Wenn ich eine Wechselstrom Steckdose installiere, muss die 16A ~3,6 kw abkönnen, oder?
Nach meinem Verständnis muss die Zuleitung so dimensioniert werden dass die 16A abgenommen werden können, darf ich die aber nur mit 16A absichern auch wenn es zulässig wäre das 2,5 mm² Kabel mit 25A abzusichern.
zum Blitzschutz: es war das Drahtseil gemeint.
Mit der Entfernung: wie weit muss das Seil von der Blitzschutzanlage entfernt sein, wie weit muss ein Stromkabel vom Blitzschutz entfernt sein?
Wenn ich mir das so Überlege wird das ganze Unternehmen langsam unübersichtlich, bzw. stößt eindeutig an die Grenze des Legalen.
Ich beschreib das mal kurz.
Das ganze geht um landwirtschaftliche Gebäude, das heißt TT-Netz.
Die Elektrifizierung soll von einem Gebäude, welches mit einer Blitzschutzanlage versehen ist (nur äußerer Blitzschutz), mit einer Freileitung zu einem Stahlmast, welcher mit einem Stahlcontainer verbunden ist, erfolgen. Zweck des ganzen ist eine Außenbeleuchtung an dem Mast, sowie Innenbeleuchtung + Steckdose in dem Container, sowie einem 2ten Container zu Installieren.
Der 2te Container steht 6m neben dem Ersten, Verbindung ebenfalls per Freileitung.
Die Container sind nicht in die Blitzschutzanlage eingebunden und nicht geerdet. Ein Banderder ist in unmittelbarer nähe vorhanden.
Ist das ganze irgendwie halbwegs legal zu bewerkstelligen? Wie seht Ihr das?
Ich habe von meinem Elektriker sowie von 2 Blitzschutzfirmen so ungefähr 6 verschiedene Meinungen gehört, keiner will sich festlegen und jeder schiebt die Verantwortung auf andere
Zur Zeit liegt da ein Verlängerungskabel, das kanns ja auch nicht auf Dauer sein.
al-Fred Ratlos :roll: