Erdung der Duschwanne an Heizungsrohren erlaubt?

Diskutiere Erdung der Duschwanne an Heizungsrohren erlaubt? im Forum Blitzschutz, EMV, Erdung & Potentialausgleich im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Habe heute meine verzinkten Wasserleitungsrohre der Dusche durch Kunstoffrohre ersetzt.Vorher war die emaillierte Stahl-Duschwanne über eine...
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
G

Güni

Beiträge
100
Habe heute meine verzinkten Wasserleitungsrohre der Dusche durch Kunstoffrohre ersetzt.Vorher war die emaillierte Stahl-Duschwanne über eine Bandschelle an das verzinkte Rohr angeschlossen, und somit geerdet. In der Nähe verlaufen die Kupferrohre der Heizung. Darf ich den Erdungsdraht auch dort anschließen. Oder brauche ich womöglich überhaupt keine Erdung mehr.

Gruss Günther
 
Moin! Moin!
Die VDE-Vorschriften für die Einbeziehung der Badewanne in den örtlichen Potentialausgleich haben sich geändert. Aber die Einbeziehung metallener Rohre nicht,
Deshalb:
... Bad mit Kunststoffwanne bzw. -dusche, Versorgung dieses Raums mit metallenen Leitungen für KW, WW und HZ -> In diesem Bad müssen die metallenen Leitungen in den PA einbezogen werden.

Ich meine, Du brauchst einen örtlichen Potentialausgleich. Also, 6mm2 vom Hauptpotentialausgleich in´s Bad, dort an die metallenen Versorgungsleitungen und dann würde ich die Badewanne mit einbeziehen. Zwar nicht gefordert, aber das kleinste Übel.
Mit freundlichen Grüßen
Dino
 
die Kupferleitungen der Heizungsrohre sind im Heizungsraum an den Potentialausgleich angeschlossen. Darf ich dann trotzdem nicht die die Erdung der Duschwanne an diese Rohre anschließen? Ansonsten müßte ich 25 m Kabel verlegen da die Dusche im Obergeschoss ist.

Gruss Günther
 
Das Thema Schutzpotentialausgleich wird uns wohl noch ewig beschäftigen ...

Ein zusätzlicher Schutzpotentialausgleich muss nur noch durchgeführt werden, wenn ein „Schutzpotentialausgleich über die Haupterdungsschiene“ für die gesamte elektrische Anlage nicht vorhanden ist.

Metallene Wannen müssen nicht mehr in den zusätzlichen Schutzpotentialausgleich des Raums mit Badewanne oder Dusche einbezogen werden.

Metallene Wannen können ein elektrisches Potential von irgendwoher in den Raum mit Badewanne oder Dusche nicht einführen, da sie nur in diesem einen Raum sind; sie gehören daher nicht zu den "fremden leitfähigen Teilen".

Es ist zulässig, metallene Wannen in den Schutzpotentialausgleich einzubeziehen, auch wenn dies nicht mehr gefordert ist. Es ist außerdem zulässig, eine Schutzpotentialausgleichsanlage zu errichten, auch wenn sie nicht gefordert ist.

Ein zusätzlicher Schutzpotentialausgleich kann erforderlich werden, wenn durch Unterbrechung der leitfähigen Verbindung, der über die Haupterdungsschiene verbundenen leitfähigen Teile wie Rohre, z.B. durch einen Kunststoff-Ersatz im Verlauf der Schutzpotentialausgleich unwirksam wird.

Der zusätzliche Schutzpotentialausgleich darf über einen PE mit ausreichendem Querschnitt mit der Haupterdungsschiene verbunden werden, z.B. im Mehrfamilienhaus am Unterverteiler der Wohneinheit. Die Nutzung von fremden leitfähigen Teilen, wie Rohren, als Potentialausgleichsleiter ist unzulässig.
 
Habe dazu auch eine Frage.

Altes Haus mit FI 0,5A.
Im Bad gibt es 2 Steckdosen mit FI 30mA und die Beleuchtung in der Rigipsdecke sind 12V LED Lampen.

Bad wird erneuert. Wasserleitung sind nun aus Kunststoff. Die neue Dusche und Badewanne sind aus Stahl. Unter der Dusche am Rand gehen gedämmte Heizungsrohre aus Kupfer vorbei. Die Kupferrohre sind über die alte Stahl Hauswasserleitung geerdet. Dort waren auch die alten Wasserleitungen die vorher ins Bad gingen drüber geerdet.

Laut Installateur ist es nicht nötig die Dusche/Wanne zu erden. Ist das OK so? Habe viel gelesen und nichts genaues gefunden. Mich stören ein wenig die Leitungen der Heizung... Noch ist alles offen und kann geändert werden...

Wenn ich den Beitrag vorher lese, würde ich sagen der installateur hat recht. Die Hzg Rohre können Potenzial in den Raum führen, sind ja auch geerdet. Die Wanne kann nichts mit einführen und braucht deshalb nicht geerdet werden...

Gruss Husky
 
Dusche oder wanne müssen nicht geerdet werden sofern sie keinen Kontakt mit anderen Metallenen Teilen haben die den Raum verlassen (z.B. metallene Abflussrohre oder Moniereisen des Rohfußbodens)

Ein Potentialausgleich darf immer nur über eine entsprechende elektrische Leitung 6mm² erfolgen. Benutzung von fremden metallenen Teilen zum Potentialausgleich sind nicht zulässig.
Schließlich sind die elektrischen Eigenschaften von z.B. Wasserrohren nicht eindeutig, und sie können durch fremdgewerke verändert werden (z.B. reparatur mit Kunststoffrohr und somit einer Unterbrechung)
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Thema: Erdung der Duschwanne an Heizungsrohren erlaubt?
Zurück
Oben