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Naddel93
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Hallo liebe Community!
Als frischgebackene Hausbesitzer beschäftigen mein Mann und ich uns momentan mit der Elektrik.
Ein paar Eckdaten:
- BJ 1974, Elektrik vermutlich Baujahr (Kabel Blau Schwarz Gelb/Grün)
- 2 Wohneinheiten, daher 2 Sicherungskästen
- In beiden Wohneinheiten ist sämtlicher "normaler" Strom nur über je zwei Sicherungen abgesichert. Herd und Durchlauferhitzer gehen extra.
Nun folgender Plan:
Wir sanieren aktuell die DG-Wohnung. Es ist alles "offen". Blanke Rigips-Wände, alle Steckdosen und Schalter abmontiert, die Verteilerdosen habe ich auf der Suche nach einem Fehler, der mir den einzigen FI für das Stockwerk immer raushaute, auch schon auseinandergenommen und wieder zusammengesetzt. Der Fehler ist eingegrenzt.
Nun wollen wir gerne die Elektrik komplett erneuert ab inkl. Verteilerkasten für das Stockwerk.
Mein Mann und ich werden alle Kabelkanäle fräsen, alle Dosen bohren, alle Hohlwanddosen installieren und alle Stecker und Schalter installieren und die Kabel auf das DG führen. Diese werden dort in Verteilerdosen unter den Dielen so geführt, dass fast jedes Zimmer eine eigene Sicherung erhält.
Wir werden des Weiteren einen breiten Kanal vom Sicherungskasten auf den Dachboden fräsen, dort einen etwas breiteren Kabelkanal einsetzen, damit man im Zweifel später weitere Leitungen einfach vom Kasten in den Dachboden und von dort aus in die Zimmer ziehen kann.
Die Leitungen und Verteilerdosen sollen dann unter den Dielen des Dachboden verlaufen. Der Dachboden wird nicht genutzt werden, maximal für Akten, die man nicht mehr braucht aber Aufbewahrungsfristen haben.
Anschließend erneuert uns ein befreundeter Elektriker den Sicherungskasten. Neue FIs, neue Sicherungen, Überspannungsschutz.
Jetzt habe ich mich viel belesen und habe viel gesurft.
Folgende Frage wirft sich mir auf:
Darf der erneuerte Sicherungskasten weiterhin im alten Sicherungskasten über der Treppe sein? Ist Aufputz, aber die Tür des Kastens schließt plan mit dem dort verlegten Fliesenspiegel ab
Zählerschrank und Hausanschluss sind im Keller. Es geht nur um die reinen Sicherungen.
Jetzt den Sicherungskasten komplett vergessen zu müssen wäre schwer umsetzbar.
Wenn es eine Regelung dazu gibt, kann mir jemand sagen, wo das steht?
Ich danke im voraus!
Liebe Grüße!
Als frischgebackene Hausbesitzer beschäftigen mein Mann und ich uns momentan mit der Elektrik.
Ein paar Eckdaten:
- BJ 1974, Elektrik vermutlich Baujahr (Kabel Blau Schwarz Gelb/Grün)
- 2 Wohneinheiten, daher 2 Sicherungskästen
- In beiden Wohneinheiten ist sämtlicher "normaler" Strom nur über je zwei Sicherungen abgesichert. Herd und Durchlauferhitzer gehen extra.
Nun folgender Plan:
Wir sanieren aktuell die DG-Wohnung. Es ist alles "offen". Blanke Rigips-Wände, alle Steckdosen und Schalter abmontiert, die Verteilerdosen habe ich auf der Suche nach einem Fehler, der mir den einzigen FI für das Stockwerk immer raushaute, auch schon auseinandergenommen und wieder zusammengesetzt. Der Fehler ist eingegrenzt.
Nun wollen wir gerne die Elektrik komplett erneuert ab inkl. Verteilerkasten für das Stockwerk.
Mein Mann und ich werden alle Kabelkanäle fräsen, alle Dosen bohren, alle Hohlwanddosen installieren und alle Stecker und Schalter installieren und die Kabel auf das DG führen. Diese werden dort in Verteilerdosen unter den Dielen so geführt, dass fast jedes Zimmer eine eigene Sicherung erhält.
Wir werden des Weiteren einen breiten Kanal vom Sicherungskasten auf den Dachboden fräsen, dort einen etwas breiteren Kabelkanal einsetzen, damit man im Zweifel später weitere Leitungen einfach vom Kasten in den Dachboden und von dort aus in die Zimmer ziehen kann.
Die Leitungen und Verteilerdosen sollen dann unter den Dielen des Dachboden verlaufen. Der Dachboden wird nicht genutzt werden, maximal für Akten, die man nicht mehr braucht aber Aufbewahrungsfristen haben.
Anschließend erneuert uns ein befreundeter Elektriker den Sicherungskasten. Neue FIs, neue Sicherungen, Überspannungsschutz.
Jetzt habe ich mich viel belesen und habe viel gesurft.
Folgende Frage wirft sich mir auf:
Darf der erneuerte Sicherungskasten weiterhin im alten Sicherungskasten über der Treppe sein? Ist Aufputz, aber die Tür des Kastens schließt plan mit dem dort verlegten Fliesenspiegel ab
Zählerschrank und Hausanschluss sind im Keller. Es geht nur um die reinen Sicherungen.
Jetzt den Sicherungskasten komplett vergessen zu müssen wäre schwer umsetzbar.
Wenn es eine Regelung dazu gibt, kann mir jemand sagen, wo das steht?
Ich danke im voraus!
Liebe Grüße!