OEmer
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Mal versuchen, das alles zu entwirren...
Laut
DIN VDE 0100 Teil 540 8.2.1
ist ein PEN-Leiter in Anlagen immer noch zulässig, wenn
-der Querschnitt mindestens 10mm² beträgt (16mm² bei Aluminium).
-die Leitung fest verlegt ist.
-der Anlagenteil nicht durch einen FI geschützt ist.
Wo und wie der PEN dann schliesslich aufgetrennt wird, geben die EVUs in ihren TAB vor. Aktuell ist, wie Wolli schrieb, entweder im HAK oder Zählerschrank. Nach aktuellem Stand der Technik gilt natürlich, umso früher, desto besser.
ABER:
Erfahrungsgemäß interessiert das EVU herzlich wenig, was hinter dem Zähler passiert, solange man nach den aktuellen Normen arbeitet.
Laut
DIN VDE 0100 Teil 540 8.2.1
ist ein PEN-Leiter in Anlagen immer noch zulässig, wenn
-der Querschnitt mindestens 10mm² beträgt (16mm² bei Aluminium).
-die Leitung fest verlegt ist.
-der Anlagenteil nicht durch einen FI geschützt ist.
Wo und wie der PEN dann schliesslich aufgetrennt wird, geben die EVUs in ihren TAB vor. Aktuell ist, wie Wolli schrieb, entweder im HAK oder Zählerschrank. Nach aktuellem Stand der Technik gilt natürlich, umso früher, desto besser.
ABER:
Erfahrungsgemäß interessiert das EVU herzlich wenig, was hinter dem Zähler passiert, solange man nach den aktuellen Normen arbeitet.