Bestandsschutz ?

Diskutiere Bestandsschutz ? im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Moin Wie weit reicht eigentlich der Bestandsschutz wenn folgendes zugrund liegt? Sämtliche Stromkreise sind 2-adrig 2,5 mm² Jetzt sollen...
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todward

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Moin

Wie weit reicht eigentlich der Bestandsschutz wenn folgendes zugrund liegt?

Sämtliche Stromkreise sind 2-adrig 2,5 mm²
Jetzt sollen die Verteilung und teilweise die Steckdosen erneuert werden.

Gilt dann immer noch der Bestandschutz für die verlegten Kabel oder müßten diese dann auch neu werden?
 
Bestandsschutz

Sämtliche Stromkreise sind 2-adrig 2,5 mm²
Jetzt sollen die Verteilung und teilweise die Steckdosen erneuert werden.

Hallo,

sind denn die vorhandenen Steckdosen ohne Schutzkontakt oder haben die auch schon einen ?
 
Es gibt keinen Bestandschutz, der in der VDE definiert ist. Es nennt sich Nachrüstpflicht.

Wenn jetzt aber am Anfang des Stromkreises (Verteilung) in PE und N aufgeteilt wird, dürfen diese Adern nacher nicht wieder zusammengeführt werden.

Fazit:
Wenn die Verteilung erneuert wird auf TN-S System, ist die ganze Anlage dahinter auch aufzutrennen in PE und N.
 
Hektik-Elektrik schrieb:
Wenn jetzt aber am Anfang des Stromkreises (Verteilung) in PE und N aufgeteilt wird, dürfen diese Adern nacher nicht wieder zusammengeführt werden.

Absolut richtig.

Wenn die Verteilung erneuert wird auf TN-S System, ist die ganze Anlage dahinter auch aufzutrennen in PE und N.

Wo steht das? Wenn die Verteilung erneuert wird, dann dürfen vorhandene Stromkreise, welche bislang klassisch genullt sind (Netzform TN-C) sehr wohl noch so belassen werden. In der Verteilung muß natürlich eine entsprechende PEN-Schiene vorhanden sein. Wird die neue Verteilung fünfadrig angefahren, dann ist logischerweise kein PEN mehr vorhanden und es muß nachgerüstet werden. Auf jeden Fall ist es vorteilhaft, auch die Stromkreise mit einem seperaten N und PE zu versehen.

Mfg
 
Hallo,
Wenn die Verteilung erneuert wird, dann dürfen vorhandene Stromkreise, welche bislang klassisch genullt sind (Netzform TN-C) sehr wohl noch so belassen werden. In der Verteilung muß natürlich eine entsprechende PEN-Schiene vorhanden sein.

Er schreib aber von einem TN-S - System, dort gibt es keinen kombinierten Leiter Pen !!!!!


Bitte nicht immer den billigsten und einfachsten Weg gehen, sondern auch mal den sichersten.

RISCHTISCH !
 
Heimwerker schrieb:
Er schreib aber von einem TN-S - System, dort gibt es keinen kombinierten Leiter Pen !!!!!

Wer? Wo? Der Ursprungsposter jedenfalls nicht. Der will nur den Verteiler und ein paar Steckdosen wechseln.

Bitte nicht immer den billigsten und einfachsten Weg gehen, sondern auch mal den sichersten.

Da will ich doch noch mal unsere in unmengen vorhandenen Plattenbauten anbringen. Dort wurden und werden auch noch tausende Wohnungen modernisiert. das geschieht zu einem Großteil, indem die vorhandene Verteilung erneutert wird, ohne, daß man an der vorhandenen zweiadrigen Steckdoseninstallation etwas ändert. Lediglich Bad und (zum Teil) Küche werden mit FI versehen und (wenn noch nicht geschehen)dreiadrig versorgt. Seit 1986 wurden Bad und Küche auch in der DDR dreiadrig installiert, der Rest bis 1990 auch noch zweiadrig. In der Regel ist auch durchweg Alu-leitungen verwendet wurden.

MfG
 
Nein, nciht der Threaderöffner, sondern Hektik-E.
Hemapri schrieb:
Hektik-Elektrik schrieb:
Wenn die Verteilung erneuert wird auf TN-S System, ist die ganze Anlage dahinter auch aufzutrennen in PE und N.

Wo steht das? Wenn die Verteilung erneuert wird, dann dürfen vorhandene Stromkreise, welche bislang klassisch genullt sind (Netzform TN-C) sehr wohl noch so belassen werden. In der Verteilung muß natürlich eine entsprechende PEN-Schiene vorhanden sein.

Du sprichst von einem Tn-C, er von einem Tn-s :wink:
 
Heimwerker schrieb:
Du sprichst von einem Tn-C, er von einem Tn-s :wink:

Na gut, aber was heißt "erneuert auf TN-S"? Normalerweise besteht ja ein TN-C-Netz, wenn bislang klassisch genullt war. Wird nur die Verteilung ausgetauscht, ändert sich daran erst mal nichts. In der neuen Verteilung findet jetzt eine PEN-Aufteilung statt.
Wird die Zuleitung auch erneuert und die PEN-Aufteilung hat bereits vorher stattgefunden, dann haben die alten Stromkreise logischerweise keine Existenzberechtigung mehr.

MfG
 
Also in der Verteilung TN-S
dahinter TN-C

VERBOTEN !!!
 
Zitat:

Das Vier-Leiter-Netz TN-C kombiniert zwar Schutz- und Nullleiter in einem Draht (PEN, klassische Nullung), ist aber tatsächlich seit 1970 verboten.

aus:

http://www.heise.de/kiosk/archiv/ct/1999/18/8/@00000@/art.htm

Und:
Haftung des Vermieters bei alter Elektrik

Immer wieder ergeben sich Fragen im Bereich der Haftung bei Mietwohnungen mit alter Elektrik. Für die technischen Anforderungen ist der VDE (Verein Deutscher Elektriker) verantwortlich, der die technischen Normen und Anforderungen festlegt.

Seit 1997 ist eine regelmäßige Überprüfung der elektrischen Anlagen gesetzlich gefordert. Bei privat genutzten Räumen ist dies alle vier Jahre, bei gewerblich genutzten Räumen, die der BGV A2 unterliegen, alle zwei Jahre. Den technischen Inhalt und Umfang der Prüfungen legt VDE 0100 Teil 610 fest.

Gerade bei Altbauten bestehen häufig bedenkliche Mängel der elektrischen Anlage, so fehlt z. B. der mindestens für das Bad vorgeschriebene Fehlerstromschutzschalter (RCD, früher FI-Schutzschalter genannt). Außerdem findet man in Altbauten hin und wieder noch die sogenannte "klassische Nullung". Hierbei gibt es keinen separaten Schutzleiter, in der Steckdose sind Schutzleiter und Neutralleiter gebrückt. Lampenauslässe haben oftmals überhaupt keinen Schutzleiter, auch bei Herdanschlüssen fehlt er gelegentlich. Aus verschiedenen Gründen ist diese Art der Installation seit 1.5.1973 verboten. Ebenso ist seit dem 1.5.1984 ein RCD mit einem Auslösestrom von maximal 30 mA für Räume mit Dusche oder Badewanne zwingend vorgeschrieben.

Quelle:
http://www.rechtforum.de/module/php...e&p=6845&sid=3d71ddd3ba76a0c90089088a9b10abbe
 
Hektik-Elektrik schrieb:
Zitat:

Das Vier-Leiter-Netz TN-C kombiniert zwar Schutz- und Nullleiter in einem Draht (PEN, klassische Nullung), ist aber tatsächlich seit 1970 verboten.

Das bedeutet nur, dass seit Anfang der Siebziger kein TN-C- Netz mehr neu errichtet werden darf. Aus dieser Vorschrift kann man schwerlich ableiten, dass man Stromkreise, die in klassischer Nullung ausgeführt sind, nicht an erneuerte Verteiler anschließen darf. Eine solche Vorschrift wäre auch unsinnig und kontraproduktiv.

Hektik-Elektrik schrieb:
Zitat:

Haftung des Vermieters bei alter Elektrik

Immer wieder ergeben sich Fragen im Bereich der Haftung bei Mietwohnungen mit alter Elektrik. Für die technischen Anforderungen ist der VDE (Verein Deutscher Elektriker) verantwortlich, der die technischen Normen und Anforderungen festlegt.

Seit 1997 ist eine regelmäßige Überprüfung der elektrischen Anlagen gesetzlich gefordert. Bei privat genutzten Räumen ist dies alle vier Jahre, bei gewerblich genutzten Räumen, die der BGV A2 unterliegen, alle zwei Jahre. Den technischen Inhalt und Umfang der Prüfungen legt VDE 0100 Teil 610 fest.

Gerade bei Altbauten bestehen häufig bedenkliche Mängel der elektrischen Anlage, so fehlt z. B. der mindestens für das Bad vorgeschriebene Fehlerstromschutzschalter (RCD, früher FI-Schutzschalter genannt). Außerdem findet man in Altbauten hin und wieder noch die sogenannte "klassische Nullung". Hierbei gibt es keinen separaten Schutzleiter, in der Steckdose sind Schutzleiter und Neutralleiter gebrückt. Lampenauslässe haben oftmals überhaupt keinen Schutzleiter, auch bei Herdanschlüssen fehlt er gelegentlich. Aus verschiedenen Gründen ist diese Art der Installation seit 1.5.1973 verboten. Ebenso ist seit dem 1.5.1984 ein RCD mit einem Auslösestrom von maximal 30 mA für Räume mit Dusche oder Badewanne zwingend vorgeschrieben.

Quelle:
http://www.rechtforum.de/module/php...e&p=6845&sid=3d71ddd3ba76a0c90089088a9b10abbe

Das ist lustig. Du verweist auf einen Beitrag im Rechtforum. Dort wird unter dem Beitrag allerdings das Elektrikforum als Quelle angegeben. Letztlich soll der Beitrag aber irgendeiner Hausbesitzerzeitung entsprungen sein. Mal davon abgesehen, dass irgendeine Hausbesitzerzeitung sicher keine belastbare Quelle für solche Fragen ist, strotzt der Artikel nur so vor Fehlern:

1. Der VDE heißt nicht Verein Deutscher Elektriker

2. Es gibt keine gesetzliche Prüfvorschrift für privat genutzte Räume

Grüsse

Marsu
 
Hemapri schrieb:
Na gut, aber was heißt "erneuert auf TN-S"? Normalerweise besteht ja ein TN-C-Netz, wenn bislang klassisch genullt war. Wird nur die Verteilung ausgetauscht, ändert sich daran erst mal nichts. In der neuen Verteilung findet jetzt eine PEN-Aufteilung statt.

Es ist nicht möglich ein TN-C in ein TN-S aufzutrenen !

Du kannst höchstens ein TN-C in ein TN-C-S auftrennen !

TN-S besteht, wenn vom EVU ein Pe und ein N geliefert wird !
 
Hektik-Elektrik schrieb:
Zitat:
Das Vier-Leiter-Netz TN-C kombiniert zwar Schutz- und Nullleiter in einem Draht (PEN, klassische Nullung), ist aber tatsächlich seit 1970 verboten.

Was schon mal so nicht stimmt. Weder vom Datum, noch vom Sinn her.

Aus verschiedenen Gründen ist diese Art der Installation seit 1.5.1973 verboten.

Na da haben wir ja das richtige Datum. :D
Allerdings muß man auch da relativieren. Verboten ist es nicht und das ist es noch nicht mal heute bei einer Neuinstallation, vorausgesetzt, der richtige Mindestquerschnitt für den PEN wird eingehalten. Und auch 1973 ist nicht allgemeingültig. In den neuen Bundesländern war die klassische Nullung (auch bei Steckdosen) noch bis 1990 die normale und vorzugsweise angewendete Installation. Lediglich Bäder und Küchen mußten dort seit 07/1984 mit getrenntem N und PE installiert werden. Ein FI war aber auch für Bäder nicht vorgeschrieben.

MfG
 
Hemapri schrieb:
Hektik-Elektrik schrieb:
Zitat:
Das Vier-Leiter-Netz TN-C kombiniert zwar Schutz- und Nullleiter in einem Draht (PEN, klassische Nullung), ist aber tatsächlich seit 1970 verboten.

Was schon mal so nicht stimmt. Weder vom Datum, noch vom Sinn her.


MfG
ich kenne Werder Daten noch Sinn ich weiß nur TN-C ist sofern es die Hausinstallation betrifft verboten und wenn es nicht Direkt verboten ist, ist es aber so das man mindesten für einen Stromkreis Separat L / N / PE liefern muss kein PEN
TN-C gibt es noch im Orts Netz aber ab Hausanschluss ist es vorgeschrieben N und PE getrennt werden muss!(TN-C-S)
In Gebäuden die diese Trennung nicht haben darf alles so bleiben wie es ist, es sein denn es wird renoviert dann Mus man N und PE auftrennen!

Bestandsschutz gibt es nicht es gibt über Gangs fristen und duldungen!
 
wolli1982 schrieb:
ich kenne Werder Daten noch Sinn ich weiß nur TN-C ist sofern es die Hausinstallation betrifft verboten und wenn es nicht Direkt verboten ist, ist es aber so das man mindesten für einen Stromkreis Separat L / N / PE liefern muss kein PEN
TN-C gibt es noch im Orts Netz aber ab Hausanschluss ist es vorgeschrieben N und PE getrennt werden muss!(TN-C-S)
In Gebäuden die diese Trennung nicht haben darf alles so bleiben wie es ist, es sein denn es wird renoviert dann Mus man N und PE auftrennen

Was soll immer dieser Mist ?

Wenn ronoviert wird, muss alles auf TN-C-S umgestellt werden ?

Ab HAK verboten ?

Kommt der Arzt gleich ? :roll:
 
Heimwerker schrieb:
Wenn ronoviert wird, muss alles auf TN-C-S umgestellt werden ?

Ab HAK verboten ?

Kommt der Arzt gleich ? :roll:

alles was renoviert wird muss dann auf denn Neuen stand gebracht werden!

ab HAK/Zählerschrank ist PE von N zu trennen und darf nicht mehr zusammen geführt werden!

Kommt der Arzt gleich ? Ich habe bereitz gemerkt das du manchmal ahnung hast aber nicht immer!! was bist du eigendlich von beruf HEIMWERKER
 
Es ist nicht möglich ein TN-C in ein TN-S aufzutrenen !

Hallo Heimwerker,

da du das immer wieder anführst, frage ich mich wo das her stammt.

Natürlich ist das möglich.

Unser Trafoabgang ist TN-C.
In der ersten Verteilung danch wird auf TN-S "aufgesplittet"..........
Also ist das Netz bis zur Verteilung TN-C..........und danach TN-S........

Nach deiner Definition dürfte es gar keine TN-S Netze geben.........das wären ja 5 Leiter Netze ab Trafo......und so einen Trafo habe ich als Verteilnetztrafo noch nie gesehen.........
 
Ich weiß nicht, woher das stammt !

Aber ich hab halt mal gelernt, wenn TN-C nach dem Hak getrennt wird, nennt sichs TN-C-S und wenns vom EVU schon getrennt geliefert wird: TN-S.....

Man möge, hat man bis zum heutigen Tage aber nicht, verbessern !
 
Wie auch immer, TN-C-S ist eben das sichere.

Dann brauchen wir auch nicht diskutieren, ob man es so machen muß oder nicht.

Denkt an Eure Gesundheit, bzw. die von Euren Kindern, und entscheidet dann wieviel Euch das wert ist :oops:

Desweiteren kann man bei einem TN-C Netz keinen RCD nutzen (außer die in Steckdosen eingebauten).
 
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