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Dipol
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- RFT-Meister und VDE-geprüfte Blitzschutzfachkraft
Wer es 2000 verbockt hat, dass entgegen DIN 1804:1994.04 der normativ vorgeschriebene Fundamemterder, gegen die kein b.v.s oder eine Herr Schauer oder sonst wer zu Felde gezogen ist, hat @PV_Thorsten nicht offenbart und es hat auch keine Relevanz mehr.Es ging jetzt nicht darum, das kein Erder gefordert ist, sondern zwingend ein Fundamenterder.
Bereits E DIN 18014:2022-07 durfte durch Erlass der Bundesnetzagentur für Neubauten angewendet werden und seitdem sind auch Erder vom Typ A optional und bedingt zulässig. Ausgehend von deiner erklärten Normenpapier-Allergie, ist zu vermuten, dass du dich so wenig mit den neuen Alternativen wie mit den Vorgängerausgaben der DIN 18014 beschäftigt hast.
Bitte nicht schon wieder die olle Bodenaustausch-Leier mit Ausblendung des Fakts, dass bei Fundamenten oder Sohlplatten mit erhöhten Erdübergangswiderständen ab 2014-03 Ringerder erdfühlig in 0,8 m Tiefe zu verlegen waren. Nunmehr ist man zum Altwert vor DIN 18014:2007-09 mit 0,5 m unter Grund zurückgekehrt, alternativ zu flächenabhängig bis zu 200 m² Gebäudegrundfläche auch zwei 5 m langen Tiefenerdern.Technologieoffenjeit laut DIN 18014 bedeutet für mich auch andere Arten von Erdern, z.B. Staberder, wobei ich diesen auf Grund des fehlenden „gewachsenen Boden“ durch großzügigen Bodenaustausch mit kapilarbrechenden K1-boden für dauerhaft wirksamer halte als in Beton mit hoher Güte eingebetteten Fundamenterder.
Meine Vergleichsberechnungen mit ELyBsys-Programm zwischen Ring- und Tiefenerdern hast du schon wieder völlig vergessen?
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