Erdung für nachgerüstete PV-Anlage im Altbau?

Diskutiere Erdung für nachgerüstete PV-Anlage im Altbau? im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Eine Frage, die mich schon eine Weile beschäftigt. Wenn ich in einem Altbau (1950er) mit Flachdach eine PV-Anlage installieren will, was sind...
Es ging jetzt nicht darum, das kein Erder gefordert ist, sondern zwingend ein Fundamenterder.
Wer es 2000 verbockt hat, dass entgegen DIN 1804:1994.04 der normativ vorgeschriebene Fundamemterder, gegen die kein b.v.s oder eine Herr Schauer oder sonst wer zu Felde gezogen ist, hat @PV_Thorsten nicht offenbart und es hat auch keine Relevanz mehr.

Bereits E DIN 18014:2022-07 durfte durch Erlass der Bundesnetzagentur für Neubauten angewendet werden und seitdem sind auch Erder vom Typ A optional und bedingt zulässig. Ausgehend von deiner erklärten Normenpapier-Allergie, ist zu vermuten, dass du dich so wenig mit den neuen Alternativen wie mit den Vorgängerausgaben der DIN 18014 beschäftigt hast.
Technologieoffenjeit laut DIN 18014 bedeutet für mich auch andere Arten von Erdern, z.B. Staberder, wobei ich diesen auf Grund des fehlenden „gewachsenen Boden“ durch großzügigen Bodenaustausch mit kapilarbrechenden K1-boden für dauerhaft wirksamer halte als in Beton mit hoher Güte eingebetteten Fundamenterder.
Bitte nicht schon wieder die olle Bodenaustausch-Leier mit Ausblendung des Fakts, dass bei Fundamenten oder Sohlplatten mit erhöhten Erdübergangswiderständen ab 2014-03 Ringerder erdfühlig in 0,8 m Tiefe zu verlegen waren. Nunmehr ist man zum Altwert vor DIN 18014:2007-09 mit 0,5 m unter Grund zurückgekehrt, alternativ zu flächenabhängig bis zu 200 m² Gebäudegrundfläche auch zwei 5 m langen Tiefenerdern.

Meine Vergleichsberechnungen mit ELyBsys-Programm zwischen Ring- und Tiefenerdern hast du schon wieder völlig vergessen?
 
Zuletzt bearbeitet:
…….Ausgehend von deiner erklärten Normenpapier-Allergie, ist zu vermuten, dass du dich so wenig mit den neuen Alternativen wie mit den Vorgängerausgaben der DIN 18014 bechäftigt hast.
Na klar - Normenallergie passt schon - man wird ja auch immer mehr zugeworfen mit dem Zeug. Und da geht es mir so wie andere auch, paar Blätter schaut man sich noch an, Unterlagen in Telefonbuchstärke packt man beiseite.

Und natürlich habe ich mich nicht mit irgendwelchen Vorgängerversionen von irgendwelchen baurelevanten DIN-Normen beschäftigt - wann denn? Und die DIN 18014 ist nun mal dein Steckenpferd und nicht meins. Da bist du der Experte und ich nur Mitwisser. Und für meinen Bereich der Neubauten reicht das auch. Den Erder sehe ich meist sowieso nur im eingeschütteten Zustand und kann denn nur anmeckern, wenn es kein vernünftiges Bildmaterial und kein Protokoll gibt. Und das zu verfolgen ist in der Pflicht des BT/GÜ als Auftraggeber. Und wenn er es nicht macht, seine Sache und interessiert auch irgendwie keinen.

Es gibt zig relevante Nomen auf dem Bau und durch die Digitalisierung immer umfangreichere und detaillierte Unterlagen der Akteure wie Architekten, Statiker und weitere. Alleine solche Statik für so ein MFH hat denn schon mal 500 Seiten und mehr, wo denn auf Seite 347 unten was relevantes steht.
Und alleine schon die ganzen neuen Materialien und Bestimmungen für die Bauwerksabdichtungen in den letzten 10 Jahren. Da kann man sich als Handwerker und auch als SV nur herantasten, da vieles zwar im Labor, aber auf der Baustelle nicht so funktioniert, wie geplant. Und gerade bei Fehlern in der Bauwerksabdichtungen können teure Folgeschäden entstehen, deswegen liegt (lag) hier vielmehr mein Fokus meiner Kontrollen.

So‘n Erder kann man letztendlich nur auf die nachträgliche Messung des Erdausbreitungswiderstandes auf seine Wirksamkeit prüfen, das ist nämlich in erster Linie von der Restfeuchte des Betons (bei Fundamenterdern) und Beschaffenheit und Feuchte des umgebenen Boden abhängig. Und eine Nachbesserung wäre durch Setzen von weiteren Staberdern relativ einfach möglich.
Dies ist aber nicht vorgeschrieben und es gibt keine norminativen Werte, die einzuhalten wären, bis auf diese max. 0,2Ω bei Klemmstellen. Solche Messung wird somit auch nicht gemacht, da es keiner umsonst macht und die evtl. Nachbesserung auch Geld kostet.
Und selbst die Hersteller solcher tollen teuren Geräten wissen anscheinend nicht mal, wie das Messverfahren richtig anzuwenden ist, um reproduzierbare und verlässliche Messwerte zu erlangen. Ich habe mit da ja mal mit dem Praxisteil aus der theoretischen Norm beschäftigt. Messverfahren sind z.T. gar nicht möglich, da die dahinterliegende notwendige Freifläche bebaut ist oder einfach die mitgelieferten Messstrippen einfach viel zu kurz sind und einen nicht unerheblichen Eigenwiderstand haben. Das ist alles blanke Theorie, die denn durch die Hersteller Eingang ist die privatwirtschaftliche Normierung finden.
 
Na klar - Normenallergie passt schon - man wird ja auch immer mehr zugeworfen mit dem Zeug.
Die Normenflut ist unbestritten, ebenso aber auch Tatsache, dass mit Ausnahme der jetzt auf 71 Seiten angeschwollenen Ausgabe alle vorherigen DIN 18014 überschauber und leicht lesbar waren.
Den Erder sehe ich meist sowieso nur im eingeschütteten Zustand und kann denn nur anmeckern, wenn es kein vernünftiges Bildmaterial und kein Protokoll gibt. Und das zu verfolgen ist in der Pflicht des BT/GÜ als Auftraggeber.
Das ist eine deiner typischen Ausreden. Seit DIN 18014:2007-09 ist eine fehlende Dokumentation der Erdungsanlage ein Mangel, den ein SV, der den Namen auch verdient, in seiner Mängelliste hätte benennen müssen.
Und eine Nachbesserung wäre durch Setzen von weiteren Staberdern relativ einfach möglich.
Weil es weniger kostet, ist das ja auch die Lieblingslösung von denjenigen, die normkonforme Erdungsanlagen verbockt haben.

In diesem Thread wurde gefragt ob diese Krückenlösung umgangen werden darf. Abseits von Monologwiederholungen zur Betonfeuchte, wäre bereits bei einer erdungspflichtigen Antenne ein fehlender Erder vom Typ A nach IEC 60728-11 ein weiterer Mangel.

In den über 500 (oder 600?) Einsprüchen hätte man auch einen Einzelerder nach Empfehlung der Blitzschutznormen mit 9 m Länge vorschlagen können. In der Menge meiner Einsprüche habe das auch ich versäumt.
 
Nach den bisherigen Erfahrungen wird Jörg auch diese Vergleichsgrafik von fachgerecht frosttief eingebauten Ringerdern mit Tiefenerdern nach DIN 18014:2023-06 und einem einzelnen Erdspieß mit 9 m Länge ganz schnell wieder vergessen und seine alten Thesen auspacken. :rolleyes:

Folie6.JPG Folie7.JPG
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist eine deiner typischen Ausreden. Seit DIN 18014:2007-09 ist eine fehlende Dokumentation der Erdungsanlage ein Mangel, den ein SV, der den Namen auch verdient, in seiner Mängelliste hätte benennen müssen…..
Keine Angst! Mit Anmeckern meine ich jetzt nicht eine mündliche Rüge. Der BL oder sonstiger Vertreter des BT/GÜ ist ja selten vor Ort, wenn ich unangekündigt Zwecks Kontrolle auftauche.

Nur ist es leider, dass bei den größeren durch BT/GÜ für institutionelle Investoren erstellten Bauprojekte erfahrungsgemäß es so gut wie keinen interessiert, was so als Mangel aufgeführt wird/wurde, sofern dies nicht sichtbar kaschiert werden kann. Ob ich dies nun aufführe oder es fällt eine Frankfurter Schaufel um. Die Wohnungen werden dann ja später an ahnungslose Neubesitzer verkauft oder gehen in die Vermietung, die bekommen solche Mängel gar nicht mit.
Das einzigste was für die Investoren zählt ist die Rendite und mit der ist Asche, wenn solch ein Bau fachgerecht mit deutschen ausgebildeten Personal errichtet wird. Wenn die BL tatsächlich an die ausführende Firma wegen den fehlenden Protokollen herantritt, gibt es denn einen Ausdruck aus dem PC, wo man schon sehr genau hinschauen muss, ob es diese Baustelle tatsächlich ist oder die Firma kündigt an, dass die denn beim nächstes Mal 1000,-€ mehr benötigt, da der Aufwand höher ist. Davor schrecken denn die BT/GÜ ganz schnell zurück.

Auch schon mal gehabt, dass es ein Protokoll vom aufführenden Unternehmen für die Elektroarbeiten gab, obwohl die zum Zeitpunkt der Errichtung noch gar nicht benannt waren. Da kann man mit ziemlicher Sicherheit davon ausgehen, dass den der Rohbauer den Erder reingeworfen hat.
Sowas brauche ich in meinem Protokoll gar nicht erwähnen, denn deswegen saß ich schon bei meinem Disponenten auf dem Schoß mit der Frage, ob ich dies auch zu 100% beweisen könnte, Vermutungen gelten nicht. Das ist heutzutage so, die BT/GÜ-Investoren brauchen unseren Stempel nur noch für Marketingzwecke, damit die die Wohnungen zu guten Kurs loswerden.
Und da ich mich nicht ausreichend genug gebeugt habe, hat man mich von der direkten Front mehr oder weniger herausgenommen. Mache ich jetzt hauptsächlich Büroarbeit und bereite die Protokolle der Kollegen zu, bin also nur noch vertretungsweise draußen.
Ist zwar nicht so spannend, aber ich lerne jetzt die Vorzüge des Home-Office zu schätzen und betrachte dies quasi als Voruhestandbonus. Abfindung wäre auch nicht schlecht, aber kommt mein Chef zu teuer.

In den über 500 (oder 600?) Einsprüchen hätte man auch einen Einzelerder nach Empfehlung der Blitzschutznormen mit 9 m Länge vorschlagen können. In der Menge meiner Einsprüche habe das auch ich versäumt.
Das ist so, nur wer nichts tut, macht keine Fehler.
Aber so 500 Einsprüche? Für eine Einzelnorm? Dies deutet nicht auf eine schlanke gut leserliche Schriftstück hin.
Sowieso sind doch die ganzen Normenausschüsse mittlerweile mehr oder weniger von Lobbyisten der großen Player im Bausektor unterwandert. Das Ergebnis hat denn doch nur noch wenig mit dem technisch sinnvollen mit Augenmaß zu tun!
 
Das ist so, nur wer nichts tut, macht keine Fehler.
So ist es.

Trotzdem mache ich mir den Vorwurf u. a. einen offenkundigen Tippfehler mit 277 statt 177 Ohm, der mir zu spät ins Auge gestochen ist, nicht früher entdeckt und gemeldet zu haben.
Aber so 500 Einsprüche? Für eine Einzelnorm? Dies deutet nicht auf eine schlanke gut leserliche Schriftstück hin.
Das kann es in dem explodierten Umfang auch nicht sein.

Ich habe keine Übersicht in die Einsprüche, aber wie mir gesagt wurde, wären diverse ohne eigene Argumentation in bester Lobby-Manier von Teilnehmern aus der Wohnungswirtschaft 1:1 bei b.v.s und Schauer abgeschrieben worden. Offenbar glaubten manche, dass mit Quantität statt Qualität mehr erreicht wird.

Immerhin ein Fortschritt, dass sich die Besserwisser mit anderen Ansichten diesmal in der Auslegephase gemeldet und nicht nur hinterher gemeckert haben.
Sowieso sind doch die ganzen Normenausschüsse mittlerweile mehr oder weniger von Lobbyisten der großen Player im Bausektor unterwandert. Das Ergebnis hat denn doch nur noch wenig mit dem technisch sinnvollen mit Augenmaß zu tun!
GÄHN!

Das mit dem Augenmaß ist ähnlich wie mit der Kirche, die man im Dorf lassen solle oder dem angeblich gesunden Menschenverstand. Auch wenn man es nicht kategorisch ablehnt wegen Normlektüre mal aufs Würstchengrillen zu verzichten, kann man zu ganz unterschiedlichen Ansichten gelangen. Erinnerst du dich noch, wer mich als selbstständigen Handwerksmeister des Lobbyismus verleumdet und sich dafür nie entschuldigt hat?

Und damit habe ich mal wieder dein typisches OT befeuert, womit ich mir selbst den Vogel zeigen sollte. Nachdem es aber schon so ist reiche ich der Übersicht halber vorne noch eine Grafik der Erder gemäß neuer DIN 18014 nach, die dem TE bei der Suche nach einem Persilschein für seinen unterlassenen Fundamenterder auch nicht hilft.
 
Zuletzt bearbeitet:
Auch wenn man es nicht kategorisch ablehnt wegen Normlektüre mal aufs Würstchengrillen zu verzichten, ……
Warum? Wenn ich Feierabend habe, dann habe ich Feieraben.
Erinnerst du dich noch, wer mich als selbstständigen Handwerksmeister des Lobbyismus verleumdet und sich dafür nie entschuldigt hat?
Das war vermutlich ich. Naja tschuldigung - aber du bist im Austeilen auch nicht zimperlich. Erinnerst du dich noch, wer mich als unfähig dahingestellt hat, nur weil ein paar Tiefbauer auf einer Nachbarbaustelle (also nicht mein Objekt) einfach die ganze Rolle so in den Fundamentgraben geworfen haben?
Und es ist nun mal so, keiner kann auf allen Gebieten ein Experte sein!
 
Thema: Erdung für nachgerüstete PV-Anlage im Altbau?
Zurück
Oben