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Elektromeier
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Hallo Forum,
Ich hab da mal ne, für mich kniffelige Frage:
Welche Normen und/oder Vorschriften sind wichtig für die Prüfung nach DGUV V3 z.B. für:
* Die Erstmessung
* Die Wiederholungsprüfung
* Messung nach einer Reparatur
in Bezug auf:
* elektrische Geräte,
* elektrische Anlagen,
* Medizinprodukte
* ortsfeste Medizinprodukte
Nicht nur die Prüfnormen wie VDE 751 oder VDE 701/702.
Welche Normen und Vorschriften sind Wichtig um jedes einzelne Gerät nach den "allgemeinen anerkannten Regeln der Technik" zu installieren, zu betreiben und zu prüfen.
1. Was muss alles in einer Erstmessung erfasst bzw. Protokolliert werden. Wie erstelle ich diese? Muss ich sie extra Kennzeichen? Muss diese vom Betreibe besonders gut aufbewahrt werden?
2. Wenn ich eigene Prüfabläufe standardisiere wie und wo Protokollier ich das um eine Reproduzierbarkeit zu ermöglichen?
3. Wenn ich mich Frage ob ein ortsfestes (fest angeschlossenes) Medizinprodukt einen RCD (FI) benötigt oder nicht wo würden diese Information stehen?
Zusatz: seid dem 01.01.2017 sind nicht mehr alle Medizinprodukte nach MPBereibV (jetzt) §11 (vorher §6) mehr STK pflichtig nur die, die im Anhang 1 aufgelistet sind.
Die die dort nicht aufgeführt sind, sollen jetzt alle nach DGUV V3 geprüft werden.
Mein Problem: vorher hat der Hersteller vorgeschrieben wie die STK durchgeführten ist, jetzt ist aber der Betreiber voll verantwortlich an seinen Medizinprodukten eine Prüfung durchführen zu lassen bzw. Eine befähigte Person zu ernennen die dann die DGUV V3 umsetzt.
Danke schon mal für's lesen
VG René
Ich hab da mal ne, für mich kniffelige Frage:
Welche Normen und/oder Vorschriften sind wichtig für die Prüfung nach DGUV V3 z.B. für:
* Die Erstmessung
* Die Wiederholungsprüfung
* Messung nach einer Reparatur
in Bezug auf:
* elektrische Geräte,
* elektrische Anlagen,
* Medizinprodukte
* ortsfeste Medizinprodukte
Nicht nur die Prüfnormen wie VDE 751 oder VDE 701/702.
Welche Normen und Vorschriften sind Wichtig um jedes einzelne Gerät nach den "allgemeinen anerkannten Regeln der Technik" zu installieren, zu betreiben und zu prüfen.
1. Was muss alles in einer Erstmessung erfasst bzw. Protokolliert werden. Wie erstelle ich diese? Muss ich sie extra Kennzeichen? Muss diese vom Betreibe besonders gut aufbewahrt werden?
2. Wenn ich eigene Prüfabläufe standardisiere wie und wo Protokollier ich das um eine Reproduzierbarkeit zu ermöglichen?
3. Wenn ich mich Frage ob ein ortsfestes (fest angeschlossenes) Medizinprodukt einen RCD (FI) benötigt oder nicht wo würden diese Information stehen?
Zusatz: seid dem 01.01.2017 sind nicht mehr alle Medizinprodukte nach MPBereibV (jetzt) §11 (vorher §6) mehr STK pflichtig nur die, die im Anhang 1 aufgelistet sind.
Die die dort nicht aufgeführt sind, sollen jetzt alle nach DGUV V3 geprüft werden.
Mein Problem: vorher hat der Hersteller vorgeschrieben wie die STK durchgeführten ist, jetzt ist aber der Betreiber voll verantwortlich an seinen Medizinprodukten eine Prüfung durchführen zu lassen bzw. Eine befähigte Person zu ernennen die dann die DGUV V3 umsetzt.
Danke schon mal für's lesen
VG René