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Stromberger
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Den kann aber - wie der Name schon sagt - nur ein Gericht bestellen. Dazu wäre aber ein Titel notwendig - sprich eine Klage, die dem Gericht veranlasst, dort einen gerichtlich zugelassenen SV zwecks Prüfung für den Fall zu beauftragen. Und glaube mir, die Gerichte haben wirklich keine lange Weile, dass die sich freiwillig mit solchen Bagatellen beschäftigen, die Klage wird vorher abgebügelt und niedergeschlagen. Ist auch alles zu kostspielig und auch nicht jede Rechtsschutz wird da mitgehen.
Und im Fall des Falles reichen glaubhafte Zeugen, darauf beruhen übrigens die meisten Zivilklagen.
Sorry, aber das ist von vorne bis hinten völliger Unsinn. Dass Du als Gutachter das schreibst, macht es nur noch schlimmer.
1.) Es ist kein "Titel" notwendig. Google erstmal was ein "Titel" ist.
2.) Es ist auch keine Klage nötig, im Gegenteil, das selbständige Beweisverfahren läuft KOMPLETT vor einer etwaigen Klage.
3.) Auch wenn die Gerichte keine Langweile haben, geht eben genau deswegen das st. Beweisverfahren sehr zügig.
4.) Wieviel "Bagatellen" (wir reden hier von einem wahrscheinlichen Schaden im 4stelligen Bereich) hast Du denn vor welchen Gerichten verhandelt, erzähl mal?
Bei wie vielen Klagen bist Du denn als gerichtlich bestellter Sachverständiger tätig gewesen (Fallzahl in den letzten 5 Jahren, sagen wir mal)?
5.) Es wird nicht EINE Klage "abgebügelt und niedergeschlagen". Erst Recht nicht "vorher". Auf welcher Grundlage der ZPO sollte das vorgerichtlich passieren? Wir sind hier nicht im Strafrecht, wo es teilweise nichtmal zur Aufnahme von Ermittlungen kommt, geschweige denn zu einem Verfahren, wenn ein Staatsanwalt keine Lust hat. Denn den gibt es im Zivilverfahren nicht.
6.) Es reichen eben KEINE "glaubhafte Zeugen". Es reicht nichtmals eine Gutachtertype wie Du, weil parteiisch, d.h. von eine Partei beauftragt.
Ich kann nur den Kopf schütteln, wie man in so kurzem Text soviel Unsinn verzapfen kann auf einmal!
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