Altbauverteilung soll erneuert werden

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fpako

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Habe ein Einfamilienhaus wo die ersten Installationen knapp 80 Jahre alt sind und dann immer mal was dazugeflickt wurde. Also alles völlig veraltert.
Zur Zeit geht die Zuleitung vom Zähler direkt auf einen FI 40/0,5 und dann auf Neozedblöcke. das ganze direkt auf die Wand geschraubt und mit einem Holzschrank verkleidet.

Wollte mir jetzt ne Hagerverteilung besorgen, mit einem Zählerplatz, SLS Schalter, FI , und etwa 36 Automaten B16A 1polig.
muß ich die Verteilung vom Zähler aus bis zu den Automaten für 63 A auslegen?(FI, SLS Schalter, Querschnitt)
obwohl im Panzerkasten nur 35 A ist.ist doch eigentlich Quatsch, oder was sagt die Vorschrift?

Vielen Dank für eure Antworten im Voraus.
 
VDE sagt nein, Sonderantrag evtl. ja.... !

Hallo,

VDE-mässig sind Mindestbelastbarkeit der Leitung Zähler- zu -UV auf 63A auszulegen !
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Nachzulesen in den TAB der zuständigen VNB.
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Sonderanträge (natürlich nur schriftlicher Natur) können natürlich Ausnahmen zulassen !

Gruß,
Gretel
 
Wenn er allerdings einen neuen Zählerschrank gemäß TAB installiert, dann verliert die Hauptleitung auch ihren Bestandsschutz und es sind die aktuellen TAB anzuwenden. Weil die regional und vom Versorgungsnetzbetreiber her Unterschiede haben, würde ich diese und auch die Zählerplatzlisten der jeweiligen Hersteller gründlich studieren, denn was für ein Zählerschrank, welche Zuleitungen, SLS ect. ist konkret vorgeschrieben.

MfG
 
Danke für die schnellen Antworten.
Das heißt also ich sollte mich mal erst bei meinem Energieversorger schlau machen ob ich auch die Zuleitung vom Panzerkasten erneuern muß ? das wäre ziemlich umständlich und kostenintensiv, da diese durch 2 Etagen und durch 3 Räume geht.
 
Immer nur schriftliche Korrespondenz !

Genau , und das Ganze dann bitte schriftlich !


Gruß,
Gretel
 
selbst aufbauen und verdrahten darf ich die Verteilung aber, oder? bin gelerneter Energieelektroniker und in der Industrie tätig.habe daher mit solchen Sachen nicht so oft zu tun. außer zu hause.
 
fpako schrieb:
selbst aufbauen und verdrahten darf ich die Verteilung aber, oder? bin gelerneter Energieelektroniker und in der Industrie tätig.habe daher mit solchen Sachen nicht so oft zu tun. außer zu hause.

Streng nach Vorschrift nicht, praktisch schon. Aber das mußt du mit dem eingetragenem Elektriker im Detail aushandeln, denn nur ein solcher darf und muß auch die notwendigen Anträge beim EVU stellen. Und dieser steht dann auch für Installation letztlich gerade.
Besorge dir mal die aktuellen TAB deines Versorgungsnetzbetreibers. Dei vielen kann man die ganz einfach downloaden.
Ebenso würde ich an deiner Stelle mal folgendes Gesetz durchlesen, besonders §12.

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/avbeltv/gesamt.pdf

MfG
 
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