Baderaum
Hallo !
Einlesen kann man sich unter :
http://www.elektrogemeinschaft-halle.de ... 00-701.pdf
-Metallene Wannen müssen nicht mehr in den zusätzlichen Potentialausgleich des Raums mit Badewanne oder Dusche einbezogen werden.
Begründung:
Metallene Wannen sind in der Auflistung des Abschnitts 701.413.1.2.2 nicht genannt; im Abschnitt "Änderungen" auf Seite 2 der Norm heißt es dazu in der Auflistung zu h): "Verzicht auf das Einbeziehen metallener Wannen" (in den zusätzlichen Potentialausgleich).
Metallene Wannen können kein elektrisches Potential von irgendwoher in den Raum mit Badewanne oder Dusche einführen, da sie nur in diesem einen Raum sind; sie gehören daher nicht zu den "fremden leitfähigen Teilen"; siehe hierzu DIN VDE 0100-200 (VDE 0100 Teil 200):1998-06, Abschnitt 2.3.3:
fremdes leitfähiges Teil [826-03-03] leitfähiges Teil, das nicht zur elektrischen Anlage gehört, das jedoch ein elektrisches Potential einschließlich des Erdpotential einführen kann
Hinweis:
Es ist zulässig, metallene Wannen in den Potentialausgleich einzubeziehen, auch wenn dies nicht mehr gefordert ist.
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Ausführung des zusätzlichen , örtlichen Potentialausgleich , mit Mindestquerschnitt 4mm² auf Schutzleiterschiene im Wohnungsverteiler.
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Ansonsten sind die Ausführungen Didys empfehlenswert !
Gruß,
Gretel