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Der Gutachter
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Hast du gar kein Fundament, sondern nur eine dickere Sohlplatte? Dann hast du auch keinen Fundamenterder!
Und bei der Sohlplatte wird, wie der Vorredner schon anmerkte, mittels einer Folie von der Sandplane getrennt, um aufsteigende Feuchtigkeit zu unterbinden. Und eine Untersohlendämmung hast du sicherlich auch, alleine schon die verhindert einen erdfühligen Kontakt.
Was da am Rand herauskommt, sind die Anschlußfahnen für den Ringerder außerhalb des Gebäudes. Wer diesen zu erstellen hat, entnimmst du der Bau- und Leistungsbeschreibung für die Außenanlagen (RW, AW und Versorgungsleitungen, etc). Wenn der GÜ keine Außenanlagen im Auftrag hat, wird es nicht mit dazugehören, da die Sohlplatte (Gebäudehülle) die Leistungsgrenze darstellt.
Ob die Anschlussfahne nun aus VA4 besteht oder nur VA2 oder verzinkt ist, lässt sich so nicht erkennen. Der Rost kann auch durch Kontaktkorrision von z.B. draufliegende Baustahlreste herrühren. Gewissheit wirst du nur erlangen, wenn du einen Sachverständigen für Metallologie mit der Untersuchung einer Probe beauftragst.
Aber das ist letzendlich egal, wenn die Leistungsgrenze die Sohlplatte ist. Dann bist du für den Schutz der Anschlussfahne vor Korrosion verantwortlich und innerhalb dieser ist verzinkt zulässig! Dann muss du auch den notwendigen Ring- oder Tiefenerder erstellen, bis im Prinzip sogar verpflichtet dazu.
Ich denke mal dein Problem ist eher, dass du Leistung einfordern willst, die vertraglich nicht zu leisten ist. Es gilt das Prinzip, was nicht in der jeweiligen Bau- und Leistungsbeschreibung drinnen steht, muss auch nicht geleistet werden.
Du hättest vorab einen Rechtsanwalt oder Sachverständigen für Leistungs- und Vertragsrecht vor der Unterschrift rüberschauen lassen sollen. Das ist in der heutigen Zeit, wo Geiz geil ist, so. Der Kunde will viel, aber nichts ausgeben und die anderen müssen damit zurechtkommen.
mfG
Jörg
Und bei der Sohlplatte wird, wie der Vorredner schon anmerkte, mittels einer Folie von der Sandplane getrennt, um aufsteigende Feuchtigkeit zu unterbinden. Und eine Untersohlendämmung hast du sicherlich auch, alleine schon die verhindert einen erdfühligen Kontakt.
Was da am Rand herauskommt, sind die Anschlußfahnen für den Ringerder außerhalb des Gebäudes. Wer diesen zu erstellen hat, entnimmst du der Bau- und Leistungsbeschreibung für die Außenanlagen (RW, AW und Versorgungsleitungen, etc). Wenn der GÜ keine Außenanlagen im Auftrag hat, wird es nicht mit dazugehören, da die Sohlplatte (Gebäudehülle) die Leistungsgrenze darstellt.
Ob die Anschlussfahne nun aus VA4 besteht oder nur VA2 oder verzinkt ist, lässt sich so nicht erkennen. Der Rost kann auch durch Kontaktkorrision von z.B. draufliegende Baustahlreste herrühren. Gewissheit wirst du nur erlangen, wenn du einen Sachverständigen für Metallologie mit der Untersuchung einer Probe beauftragst.
Aber das ist letzendlich egal, wenn die Leistungsgrenze die Sohlplatte ist. Dann bist du für den Schutz der Anschlussfahne vor Korrosion verantwortlich und innerhalb dieser ist verzinkt zulässig! Dann muss du auch den notwendigen Ring- oder Tiefenerder erstellen, bis im Prinzip sogar verpflichtet dazu.
Ich denke mal dein Problem ist eher, dass du Leistung einfordern willst, die vertraglich nicht zu leisten ist. Es gilt das Prinzip, was nicht in der jeweiligen Bau- und Leistungsbeschreibung drinnen steht, muss auch nicht geleistet werden.
Du hättest vorab einen Rechtsanwalt oder Sachverständigen für Leistungs- und Vertragsrecht vor der Unterschrift rüberschauen lassen sollen. Das ist in der heutigen Zeit, wo Geiz geil ist, so. Der Kunde will viel, aber nichts ausgeben und die anderen müssen damit zurechtkommen.
mfG
Jörg