S
Stromberger
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indem ich auf den Nachweis der Sicherheit auch im Fehlerfall bestehe
Pumukel, Du kannst bestehen auf was Du willst. Der Richter wird Dir das schon erklären.
Wird aber eine teure Lehrstunde....
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indem ich auf den Nachweis der Sicherheit auch im Fehlerfall bestehe
Du hast den Werkvertrag für den Herdanschluss vergessen...
Falsch es existiert ein Werksvertrag
oh man....bin ja nicht der Deutschlehrer hier im Forum, Satzbildung/-zeichen allgemein und das mit dem Groß- und Kleinschreiben sehe ich auch nicht unbedingt so eng, aber das heißt :Werksvertrag geregelt.
Nebenbei ein Werksvertrag kann auch Mündlich abgeschlossen werden.
Richtig und der kommt spätestens mit der Auftragsannahme durch die Firma zustande.Du hast den Werkvertrag für den Herdanschluss vergessen...
Nein, er schuldet das vereinbarte Werk. Steht übrigens in den $$ die du selbst genannt hat. Da steht allerdings nix von wegen "Anlagen" oder "sichere funktionierend". Lese die einfach mal, wenns mit dem Verstehen schwer fällt, mal ein Nachbarn fragen oder so.Nach dem Werkvertrag schuldet der Errichter eine sichere funktionierend und Mängel freie Anlage.
Um mal meine Meinung hier breit zu treten.Da wir ja jetzt schön im Thema sind, mal eine Frage an diejenigen die es wirklich wissen, also nicht an dich @Pumukel .
Woraus (VDE-Norm) ergibt sich der Umstand das (überhaupt) und vorallem was zu prüfen ist? ist eine wirklich ernst gemeinte Frage. Denn eigendlich, mal völlig flach pauschalisiert, verbindet der "Herdanschliesser" ja ein Gerät (durch den Hersteller zu prüfen) mit einer Gerätedose (durch den Errichter zu prüfen) nur mit einer Leitung, die in seine Verantwortung fällt.
Lassen wir mal die Tatsache, das man natürlich die Spannungen und die Funktion des RCD, sofern vorhanden, mittels Duspol prüft, aussen vor. Ebenso die Tatsache das man natürlich die Herdanschlussdose und die Absicherung sich anschaut.
Wenn beispielsweise keine Erstprüfung nachweisbar ist, durch ein entsprechendes Protokoll, dürfte der "Herdanschliesser" norminell überhaupt den Herd anschliessen ohne vorher eine entsprechende "Erstprüfung" zu erstellen? Oder ergibt sich das eh, aufgrund der Normenlage? Was aber dann definitiv der Tatsache entgegen stehen würde, das es eine EFKffT als "Herdanschliesser" überhaupt gibt.
Betrachtet man den Herdanschluss nicht isoliert, sondern im Kontext, wie würde sich das beispielsweise auf eine EFKffT im Bereich der Rolladen- und Markisenbauer auswirken. Diese dürfen ja auch einen elektrischen Rolladenmotor bzw Markisenmotor an eine Geräteanschlussdose anschliessen. Oder die SHK-Fachkraft, die als EFKffT auch elektrische Warmwassergeräte und sogar komplette elektrische Heizungsinstallationen ausführen darf.
Würde mich mal echt interessieren ^^
Aus Erfahrung kann ich sagen, das es Prüfprotokolle für 10-15% der Anlagen gibt
Das kann ich dir leider nicht mal ansatzweise sagen. Ich prüfe und begutachte Neubauten als baubegleitender-SV. Ich glaube kaum, dass jemand einen SV beauftrag, um die Installation des Kochfeldes zu prüfen. Aber ganz ehrlich - ich schätze den Prozentbereich, wo ein Prüfprotokoll für eine Einzelinstallation, egal ob Herdanschluss oder Leuchte anbringen auf <0,1‰ ein. Messen JA, aber dies schriftlich protokollieren NEIN. Würde selber als Ele wegen dem Zeitaufwand 59,50€ verlangen.Und wie hoch ist der Prozentsatz an Prüfprotokollen für einen singulären Herdanschluss/-änderung, Deiner Erfahrung nach?
Wenn es für komplette Anlagen nur 10-15% sind, dann dürften es dafür wohl nur 2-5% sein. Wenn überhaupt.