Einbauring von GU10 Hochvolt Led Spots erden nach VDE?

Diskutiere Einbauring von GU10 Hochvolt Led Spots erden nach VDE? im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo zusammen, ich stehe im Moment vor folgender Detailfrage beim Anschluss/Einbau von GU10 230 Volt-LED-Spots (Typ: Philips Master LED GU10...
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Richtig Bigdie, bin voll deiner Meinung, aber darum ging es hier nicht. S. Titel des Threads.

Ohh erinnert mich:

Aber nochmal, 2 konkrete Fragen stehen noch offen:

Nenn mir bitte eine Vorschrift...
Untermauere, dass tausende Händler falsche Angaben machen...
 
bigdie schrieb:
Retrofit LEDs in Einbauringe zu schrauben zeugt eh nivht von viel Ahnung. Die LEDs sind nicht geeignet für diese Leuchtmittelbauform.
Kommt darauf an ob dort Schrott eingebaut wird oder nicht. Ich habe welche die geben schon seit über ein Jahr zufriedenstellendes Licht ab. Der Langzeittest über mehrere Jahre steht aber noch aus. Das die R50 Einbaustrahler für eine flächige Beleuchtung nicht so geeignet sind, war vorher schon mit Halogenlampen so - ist eher etwas für punktuelle Beleuchtung oder wenn man keine gleichmäßige Ausleuchtung haben möchte.

Besser man baut fertige LED Leuchten mit größerer Fläche ein, da habe es die LEDs einfacher die Wärme abzugeben.
Das ist richtig, man erreicht einfach eine bessere gleichmäßige Ausleuchtung, persönlich halte aber nicht viel von diesen LED-Panels mit fest eingebauten Leuchtmittel. Bei Panels muss du hochpreisige Ware nehmen, gerade wenn mehrere verbaut werden, damit man nach ein paar Jahren noch an Ersatz heran kommt. Und das geht denn richtig ins Geld. Bei den billigen weiß man nie wie lange die wirklich halten, bzw alle gleichmäßig hell sind und ob es noch Ersatz gibt. Außerdem bist du in der Lichttemperatur festgelegt.
Gute Erfahrung habe ich mit den GX53-Leuchten gemacht. Mit den trägen Kompakt-LS-Lampen konnte man die noch vergessen, aber mit (höherwertigen) LED's geben die ein schönes gleichmäßiges Licht ab.
Aber wie geschrieben meine persönliche Meinung. Mit dem Licht ist es wie mit der Kunst, was dem einen gefällt findet der andere zu dunkel/ zu hell, zu grell/ zu warm, zu ungleichmäßig/ zu wenig betont ausgeleuchtet.

mfG
 
Dem Buch "Die Vorschriftsmäßige Elektroinstallation" (20. Auflage 2010 VDE-Verlag) entnehme ich aus
Kapittel 5,11 "Entfallen von Vorkehrungen für den Fehlerschutz"

'Vorkehrungen für den Fehlerschutz(Schutz bei indirektem Berühren) dar für folgende Betriebsmittel sowie für folgende Teile und Komponenten entfallen:
-[..]
-[..]
-Körper, die so klein(Maße etwa 50*50mm)sind, oder so angebracht sind,
dass sie nicht umgriffen werden oderin nennenswerten Kontakt mit Teilen des Menschlichen Körpers kommen können, vorrausgesetzt,
der Anschluss eines Schutzleiters ist nur mit Schwierigkeiten möglich oder unzuverlässig. Beispiele sind Schrauben, Bolzen, Niete, Schilder, Kabelbefestigungen'

Daraus Ließe sich ableiten, dass für so einen "Blechring" meißt die Größenbegrenzung und eigentlich immer die Bedingung "nicht umgriffen werden können" erfüllt ist und somit weder Schutzleiter noch verstärkte/doppelte/Schutzisolierung nötig sind.
Da der Fehlerschutz entfallen darf ist die Basisisolierung ausreichend.

Die angesprochenen Schutzvorkehrungen Abschrankungen und "außerhalb des Handbereiches" sind nur in Elt.-Betriebsstätten für EFK und EltUP erlaubt.
Letzteres bei Freileitungen auch für Laien.
(Ja, ich habe auch gemerkt, dass in diesen Vorschlägen etwas Humor eingebunden war.

Auf Zugentlastung und Sturz von der Leiter gehe ich nicht weiter ein, da expliziet nach Vorschriften bezüglich PE an Leuchtenblenden gefragt wurde.

Zum Argument "Es wird verkauft in D, also ist Es zulässig möchte ich nur auf mobiele Personenschutzschalter in z.B.Verlängerungskabeln verweisen. Diese gibt es bei einem bekannten Elektronikversender auch in mehreren Ausführungen welche den Schutzleiter ausschalten. Dies ist nicht VDE-Gerecht. (VDE 0661-10)
 
Brutzelschrauber schrieb:
-[..]
-Körper, die so klein(Maße etwa 50*50mm)sind, oder so angebracht sind,
dass sie nicht umgriffen werden oderin nennenswerten Kontakt mit Teilen des Menschlichen Körpers kommen können, vorrausgesetzt,
der Anschluss eines Schutzleiters ist nur mit Schwierigkeiten möglich oder unzuverlässig. Beispiele sind Schrauben, Bolzen, Niete, Schilder, Kabelbefestigungen'

Daraus Ließe sich ableiten, dass für so einen "Blechring" meißt die Größenbegrenzung und eigentlich immer die Bedingung "nicht umgriffen werden können" erfüllt ist und somit weder Schutzleiter noch verstärkte/doppelte/Schutzisolierung nötig sind.
Da der Fehlerschutz entfallen darf ist die Basisisolierung ausreichend.
Die R50 beziehen sich auf den Innendurchmesser des Ringes, bzw Außendurchmesser des Leuchtmittels. In einer Dachschräge oder bei niedriger Deckenhöhe kann der Einbauring durchaus ohne weitere Hilfsmittel berührt werden.
Zum Argument "Es wird verkauft in D, also ist Es zulässig möchte ich nur auf mobiele Personenschutzschalter in z.B.Verlängerungskabeln verweisen. Diese gibt es bei einem bekannten Elektronikversender auch in mehreren Ausführungen welche den Schutzleiter ausschalten. Dies ist nicht VDE-Gerecht. (VDE 0661-10)
Stimmt, als Ele muss du dir jede Norm bis auf den I-Punkt vorhalten lassen, damit der Schrott den der Chinese hier liefert, einigermaßen sicher betrieben werden kann.

mfG
 
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