O
Octavian1977
Moderator
- Beiträge
- 44.506
- Beruf
- staatl. gepr. Elektrotechniker / Energieelektronik
Erstens hast Du das Recht auf eine sichere Anlage.
Zweitens hast Du das Recht eine elektrische Anlage zur Verfügung gestellt zu bekommen an der heute übliche Geräte ohne Einschränkung oder zu befürchtende Schäden zu betreiben sind.
eine sicher Anlage wird gemäß §49 EnWG vermutet, wenn die VDE eingehalten wird und diese besagt, daß Anlagen regelmäßig gewartet und geprüft werden müssen und mindestens den zum Errichtungszeitpunkt gültigen Normen entsprechen müssen.
Es gibt keinen Zeitpunkt in der Geschichte der Norm die eine so verbastelte Anlage als "in Ordnung" bezeichnet hätte.
Jegliche Erweiterungen sind NUR nach den zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Normen zulässig.
Zweitens hast Du das Recht eine elektrische Anlage zur Verfügung gestellt zu bekommen an der heute übliche Geräte ohne Einschränkung oder zu befürchtende Schäden zu betreiben sind.
eine sicher Anlage wird gemäß §49 EnWG vermutet, wenn die VDE eingehalten wird und diese besagt, daß Anlagen regelmäßig gewartet und geprüft werden müssen und mindestens den zum Errichtungszeitpunkt gültigen Normen entsprechen müssen.
Es gibt keinen Zeitpunkt in der Geschichte der Norm die eine so verbastelte Anlage als "in Ordnung" bezeichnet hätte.
Jegliche Erweiterungen sind NUR nach den zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Normen zulässig.