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Warum das? Verbrauchen die mehr Strom?
Ja die haben einen Standby verbrauch und zwar nicht wenig glaube so 12 kWh / Jahr pro Stück
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Warum das? Verbrauchen die mehr Strom?
10 Jahre?
Produkthaftung hat eine unbegrenzte Laufzeit.
Gewährleistung im Baugewerbe ist allerdings üblicherweise 5 Jahre.
Immer wieder witzig, wie einige hier nur auf den Leitungspreis schauen. Man muss das gesamte im Blick haben. Bei 2,5mm² passen weniger Adern in die (Geräte-) Abzweigdose, man benötig etwas länger, da starrer. Aus dem gleichen Grund nehmen 90% aller E-UN auf dem Neubau NYM und kein NYY.- Da ist zwar die Ader nicht dicker, aber die Isolierungen und zwar beide (Basisisolierung und Mantel) Schlitze müssen größer - dann meckere ich wieder herum, lässt sich schwerer abmanteln - kostet mehr Zeit und die Leute müssen häufiger eine Pause machen. Und bei Ø180-200 zu verdrahtenden Geräte- und Geräteabzweigdosen pro EFH ein Kalkulatorisch zu berücksichtigender Faktor.Ich würde auch auf 2,5mm² gehen und mit 16A sichern. Auf 100m Leitung macht das preislich im EK gerade mal runde 20€.
Das ist ganz einfach das Gesetz der Masse. Wenn alle B13A einbauen würden, wären diese irgendwann billiger. NYM5x1,5 ist billiger als NYM4x1,5. NYY ist in höheren Ø günstiger als NYM, sonst umgekehr. Für eine Schalterserie, die nicht dem Standardprogram des jeweiligen Herstellers entspricht, bezahlst du das Doppelte bis Dreifache, obwohl nur die Form des Plastik anders ist.Dafür sind B16 Autoamten komischerweiße etwas günstiger wie B13.
Und wenn das Teil nur noch 1TE Platz benötigt und es eine passende Phasenschine (mit N) gibt moch mehr. B10A ist übrigens günstiger als B13A, da häufiger nachgefragt oder überhaupt angeboten. Auf Baumärkten bekommst du selten einen B13A.Einen B 13 einsetzen warum ? Da ist ein C13 viel sinnvoller! Und wenn endlich mal der Stand der Technik umgesetzt wird und da FI/LS C13 /0,03A mehr nachgefragt werden sinken die Preise auch deutlich !
Ich denke nicht das unser ProdHaftG auf die oben geschilderte zu erbringende Leistungen anzuwenden ist.Zitat aus dem 13ProdHaftG
Ich denke nicht das unser ProdHaftG auf die oben geschilderte zu erbringende Leistungen anzuwenden ist.
Im vorliegenden Fallwird vermutlich eine individuelle Frist vereinbart. Wenn das im Werkvertrag ungeregelt bleibt dürfte im Zweifelsfall VOB heran gezogen werden, also vier Jahre.
Ist es kein Neubau oder Sanierung sondern nur eine kleine Erweiterung oder Reparatur dürfte BGB gelten, 3 Jahre.
Aber damit bin ich wohl etwas off Toipc