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imker_laie
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Hallo an die Experten,
ich habe da ein Verständnisproblem. Ich besitze eine Wohnung in Mehrfamilienhaus und möchte gerne an meinen Parkplatz eine Wallbox anbringen. Die WEG kämpft dagegen an, weil die Stromzufuhrleitung zu schwach ist. Es handelt sich um zwei Häuser, die zusammengestellt sind und verwaltet werden. Die eine mit 3 Parteien bzw. Wohnungen hat ein Stromzufuhr von 35A (Info von Stadtwerke), kein Aufzug.
Unser Haus mit 11 Parteien bzw. Wohnungen hat ein Stromzufuhr von 80A (Info von Stadtwerke), plus ein Aufzug (50 Jahre alt). Der Auszug hat ein Nennstrom von 11A und Anlaufstrom von 38A. Der Auszugswartungsdienst rät von einer Wallbox ab, da Stromschwankungen zu Schäden führen können, was ich auch einsehe. Aber ist es nicht so, dass bereits ohne ein Wallbox wir in diesem Haus sehr wenig Stromzufuhr haben?
Gibt es denn nicht eine Vorgabe, wie viel Stromzufuhr für eine 11 Parteien bzw. Wohnungen Haus geliefert werden muss?
Das Haus ist BJ 1903 und die Leitungen sind alt, dennoch 3 Adrig.
Ich würde gerne wissen, ob ich von der Gemeinschaft verlangen kann, dass hier eine neue Leitung notwendig bzw. ein muss wäre, denn ich lebe im Dachgeschoss und in der Vergangenheit gab es öfters Probleme mit dem Aufzug, dass es stecken geblieben ist. Dies kommt zwar seit 2-3 Jahren nicht mehr vor, aber dennoch besteht das Risiko, zumal die Aufzugswartungsfirma gesagt hat, dass bei Stromschwankungen es durch diese alte Technik die keinen Schutz hat zu größere Störungen und Defekte kommen kann.
Wie gesagt, die Wallbox ist jetzt eine zweitrangige Sache geworden, dafür könnte ich ggf. aus dem anderen Haus mit 35A bei 3 Parteien den Strom anzapfen.
Ich danke im Voraus für alle Tipps.
ich habe da ein Verständnisproblem. Ich besitze eine Wohnung in Mehrfamilienhaus und möchte gerne an meinen Parkplatz eine Wallbox anbringen. Die WEG kämpft dagegen an, weil die Stromzufuhrleitung zu schwach ist. Es handelt sich um zwei Häuser, die zusammengestellt sind und verwaltet werden. Die eine mit 3 Parteien bzw. Wohnungen hat ein Stromzufuhr von 35A (Info von Stadtwerke), kein Aufzug.
Unser Haus mit 11 Parteien bzw. Wohnungen hat ein Stromzufuhr von 80A (Info von Stadtwerke), plus ein Aufzug (50 Jahre alt). Der Auszug hat ein Nennstrom von 11A und Anlaufstrom von 38A. Der Auszugswartungsdienst rät von einer Wallbox ab, da Stromschwankungen zu Schäden führen können, was ich auch einsehe. Aber ist es nicht so, dass bereits ohne ein Wallbox wir in diesem Haus sehr wenig Stromzufuhr haben?
Gibt es denn nicht eine Vorgabe, wie viel Stromzufuhr für eine 11 Parteien bzw. Wohnungen Haus geliefert werden muss?
Das Haus ist BJ 1903 und die Leitungen sind alt, dennoch 3 Adrig.
Ich würde gerne wissen, ob ich von der Gemeinschaft verlangen kann, dass hier eine neue Leitung notwendig bzw. ein muss wäre, denn ich lebe im Dachgeschoss und in der Vergangenheit gab es öfters Probleme mit dem Aufzug, dass es stecken geblieben ist. Dies kommt zwar seit 2-3 Jahren nicht mehr vor, aber dennoch besteht das Risiko, zumal die Aufzugswartungsfirma gesagt hat, dass bei Stromschwankungen es durch diese alte Technik die keinen Schutz hat zu größere Störungen und Defekte kommen kann.
Wie gesagt, die Wallbox ist jetzt eine zweitrangige Sache geworden, dafür könnte ich ggf. aus dem anderen Haus mit 35A bei 3 Parteien den Strom anzapfen.
Ich danke im Voraus für alle Tipps.