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fda
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:lol:
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Mir kommt das ganze aber komisch vor! In den DIN hab ich schon gefunden dass Strom & Datenkabel wegen EMV 5cm Abstand haben sollten (von Leerrohren und Austauschbarkeit fang ich gar nicht an)
elektroblitzer schrieb:In keinem Fall dürfen die Leitungen einfach von oben nach unten herabgelassen werden. Die Besfestigungsabstände sind je nach dicke der leitung senkrecht zwischen 250 und 400 mm. Dünnere Leitungen kürzer Abstand dickere Leitung größerer Abstand.
elektroblitzer schrieb:Für die Abstände der Halter in dem ehemaligen Kamin schaust du in der VDE 0100-520:2013-06 nach.
Gegen die Verlegung in alten Kaminen spricht aus zwei Gründen in EFH nichts:
- wenn Sie nicht mehr mit Rauchgasen oder Frischluft durchströmt werden
- Die Kabel ordentlich mit zugelassenen Haltern befestigt werden.
In keinem Fall dürfen die Leitungen einfach von oben nach unten herabgelassen werden. Die Besfestigungsabstände sind je nach dicke der leitung senkrecht zwischen 250 und 400 mm. Dünnere Leitungen kürzer Abstand dickere Leitung größerer Abstand.
ch habe den Satz "Das Hauptstromkabel das diese verbindet wird an einem gemauerten Kaminrohr entlang.." eher als Verlegung an der Aussenwand des Kamins verstanden? Dabei stellt sich aber immer noch die Frage, on der Kamin weiter in Betrieb ist...
ch habe den Satz "Das Hauptstromkabel das diese verbindet wird an einem gemauerten Kaminrohr entlang.." eher als Verlegung an der Aussenwand des Kamins verstanden? Dabei stellt sich aber immer noch die Frage, on der Kamin weiter in Betrieb ist...
fda schrieb:Müssen die einen Abstand zum Hauptstromkabel haben?
Elektrische Verbrauchsgeräte und Anlagen müssen eine ausreichede Störfestigkeit gegenüber den in den Verteilungsnetzen üblichen Störgrößen, wie z.B. Spannungseinbrüchen, Überspannungen, Oberschwingungen aufweisen.
Aber schonmal gut wenn es keine Grundlegenden Einwände gegen diese konstruktionsweise gibt!
Tja, du brauchst keinen Direkteinschlag. Gerade bei solcher Freileitung hat der Blitz die freie Auswahl, wo er einschlägt. Das kann auch 50 oder 100m daneben sein, durch die Leitung ist er sehr schnell bei dir.fda schrieb:Tja...
Direkter Blitzeinschlag ist sehr unwahrscheinlich nebenan eine viel höherer Strommast steht - aber das verbreitet sich dann ja durch die Strasse... Der Mast auf dem Dach sollte doch irgendeinen bestehenden Schutz haben? Ohne dürfte doch nicht vom Versorger angeschlossen worden sein.
bigdie schrieb:Tja, du brauchst keinen Direkteinschlag. Gerade bei solcher Freileitung hat der Blitz die freie Auswahl, wo er einschlägt. Das kann auch 50 oder 100m daneben sein, durch die Leitung ist er sehr schnell bei dir.fda schrieb:Tja...
Direkter Blitzeinschlag ist sehr unwahrscheinlich nebenan eine viel höherer Strommast steht - aber das verbreitet sich dann ja durch die Strasse... Der Mast auf dem Dach sollte doch irgendeinen bestehenden Schutz haben? Ohne dürfte doch nicht vom Versorger angeschlossen worden sein.
T.Paul schrieb:Blitzstromableiter gehören immer an die Eintrittstelle in die Blitzschutzzone, also in dem Falle an den HAK im DG.
Der äußerere Blitzschutz nützt nichts gegen Überspannungen, die über die Versorgungsleitung eingetragen werden - die Fangeinrichtungen ziehen den Einschlag aber eher auf sich, anstelle die Freileitung einige Meter daneben ...
Durch Einkopplung entstehen dennoch bei einem Einschlag Überspannungen auf den Leitungen - Ein Blitzschutzkonzept besteht immer aus Äußerem UND innerem Blitzschutz.