerzeuger an eine Hausinstallation erfolgen kann, WENN der Stromerzeuger einen nicht geerdeten Sternpunkt hat.
Ein Umbau des Erzeuges von IT auf TN kommt ja nicht in Frage, auch unter der Vorgabe, dass solche Erzeuger weiterhin für den mobilen Einsatz benutzt werden könnten.
Ich meine, es wurde eine Verbindung am Einspeisestecker empfohlen, um einen ungeerdeten Außenleiter (Wechselstromerzeuger) bzw, den Sternpunkt (Drehstromerzeuger) mit der Haupterdungsschiene zu verbinden.
Ich finde diese Grafik aber nicht mehr.
Normales VDE-Abo ist vorhanden (Auswahl für Installatuere), zudem ein Abo der "de"-Zeitung.
Zweite Frage:
Ich hatte eine konkrete Anfrage eines Kunden, der aber eine vieradrige Zuleitung zum UV in der Wohnung hat (TN-C-S). Da ich den N mitschalten muss, im Keller aber nur ein PEN vorhanden ist (den ich nicht schalten darf), habe ich "Geht so nicht." gesagt. Ein anderer Elektriker habe aber darin kein Problem gesehen, meinte der Kunde. Wer hat Recht?