Was man am Neubau alles so vorfindet.

Diskutiere Was man am Neubau alles so vorfindet. im Forum Off-Topic & Sonstige Tipps und Probleme im Bereich DIVERSES - Gibt es Gerätedosen für 180° Durchgangssteckdosen? Ist eine 4cm-Schlitztiefe für eine NYM-Leitung überhaupt ausreichend...
Www

Www

Beiträge
7.327
Gibt es Gerätedosen für 180° Durchgangssteckdosen?
Ist eine 4cm-Schlitztiefe für eine NYM-Leitung überhaupt ausreichend?

20190722_135710.jpg

20190722_135756.jpg

Presseüberschrift: "Ausführung durch eine EFK löste beim SV eine Schnappatmung aus."
 
Was ist schon großartig dabei?
Bei 7,5cm starken Ytong-Wänden bist du mit tiefen Schalterdosen schon schnell beim einbohren auf der anderen Seite.
Schlitze sind senkrecht angeordnet, hat also auch keinen Einfluss auf die Tragfähigkeit der Wand da nur geschätzt 2cm Schlitztiefe zu sehen sind.
Da hatte ich auf Baustellen schon ganz andere Dinge gesehen.
 
Das habe ich mir schon gedacht, das ich hier ein Bestätigung für eine normkonforme Ausführung bekomme. Ich hatte schon die Befürchtung, das sei Pfusch.
Ist übrigens eine 11,5er tragende Wand und der Schlitz ist ca 4cm tief, genau gegenüber ist noch einer - fast genau so tief. Aber 4cm sind ja stehen geblieben, das wird ja wohl reichen. Die horizontalen Schlitze wurden nur mit moderaden 2cm Tiefe erstellt. Da ist ja alles im grünen Bereich.
Bei dem anderen Bild waren gar keine Steckdosen auf der anderen Seite geplant. Wahrscheinlich ist das nur rausgeplatzt, als vorsichtig mit dem Stemmhammer der Kern gelöst wurde. Jetzt wo diese vorhanden sind, bräuchte man nur eine 11er bodenlose Gerätedose, damit man eine 180°-Durchgangssteckdose montieren kann.


Man fragt sich wirklich, wie diese Grobmotoriker es durch die Prüfung schaffen und auf die Kundschaft losgelassen werden. Das kann man Wirklich nur noch mit Sakasmus ertragen. Mal sehen, was unser Statiker dazu sagt.
 
11,5er tragende Wand????

Die traegt nicht so dick auf...wobei die 11,5cm ohnehin nur mit 2x5cm Putz auf jeder Seite erreicht werden...

In Zeiten, da die BT immer mehr ihre Flaechen optimieren, um diese den Kunden fuer teuer Geld als "Wohnflaeche" anzudrehen, bleibt solcher "geplanter Pfusch" nicht aus. Da wird einfach ignoriert, das die immer groessere Zahl an Installationen und Einbauten der TGA Platz benoetigt. Das ist aber definitiv nicht die Schuld der Handwerker, 4cm Schlitztiefe sind nun wirklich kein Vergehen. Das man bei solchen Innenwaendchen nicht mal ansatzweise etwas tragend definieren kann, das man damit noch nichtmal in die Naehe von Anforderungen des Schallschutzes gem VDI 4100 kommt, ist wohl jeden klar. Ausser dem ahnungslosen Kaeufer solch einer potentiellen Schrottimmobilie...
 
11,5er tragende Wand????
Durchaus, es kommt auf die Druckfestigkeit des Mauermaterials an. Ich bin nicht der Statiker, wenn er es so plant, wird es so gebaut.
In einem EFH bringt die Verwendung von festeren 17,5er statt 24er, 11,5er statt 17,5er rund 4qm mehr Geschossgewinn an Fläche. Und da wo die Grundstückspreise so exhobiant sind, wie z.B Wiesbadener-Frankfurter Raum, zählt jeder qm.
 
Und welches Fachplanerbüro hat in eine solche Wand elektrische Unterputz-Installationen geplant, anstelle dem Kunden darzustellen, dass die gewünschte Installation nur Aufputz erfolgen kann? Unter 175mm kann in eine tragende Wand keine elektrische Installation u. P. Normgerecht ohne statischen Nachweis über jede einzelne Dose erfolgen = nahezu unmöglich herzustellen, Fehlplanung, Kunde bleibt ohne Steckdosen und Lichtschalter im Dunkeln.
 
Planungsbüro bei Bau eines Familenhauses (EFH/DHH/xDH/MFH). Wovon träumst du nachts? Da geht der Meister mit dem BH durch das Objekt und malt die Sybole an die Wand. Er ist das Büro und die Wandmalerei die Planung. Das ist moderne Höhlenmalerei.

Vertikal schlitzen ist bei 11,5er und 17,5er bis 1cm zulässig, bei etwas mehr sagen wir auch nichts, aber wenn da eine EFK die Wände durchflügt und mit der Hilti stemmt, werden wir böse.
 
Dann gibt es vom Auftraggeber vermutlich auch nicht die erforderlichen Pläne, die statisch relevante und brandschutzwände ausweisen. So kann keine fachgerechte Ausführung erwartet werden, Versäumnis des AG.

Der fachgerecht hergestellte 1cm tiefe vertikale Schlitz hilft dir ohne Dose übrigens trotzdem nichts... In eine solche Wand darf nichts hinein, das ist eine Fehlplanung.

Wenn ich der arsch bin, der dem zukünftigen Eigentümer sagen muss, dass der Architekt es versäumt hat den notwendigen Installations-Raum für die elektrische Anlage einzuplanen, dann will ich mal dessen Gesicht sehen... Dem geb ich gleich die Visitenkarten von wirklichen Sachverständigen und einem Rechtsanwalt mit...
 
11,5er Trennwände sind heute eher die Regel als die Ausnahme.
Und selbst die Grobmotorischen Kollegen bei uns kriegen es hin, dass noch etwas Wand übrig bleibt.
Da wir mit Klemmfixen arbeiten, müssen wir uns aber eh ein bisschen am Riemen reißen, da wir mehr oder weniger exakte Dosenlöcher brauchen.

Man muss aber auch die Bohrkrone nicht voll reinrammeln und man kommt eigentlich fast immer mit Schlitzentiefen <=25mm aus.
Wenn der Monteur vor Ort ein bisschen mitdenkt, dann liegen die Installationen sich auch nicht direkt gegenüber.

Das was auf dem Bild zu sehen ist, ist wirklich grober Pfusch.
 
11,5er Trennwände sind heute eher die Regel als die Ausnahme.
Und selbst die Grobmotorischen Kollegen bei uns kriegen es hin, dass noch etwas Wand übrig bleibt.
Da wir mit Klemmfixen arbeiten, müssen wir uns aber eh ein bisschen am Riemen reißen, da wir mehr oder weniger exakte Dosenlöcher brauchen.

Man muss aber auch die Bohrkrone nicht voll reinrammeln und man kommt eigentlich fast immer mit Schlitzentiefen <=25mm aus.
Wenn der Monteur vor Ort ein bisschen mitdenkt, dann liegen die Installationen sich auch nicht direkt gegenüber.

Das was auf dem Bild zu sehen ist, ist wirklich grober Pfusch.
Mein Reden.
2,5cm ist schon grenzwertig, aber wissen auch dass man in den erlaubten 1,0cm nicht die heutige E-Installation hineinpasst. Bis 1,10m Höhe ist auch 7cm für Sanitärinstallation zulässig. Halten sich die Klempner auch nicht immer dran, viele Kunden möchten auch eine Regendusche UP verlegt. Das ist denn Kundenwunsch, oder die EvEN schreibt eine bessere Rohrisolierung vor. Eine Anpassung der DIN oder eine andere Lösung ist längst überfällig. Wir könnten uns auch hinstellen, ist nicht zulässig - basta. Einige SV verfahren so, um per Cashback Geld für den BH abzuziehen. Ihr Ziel ist es, dass ihre Dienstleistung quasi dadurch kostenlos für den BH sind. Das sind schon unfaire Methoden, die wir nicht praxiszieren, aber irgendwann müssen.

Bei den s.g. Klemmfix bekommt man allerdings am Hintermauerwerk Windundichtigkeiten an den Stoßfugen hinein. Diese werden beim Nut-Feder-System nicht verklebt, sondern trocken gesetzt. Die Windundichtigkeit wird somit erst mit dem Putz erstellt.
 
Ja... Das mit der Winddichtigkeit ist ein nekanntes Problem....vor allem bei Klinkerfassaden.

Angebohrte Senkrechtfugen zu verschließen hilft aber in 99,9% der Fälle.

Der Rest muss dann halt nachgearbeitet werden.
 
Die Klemmfix-Dosen gibt es von Kaiser auch in Winddichter Ausführung.
Aber ich hatte immer Dosen eingegipst, 80-er Löcher mit dem Schnellläufer in die Wand gejagt und gut ist.
Sich gegenüberliegende Schalterdosen zwischen zwei Räumen sind immer ein berühmter Widerspruch zwischen Planung und Realität beispielsweise bei angaben von Lichtschaltern zwischen Flur und Raum.
Da wird einerseits in den Planungen immer gerne auf die Din.18015-3 verwiesen aber auf die andere weise dann hinterher die fehlende Schallübertragung bemängelt die durch zwei sich gegenüberliegenden Schalterdosen in einer 11,5-Wand entstehen können.
Und wenn sich daneben eine Zimmertür daneben befindet, die auch Schall durchlässt? oder geöffnet ist?
Es gibt leider immer wieder Dinge in unserer Normenlandschaft, da beißt sich die Katze selbst in dem Schwanz .
 
..... das man damit noch nichtmal in die Naehe von Anforderungen des Schallschutzes gem VDI 4100 kommt, ist wohl jeden klar. Ausser dem ahnungslosen Kaeufer solch einer potentiellen Schrottimmobilie...
Schall- und Brandschutz erreichts du nur durch das Material und die richtige Ausführung, nicht unbedingt durch dickere Wände. Und spezielle Schall- und Brandschutzanforderungen gibt es nur bei mehreren richtig getrennten Wohneinheiten, nicht im EFH, auch nicht mal im EFH mit zwei Wohnungen, bzw Einliegerwohnung.
 
Da sind anscheinend nachtraeglich Leitungen in schon verputzte Waende gelegt wurden. Hmm, soll vorkommen. Schlitztiefe passt, Leitungen scheinen NYM-J zu sein...ahh ja...der Schriftzug auf dem Klebeband steht kopf. Geht ja gar nicht! Was wuerden wir ohne solche Gutachter machen...
 
Schlitztiefe passt wirklich? Kommt mir wenig vor.
 
Und auch kommt es mir vor, dass die Leitungen sich nicht in einer Installationszone befinden sondern mitten auf der Wand.
Die 5mm Putzabdeckung ist auch nicht vorhanden, könnte später Rissbildung ergeben
 
Thema: Was man am Neubau alles so vorfindet.
Zurück
Oben