Installation Versammlungsgebäude

Diskutiere Installation Versammlungsgebäude im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo Leute, ich habe mal vor fast 20 Jahren Elektriker gelernt und Ende der 80er-Jahre einige Zeit als Elekromonteur in der Industrie...
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In abhängigkeit von der Leitungslänge würde ich die Absicherung von dem 5*4mm² auf 25A erhöhen und dann nen 5*2,5 mit 3*16A abgesichert von dem anderen Schrank rüberlegen
 
Re: Update

Laie schrieb:
Hallo Leute,

ich möchte mal Zwischenbericht erstatten.

Die Schlitze sind geklopft, die vier Unterverteilungen eingegipst und auch schon ein paar Leitungen gezogen.

Ein Teil der E-Installation war in 50er-Jahre Leerrohrinstallation ausgeführt.
Also diese Blechrohre mit Teerpappe innen drin.

Die werde ich in einigen Räumen weiterverwenden und nur neue Leitungen dort einziehen.

Was ich aber da zum Teil rausgezogen habe, liess mir die Haare zu Berge stehen:
:roll:

- Einige male haben Dübel mitten im Leerrohr gesteckt (an den Leerohren, die ich rausgerissen habe).

- flexible Zwillings-Lautsprecherleitung, die Isolation am abbröseln und dadurch der Draht teilweise blank, zur Stromversorgung von klassisch genullten Steckdosen. :shock:

- grüngelbe Ader als Schaltdraht :?

- Aderleitungen per Verdrillung verlängert und diese Verdrillstelle blank ins Rohr mit eingezogen. :(

Ich gehe stark davon aus, daß diese Leitungssünden von "Fachkräften" begangen wurden, da das Gebäude zuvor nie privat genutzt wurde und da sicher keine Laienbastler an die E-Installation rangelassen wurden. :roll:

Gruß vom Laien
 
Hallo,

Hört sich natürlich schlimm an, aber da ja eh alles erneuert wird :wink:

Wenn das ein Elektriker war :evil: .....

Viel Spass noch :? :)
 
Hallo "Laie",

habe grade eben mal die ganzen Beiträge im Schnelldurchlauf durchgestöbert.

Ich habe dabei wirklich den Eindruck das Du soweit es in deinen Mögliuchkeiten liegt durchaus mit Respekt und Vorsicht an die Sache rangehst.

Aber trotzdem nochmal das Thema Notbeleuchtung.
Es stimmt mich bedenklich das in einer Zeit in der man von Halogenfreier und E30 Verlegung redet und letzteres auch in den Vorschriften verankert ist, in einer Versammlungsstätte in der nach deiner Aussage bis zu 500 Menschen reinpassen keine ausfallsichere Fluchtwegebeleuchtung vorgeschrieben ist.
Hast du diese Aussage schriftlich ?
Wenn der "Gott bewahre" Unfall eintritt und nachgewiesen wird das eine Notbeleuchtung diesen verhindert hätte.
Dann werden unangenehme Fragen gestellt.

Nichtwissen schützt vor Strafe nicht und diese Strafen können empfindlich ein.

Hier mein Tip.
Investiert ein paar Euro und geht mit einem Sachverständigen durch der euch schriflich ein Gutachten erstellt.
Das kann der TÜV oder ein freier vereidigter Sachverständiger sein.
Die Sachverständigen sind von sich aus darauf bedacht
kostengünstige Lösungen zu suchen.
Fragt bitte auch euren Gebäudeversicherer, die fordern mitunter auch gewisse Maßnahmen.
Die hat nichts wie schon ganz vorne erwähnt mit "schlafenden Hunden" zu tun.
Es dient DEINER eigenen Sicherheit.

Selbst wenn du jetzt aus lauter Respekt vor der Sache einfach mal ein paar
Einzelbatterie-Fluchtwegleuchten hinhängst reicht es nicht weil du nicht weißt ob das genügt.
Vielleicht wird auch nichts gefordert, aber es muß irgendwo nachweißbar stehen.


Salut
Uwe
 
Kann mich dem nur anschließen. Arbeite in der VA Branche und Fluchtwegbeschilderung war immer erforderlich. Ne Leitung sollte nich das Problem sein. Leuchte mit Kondensator und denn haste Ruhe.
Plane auch CEE16A im Außenbereich und wenn möglich aufm Dach ein. Wenn du mal nen Skybeamer oder irgendwas im Außenbereich machen möchtest wirst du dir selber danken. Da wo Bühne ist würd ich 1x32A und 2x16A installieren. Plus Schuko.
 
Ja ich nochmal,

mag jetzt besserwisserisch gelten.
Aber nur Leuchte mit Kondensator ist nicht.
Wenn Leuchte gefordert wird, muß diese den Anforderungen nach 0108 genügen.
Um nur zwei zu nennen, sind das Sichtweite und Erhaltungsdauer 1/3h. Außerdem müssen mind. 10Lx (oder wars nur 1Lx)im Raum erreicht werden.
 
hatte gerade nen ähnlichen Fall. Halle musste auch 2 türen direkt nach draußen haben. Kondensatorleuchten abgesegnet ( Pikto`s ). Notbeleuchtung über USV.
 
Deutzose schrieb:
Aber nur Leuchte mit Kondensator ist nicht.
Wenn Leuchte gefordert wird, muß diese den Anforderungen nach 0108 genügen.
Um nur zwei zu nennen, sind das Sichtweite und Erhaltungsdauer 1/3h. Außerdem müssen mind. 10Lx (oder wars nur 1Lx)im Raum erreicht werden.
Laut meinen Recherchen gilt VDE0108 erst bei Versammlungsstätten ab 100 Personen.

Unser Architekt versucht alles, um bei der Behörde da drunter zu bleiben.

Denn die Aufwände werden sonst enorm:

Fluchtwegbeleuchtung mit Gruppen- oder Zentralbatterie, Handrückschaltung nach Netzwiederkehr etc.

Wir hoffen, da günstiger wegzukommen (also z.B. lediglich selbstnachleuchtende Fluchtwegschilder etc.)

Ich warte aber fiebrig auf die Baugenehmigung, damit ich endlich weiss, was und wo ich in der Hinsicht noch alles installieren muß.

Habe ich das richtig verstanden mit der Dauerschaltung, bedeutet das, dass die Fluchtwegzeichen ständig brennen müssen ?

Und die Rettungswegebeleuchtung nur bei Stromausfall anspringen muß (Bereitschaftsschaltung) ?

Gruß vom Laien
 
mjtom schrieb:
Wenn du mal nen Skybeamer oder irgendwas im Außenbereich machen möchtest wirst du dir selber danken.

Deine Nachbarn nicht unbedingt. Muss denn bei jeder dämlichen Veranstaltung die Lichtverschmutzungbetrieben werden? :twisted:
 
mjtom schrieb:
Wenn du mal nen Skybeamer oder irgendwas im Außenbereich machen möchtest wirst du dir selber danken.

Deine Nachbarn nicht unbedingt. Muss denn bei jeder dämlichen Veranstaltung diese Lichtverschmutzungbetrieben werden? :twisted:
 
Von Laie
-Laut meinen Recherchen gilt VDE0108 erst bei Versammlungsstätten ab 100 Personen.-

Das ist richtig, ich habe dich aber so verstanden, das laut deiner Aussage 500 Personen im Raum sein können. Wenn deine Auflage dir also nur 100Personen ohne SIBE. erlaubt, ist es wohl klar das die Zahl bei späteren Veranstaltungen nicht überschritten werden darf. Außerdem hat sich meine Aussage auf die von mjtom genannten Kondensator bezogen. Wichtig ist das Leuchten, Geräte und Installation der Vorschrift und anderen Anforderungen genügen.

--Unser Architekt versucht alles, um bei der Behörde da drunter zu bleiben.--
Ist doch oK, dann steht ja wohl auch was auf dem Papier, nämlich das was Ihr dürft und was nicht.

--Denn die Aufwände werden sonst enorm:--
Ist richtig, deswegen werden solche Dinge früh genug geklärt.

--Fluchtwegbeleuchtung mit Gruppen- oder Zentralbatterie, Handrückschaltung nach Netzwiederkehr--
Hier kommts auf die Anforderungen an, vielleicht genügen auch Einzelbatterieleuchten mit automnatischer Überwachung.

--Wir hoffen, da günstiger wegzukommen (also z.B. lediglich selbstnachleuchtende Fluchtwegschilder etc.)--
kann sein

--Habe ich das richtig verstanden mit der Dauerschaltung, bedeutet das, dass die Fluchtwegzeichen ständig brennen müssen--
Auch hier kommts auf die Anforderungen an, es gibt verschiedene Spielarten.
-ständig ein.
-nur bei Veranstaltungen mit mehr als 100Pers. ein.
- oder ständig ein, aber bei Veranstaltungen z.B mit Verdunkelung aus und dann aber auf Bereitschaft.

--Und die Rettungswegebeleuchtung nur bei Stromausfall anspringen muß (Bereitschaftsschaltung)-
Das stimmt im Prinzip, hierfür gibts z.B Umschaltweichenwelche der Leuchte sagen, ob sie jetzt über die normale Lichtsteuerung oder über die SIBE eingeschaltet werden.
Hier bitte nochmal darauf achten das auf den Geräten folgendes draufsteht
--geeignet für Versammlungsstätten nach VDE0108--
also keine Trickserschaltung.

Falls der Kelch an dir/euch nicht vorübergeht, solltest dur dir auch Gedanken machen wer dir die Errichterbestätigung unterschreibt.

Wenn es also soweit kommen sollte, gib hier bitte Bescheid.
Ich kann dir kostengünstige Firmen nennen welche hierfür Lösungen bereithalten.
Es muß ja nicht immer gleich ein Mercedes sein.
Hilfreich wäre zu wissen, wo also welches Bundesland
oder PLZ. Gebiet sich das alles abspielt.

Salut
Uwe
 
@friends einfach aufzustellen, dicke Miete :lol: :lol: :lol: Wir haben aber RGB sprich farbig.
 
Deutzose schrieb:
Ja ich nochmal,

sieht aus als ob ihr doch Glück haben könntet

Hier der offizielle Link zur VstättVo

http://www.dthg.de/praxis/vstaett/bw/vs ... w_ms_r.pdf

Schau dir da bitte §2 Abschn. 3.1 an.

du meinst vermutlich §1 Abschn. 3.1 ?

"Die Vorschriften dieser Verordnung gelten nicht für Räume, die dem Gottesdienst gewidmet sind."

Ja, darauf spekulieren wir auch, dass unser Architekt mit dem Landratsamt da Sonderkonditionen aushandeln kann.

Warum sollten wir als Freikirche nicht auchmal von den Bevorzugungen profitieren, die vermutlich ursprünglich für die beiden großen "Staatskirchen" gemacht wurden? :roll:

Gruß vom Laien
 
Nun ja,

es mag für euch ganz oK sein und für Geld sparen bin ich ja auch.

Ich selbst vertrete da bei diesem Thema eine andere Meinung.
Wenn man sich anschaut was damals beim Brand im Flughafen Düsseldorf aufgrund mangelhafter Elektroinstallation/ Fluchtwegebeleuchtung geschehen ist,dann sollte man als Elektriker mal drüber nachdenken welche Empfehlungen man seinen Kunden gibt. Ich denke eine Stätte wo soviele Personen auf relativ engen Raum zusammenkommen sollte entsprechend geschützt sein.

Nichts desto trotz
Gruß aus Frankreich
Uwe
 
Ich kann Deutzose nur zustimmen. Vorgaben für Versammlungsstätten sind doch nicht da, um Veranstalter zu ärgern, viele dieser Vorschriften sind aus gutem Grund und böser Erfahrung gemacht worden.
Gruß Fachmann
 
Fachmann schrieb:
Ich kann Deutzose nur zustimmen. Vorgaben für Versammlungsstätten sind doch nicht da, um Veranstalter zu ärgern, viele dieser Vorschriften sind aus gutem Grund und böser Erfahrung gemacht worden.
Gruß Fachmann
Das ist schon klar. Ich fände nur manches theoretisch denkbare (Zentral-USV) oder separate Stromkreise zu einer zentralen Batterie plus jährlicher TÜV-Kontrollen o.ä. völlig überzogen für unseren Fall.

Von meinem perönlichen Sicherheitsdenken her würde ich über den Türen Richtung Ausgang Sicherheitsbeleuchtung mit Fluchtwegzeichen in Bereitschaftsschaltung (mit Einzelbatterie) für völlig ausreichend halten.

Ich denke, darauf wird es letztendlich auch von Seiten des LRA hinauslaufen.

Es ist ein Erdgeschoßraum mit zwei Ausgängen:

http://www.elektrikforum.de/ftopic2731.html

Gruß vom Laien
 
PEN-Aufteilung

So sieht es derzeit im Zählerschrank aus:

http://img456.imageshack.us/img456/2459/zhlerschrankinnen8do.jpg

Die derzeitige 4x35mm² Leitung kommt raus und statt dessen sollen 2 NYM 5x16mm2, 1 NYM 5x10mm2 und 1 NYY 4x16mm2 zu den insgesamt 4 Unterverteilungen gezogen werden. Das NYY 4x16mm2 deshalb, weil ich es noch rumliegen habe und "verwursten" möchte.

Wie würdet ihr das lösen ?

Ich habe vor: Die Hauptleitungsabzweigsklemme kommt raus, statt dessen Phoenix-Reihenklemmen UK 16 (jeweils 3 gebrückte für PE und N, 2 gebrückte jeweils für L1, L2 und L3, also insg. 12 Klemmen), eine Brücke zwischen N- und einer PE-Klemme wegen PEN-Aufteilung, das ganze auf einer Kupferhutschiene.

Als Trennelemente (und Vorsicherung) würde ich 4 3-polige Neozed-Elemente verwenden.

Weil's Platz spart, vielleicht auch nur zwei Neozed-Elemente und 2 HauptSchalter (hab das Zeug ohnehin rumliegen).

Was mich etwas verwirrt:

Warum kommen da 2 grüngelbe unten aus Richtung Zähler ?
Einer geht direkt zur PEN-Klemme, der andere in den Überspannungsableiter (ÜSA).

Kommt der, der in den ÜSA geht, direkt vom Potentialausgleich ?

Werden die beiden nicht ohnehin vor dem Zähler zusammengeführt im TN-System ?

Gruß vom Laien
 
Re: PEN-Aufteilung

Laie schrieb:
Warum kommen da 2 grüngelbe unten aus Richtung Zähler ?

Dabei handelt es sich um den PEN, welcher einfach verzweigt wurde. Hätte man den PEN nur auf den Überspannungsableiter geführt, dann wäre es dahinter nur noch ein N gewesen. daher hat man "getrickst" und den PEN gleichzeitig noch einmal vorbeigeführt.
Der praktische Sinn erschließt sich mir aber nicht, denn allein, dass der N wieder auf den PEN mündet, ist nicht ganz sauber, wie soll aber bei diesem Bypass der Überspannungsschutz für den (PE)N funktionieren?

MfG
 
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Thema: Installation Versammlungsgebäude
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