FI nachrüstbar in Eigentumswohnung? Steigleitung 4 polig

Diskutiere FI nachrüstbar in Eigentumswohnung? Steigleitung 4 polig im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, ein Freund von mir hat sich eine Eigentumswohnung in einem Haus mit ca 80 Wohnungseinheiten gekauft. UV sieht so aus: - kein FI - 4...
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
S

Steigleitung

Beiträge
5
Hallo,

ein Freund von mir hat sich eine Eigentumswohnung in einem Haus mit ca 80 Wohnungseinheiten gekauft.

UV sieht so aus:
- kein FI
- 4 polige Steigleitung (6mm²/rot/grau/schwarz/blau)
- Abgänge alle 3x1,5mm² (rot/grau/schwarz)

Die Aufteilung in der Wohnung finde ich Ok.

Jetzt die Frage:

KANN MAN HIER EINEN FI EINBAUEN, OHNE die Steigleitung zu wechseln bzw. eine Erdungsleitung vom Keller in den 8. Stock zu ziehen.

Die Funktionsweise ist des FIs ist mir bekannt. Dieser würde nur auslösen, wenn ein Fehlerstrom über PE (was in diesem Fall der Fussboden im Haus wäre oder ein Heizungsrohr) fließen würde.

IST EIN FI MIT EINGESCHRÄNKTER FUNKTION NICHT BESSER ALS GAR KEIN FI?

Ich hoff das ich es einigermaßen verständlich rüberbekommen habe. Danke schonmals für die Antworten =)
 
Prinzipiell kann man das vermutlich schon, Normgerecht aber u.U. nicht - irgendwie kommt die NETZFORM nicht so klar rüber, was helfen würde es einzuschätzen ... ist das jetzt ein PEN oder N in der Zuleitung? Ist da ein TN-C-S-Übergang in der UV oder kommt ein separater PE über die Heizrohranlage? Ich selber würde die Anlage erstmal durchmessen, ob man da 2 Augen zudrücken kann ... Und sicher stellen, dass da kein PEN die Verteilung verlässt ...
 
Steigleitung schrieb:
- 4 polige Steigleitung (6mm²/rot/grau/schwarz/blau)
- Abgänge alle 3x1,5mm² (rot/grau/schwarz)

Da würde ich auf TN-C tippen, was allerdings so schon lange nicht mehr zulässig ist.

Steigleitung schrieb:
Dieser würde nur auslösen, wenn ein Fehlerstrom über PE (was in diesem Fall der Fussboden im Haus wäre oder ein Heizungsrohr) fließen würde.

Wie wolltest Du den RCD anschliessen?

Steigleitung schrieb:
IST EIN FI MIT EINGESCHRÄNKTER FUNKTION NICHT BESSER ALS GAR KEIN FI?

Nein. Das ist murks.

Lutz
 
Steigleitung schrieb:
Die Funktionsweise ist des FIs ist mir bekannt. Dieser würde nur auslösen, wenn ein Fehlerstrom über PE (was in diesem Fall der Fussboden im Haus wäre oder ein Heizungsrohr) fließen würde.

Der Fehlerstrom muss nicht über PE abfließen und was hat der PE mit dem Fußboden zu tun. An einen FI kommen der oder die Außenleiter und der Neutralleiter. Die Summe der ein- und abfließenden Ströme muss immer gleich sein. Fließt ein Strom als Fehlerstrom über irgendeinen anderen Weg als über den FI ab, so löst dieser ab einem bestimmten Fehlerstrom aus.

MfG
 
Ja, hier kann nach einer Prüfung wahrscheinlich ein FI montiert werden, wenn deine annahmen stimmen. Normativ spricht nichts dagegen.
 
Steigleitung schrieb:
UV sieht so aus:
- kein FI
- 4 polige Steigleitung (6mm²/rot/grau/schwarz/blau)
- Abgänge alle 3x1,5mm² (rot/grau/schwarz)

Das wäre auf jeden Fall ungewöhnlich. Das ist der FArbcode, der in D bis 1966 offiziell verwendet wurde.

Zu der Zeit waren TN-C-S-Systeme absolut unüblich. Wenn Nullung möglich war, wurde in der Regel rein TN-C installiert. Ein Foto von der UV wäre interessant.

Wenn aber doch alles so ist, wie Du schreibst, steht dem FI nichts im Weg. Richtig anschließen muss man ihn aber auf jeden Fall. Ein "eingeschränkt funktionierender" FI (was immer Du damit meinst) wäre nicht akzeptabel.

0V
 
Na ja, hatte mal ne Siedlung der damaligen "Neue Heimat" im Kundendienst, die wurde fast genau so installiert: Einziger Unterschied: Es wurde in der Wohnung zwar konsequent dreiadrig gelegt, die rote ader aber immer nur in die Dose gedreht.
Hab mir schon öfter gedanken gemacht, ob damals der Energieversorger für diesen Schildbürgerstreich verantwortlich war.
 
Nullvolt schrieb:
Steigleitung schrieb:
Das wäre auf jeden Fall ungewöhnlich. Das ist der FArbcode, der in D bis 1966 offiziell verwendet wurde.

0V

Die Aderfarben gabs auch so in der ehem.DDR.
Nur das meist im Gegensatz zum "Westen" die Adern aus
Alluminium bestanden (in der BRD in der Regel aus CU).
Aufgrund Materialknappheit in der DDR (man möchts kaum glauben) wurden auch dünnere Querschnitte (ab 2,5qmm)
in Alluminium hergestellt,und in vielen Anlagen im ehem.Osten immer noch vorhanden, beim biegen muss man
sehr aufpassen die Drähte brechen leicht mit viel hin und herbiegen ist nicht.
Heute darf AL eigentlich nur noch ab 16qmm (NAYY-J) hergestellt werden.
 
Bild der UV

Hallo,

hier ist ein Bild von der Unterverteilung

Links unten ist die Steigleitung die ankommt...

Aus dem PEN der ankommt wird hier ja PE und N getrennt, was auch richtig ist.

Muss bei der Nachrüstung des FIs (ist ja eine wesentliche Änderung der Anlage) nicht der PEN einen Mindestquerschnitt von 10mm² betragen?

Ist aufgrund das die Steigleitung nicht geändert werden kann bzw. keine separate PE Leitung gezogen werden kann nicht, somit nicht zulässig?



http://www.bilder-space.de/show_img.php ... e=original
 
Ist das ne Promotion für Werbung? Sorry, das tu ich mir nicht an hier noch nen anderen Browser bemühen zu müssen, damit ich ein Bildchen sehe! :evil:
 
Also der Link funktioniert bei mir einwandfrei.... und das man bisschen Werbung sieht, ist ok, dafür ist er for free.


@vaneesh
 
Kann jemand was zu der Problematik sagen? Die Meinungen in meinem Elektriker Umfeld gehn hier stark auseinander.. :?:
 
Ich würds vermutlich ablehnen, obwohl es ggf. möglich wäre, aber ned in dem alten Klump-"Kasten" ... Dern PEN gehört eigentlich zuerst an PE und dann auf N gebrückt ...
 
Also ich kann nur unbedingt dazu raten, des Kasten zu erneuern, da es einerseits leicht möglich ist (siehe 1) und zweitens auch dringend geboten ist (siehe 2).

Zu 1:
Die Stromkreise scheinen tatsächlich alle sauber dreiadrig zu sein. Die Adern scheinen trotz des Alters noch in Schuss zu sein und der Kasten ist bis auf den einen hinzugefügten Automaten noch nicht von Generationen verbastelt worden. (Das ist sehr positiv)

Zu 2:
Die H-Automaten waren mal Standard, sind heute aber nicht mehr tragbar und sollten (eigentlich müssen) sie schnellstmöglich ersetzt werden, da sie eine Brandgefahr darstellen. Wenn man die Automaten tauscht, wäre es sträflich nicht auch einen FI einzubauen, da leicht möglich.

Nicht drumherumkommen wird man allerdings, den Verteiler durch einen mehrreihigen zu ersetzen. Den geringen Querschnitt des PEN-Leiter sehe ich nicht als Problem. Der wäre ja auf jeden Fall da. Das darf einen nicht daran hindern, diese Anlage zu verbessern.

Rausschmiss der H-Automaten und Einsatz von FIs stellen eine enorme Verbesserung dieser Anlage dar. Ich würd es sofort machen!

Meine Meinung
0V
 
T.Paul schrieb:
Den PEN gehört eigentlich zuerst an PE und dann auf N gebrückt ...

Seit der PEN grüngelb ist, ja. Zu den Zeiten des grauen PEN war es aber andersherum üblich und erlaubt.

0V
 
Querschnitt Steigleitung/ Automaten/ FI

Hallo miteinander... vielen Daknk für die Antworten... nur eines hätte ich noch...
Ich habe einmal gehört das das auftrennen des PEN Leiters erst ab einem Mindestquerschnitt von 16mm erlaubt ist. Ist der Querschnitt geringer muss eine separate PE Leitung verlegt werden. Dies ist allerdings nicht möglich.

Jetzt kommt alles zusammen-- FI Einbau überhaupt möglich-- Querschnitt der Steigleitung-- FI Einbau = wesentliche Änderung der Anlage, was zur Folge hätte, die Anlage auf aktuellen Stand bringen zu müssen. ??????

Zum Ersetzen der Automaten: Warum besteht bei den alten Brandgefahr? Und kann man die H10 Automaten mit heute üblichen B16 auswechseln...

schonmals vielen Dank an alle =)
 
Re: Querschnitt Steigleitung/ Automaten/ FI

Steigleitung schrieb:
Hallo miteinander... vielen Daknk für die Antworten... nur eines hätte ich noch...
Ich habe einmal gehört das das auftrennen des PEN Leiters erst ab einem Mindestquerschnitt von 16mm erlaubt ist. Ist der Querschnitt geringer muss eine separate PE Leitung verlegt werden. Dies ist allerdings nicht möglich.

schonmals vielen Dank an alle =)

Nein das aufteilen des PENs ist ab 10qmm erlaubt.
Allerdings streiten sich die Geister (hier im Forum)ob
es immer sinnvoll ist.
Die TAB der Energieversorger sind höchst unterschiedlich, manche wollen die Aufteilung ab HAK
andere erst im Zählerschrank (die meisten) und einige erlauben die Aufteilung wie seit Jahren üblich im Stromkreisverteiler bzw Hauptverteilung oder erste UV.
Unabhängig jetzt mal von Beiträchtigungen von EDV-Anlagen und gegebenfalls auch "korrosion" an Anlagenteilen wie einige der Ansicht sind zu der es aber nicht kommen muss, wurde damals der Mindestquerschnitt des PENs mit einer Drahtbruchgefahr begründet, gut damals hatte man noch AL Leiter unter 10qmm ich kenne Anlagen die gut
40 Jahre mit 4x1,5qmm PEN (!) bestehen die immer noch einwandfrei funktionieren.
PE (der sozusagen auch im PEN enthalten) ist wird eh nicht belastet der Schutzleiter ist eine reine Schutzmaßnahme wir hatten früher auch Anlagen die nur aus L1 L2 L3+N bestanden heute so noch im TT-Netz anzutreffen ist aber lang her, auch im TT-Netz wird ein seperater Schutzleiter mit Fundamenterder oder wenigstens Staberder 8mitunter auch mehreren) benötigt.
 
Erst kürzlich im <a href="http://www.voltimum.de/news/24824/anwendungstechnik.nuv.technischeartikel/storungen-elektronischer-systeme--die-richtige-erdung---teil-4.html" target="voltimum">Newsletter von Voltimum</a>

<b>Achtung:</b> Besteht aus vier Teilen, einfach mal nach den anderen Teilen wühlen oder einfach den Link anpassen ;-)
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Thema: FI nachrüstbar in Eigentumswohnung? Steigleitung 4 polig
Zurück
Oben