Blindspannung/Leistung entfernen

Diskutiere Blindspannung/Leistung entfernen im Forum Blitzschutz, EMV, Erdung & Potentialausgleich im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Guten Tag, ich wohne in einem sehr alten Haus welches keine Erdung besitzt. Aufgrund dessen wurde die Erdung der Steckdosen einfach mit dem...
Dann ist die Zuleitung zum Tisch zu überprüfen! Gibt es dort Tischverteiler-Leisten mit Überspannungschutz?
 
Habe ich schon und es ist erst bei 0v wenn alle Geräte getrennt sind
Zeig mal ein Foto von deiner ganzen Installation an der Werkbank.
Unabhängig von der Uraltinstallation kannst du die Werkbank mal leitfähig mit der Heizung oder einer metallischen Wasserleitung verbinden.
 
Nur das Kribbeln am Finger ist schon ein wenig Bedenklich, ist das dann ebenfalls erst weg, wenn das Multimeter 0V anzeigt?
 
Was ist denn für eine Zuleitung zur Werkbank, Kabel mit Schukostecker u. wennst den mal den Stecker um 180 Grad verkehrt rumsteckst?
 
Dann kann es fast nur mehr an der Zuleitung von der Steckdose zu der unbekannten Werkbank sein.
 
Beantworte doch bitte mal die Frage wie die Steckdosen dort aussehen. Wenn da eine Tischverteiler-Dose die andere verfolgt, kann bereits da der Fehler sein!
 
Beantworte doch bitte mal die Frage wie die Steckdosen dort aussehen. Wenn da eine Tischverteiler-Dose die andere verfolgt, kann bereits da der Fehler sein!
Kann leider im Moment keine Bilder senden aufgrund schlechtem Internet (mobile Daten). Unter meiner werkbank sind 3 Steckdosenleisten angebracht mit 7 Verbrauchern
 
Dann zeigst es eben nicht her, entfernst aber von der Werkbank u. vermutlich wird diese dann auch nicht mehr unter "Spannung" sein!
 
Boa Kurti, jetzt hör doch mal mit dem Gequirle auf. Die Installation ist wie in #1 steht nicht zu retten. Ende Gelände!
 
Was willst denn, der beschwert sich nur über seine Werkbank, sonst nix, wie es dann dort darunter mit 3 Steckdosenleisten in Serie aussieht, was ja sowieso normal verboten ist, vermutlich das Chaos. Wäre ja nicht zum 1. mal.

Der PEN muss weg, wird sich "ohne Gesetz §§" leider kaum durchsetzen u. das dzt. dahinsiechende Gewerbe ankurbeln, nur weil Du das als Anhängsel dazuschreibst!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Der PEN muss weg, wird sich "ohne Gesetz §§" leider kaum durchsetzen u. das dzt. dahinsiechende Gewerbe ankurbeln, nur weil Du das als Anhängsel dazuschreibst!

Da spricht der Universalfachmann!

Du kannst ja gern eine Signatur mit dem Text "Der PEN ist super!" bei Dir einfügen. Ich glaube allerdings nicht, dass dieses Vorgehen Deiner Reputation hier im Forum dienlich ist, von einigen subversiven Kräften mal abgesehen. :)
 
Der Vermieter schuldet eine sichere elektrische Anlage, an welcher heute übliche Geräte, störungsfrei und Gefahrlos betrieben werden können.
Dies ist an einer Anlage mit teilweisem TN-C Netz und erst recht mit klassicher Nullung NICHT möglich.
Für Glühlampen und Bügeleisen mit Bimetallregler mag das noch ausreichend sein, aber andere Geräte insbesondere elektronische und vernetzte benötigen einen Sauberen Schutzleiter.
 
Was du machen kannst ist erst mal auf eigenen Kosten einen E-Check durch einen Elektriker Deiner Wahl durchführen zu lassen. Stellen sich da Mängel heraus, hast du einen Anspruch gegenüber dem Vermieter das der diese Mängel auf eigene Kosten beseitigen muss und auch die Kosten für den E-Check hat er dir dann zu erstatten.

Der Ansatz ist zwar nett, aber so richtig richtig ist das nicht. Wenn der Mieter eine Überprüfung einer Anlage des Vermieters bei einem Dritten (Elektriker) in Auftrag gibt, handelt er erst einmal unabhängig vom Vermieter und geht ein eigenes Rechtsgeschäft mit einem Elektrounternehmen ein - unabhängig vom Mietvertrag. Den E-Check (ich würde eher eine Wiederholungsprüfung nach VDE 0105-100 empfehlen) muss der Mieter dann grundsätzlich und unabhängig vom Ergebnis erst einmal selbst beim Elektriker zahlen, er hat den Elektriker ja auch beauftragt. Nur wenn der Vermieter das Ergebnis der Prüfung anerekennt und sich wohlwollend zeigt, wird er die Kosten erstatten. Er könnte aber genauso gut einen eigenen "befreundeten" Elektriker losschicken, der quasi ein Gegengutachten erstellt, dass vielleicht eine Anlage mit kleinen Mängeln bescheinigt. Und dann?

Wenn man sowas vorhat, müsste man gemeinsam im Vorfeld den Prüfer benennen und beauftragen und beide Parteien müssten im Vorfeld zusichern, das Ergebnis des Gutachtens anzuerkennen. Ohne Wohlwollen des Vermieters wird man sich da die Zähne ausbeißen.
 
Als erstes würde ich in die Zuleitung zur Werkbank einen mobilen SPE-PRCD zwischenschalten, der überprüft die speisende Steckdose auch auf die Qualität des Schutzleiters.
 
Hilft Dir aber auch nicht bei Spannungen zwischen dem vom PEN abgezweigten Schutzleiter und dem örtlichen Standortpotential.
 
Fakt ist doch nur durch eine Gründliche Überprüfung der Anlage erfährst du ob diese in Ordnung ist oder nicht.
Das der Mieter diese Überprüfung erstmal selbst bezahlt wurde schon gesagt. Aber mit dieser Überprüfung hat er ein Argument den Vermieter zu Zwingen die Anlage auf einen sicheren Stand zu bringen. So und selbst wenn der Vermieter da einen eigen Check machen lässt , die Fehler sind nicht wegzudiskutieren. Bei einer Klage vor Gericht wird wohl der Vermieter meist den Kürzeren ziehen denn auch Richter sind nicht auf den Kopf gefallen und wissen was Gefälligkeitsgutachten sind. Notfalls lädt der auch beide Prüfer zur Verhandlung.
 
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