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Euroflachstecker sind ausgelegt für 250 V/ 2,5 A und werden gebaut und geprüft nach DIN VDE 0620-1.
Das Gegenstück, die Euroflachkupplung zur Montage an einer Leitung, ist dagegen nicht von der Norm abgedeckt.
Das hat vermutlich zwei Gründe:
a.) Ein einpoliges Einstecken eines Steckers, was dazu führen kann, dass der andere Steckerstift berührbar ist, ist nicht ausreichend zu verhindern (Abschnitt 10.1),
b.) Eine Verlängerungsleitung bestehend aus Euroflachstecker, Leitung 2 x 0,75 mm² und einer solchen nichtwiederanschließbaren Steckdose ist unzulässig (Abschnitt 14.21).
Diese Abschnitte der Norm sind von daher unbefriedigend, weil sie scheinbar keinen sachlichen Hintergrund haben.
So kann zu Abschnitt 10.1 die Konstruktion des Schutzkragen eigentlich den Schutz gegen elektrischen Schlag sicherstellen (ähnlich wie bei Adaptern), sofern auch ein gewinkelter Stecker problemlos eingeführt werden kann.
Eine Begründung dafür, dass Verlängerungsleitungen ohne Schutzleiter unzulässig sind, ist wohl nur mit möglichen aufkommenden Schleifenwiderständen begründbar, da die Nutzung des Euroflachsteckers in vielen Steckdosensystemen Europas nur mit Kompromissen zustande gekommen ist und deshalb die Belastbarkeit auf maximal 2,5 A begrenzt wurde.
Trotz dieser Fakten werden diese Bauteile von verschiedenen Herstellern, sogar in Baumärkten, angeboten. Keine Behörde schreitet ein. Gibt es Argumente gegen meine Annahmen?
Das Gegenstück, die Euroflachkupplung zur Montage an einer Leitung, ist dagegen nicht von der Norm abgedeckt.
Das hat vermutlich zwei Gründe:
a.) Ein einpoliges Einstecken eines Steckers, was dazu führen kann, dass der andere Steckerstift berührbar ist, ist nicht ausreichend zu verhindern (Abschnitt 10.1),
b.) Eine Verlängerungsleitung bestehend aus Euroflachstecker, Leitung 2 x 0,75 mm² und einer solchen nichtwiederanschließbaren Steckdose ist unzulässig (Abschnitt 14.21).
Diese Abschnitte der Norm sind von daher unbefriedigend, weil sie scheinbar keinen sachlichen Hintergrund haben.
So kann zu Abschnitt 10.1 die Konstruktion des Schutzkragen eigentlich den Schutz gegen elektrischen Schlag sicherstellen (ähnlich wie bei Adaptern), sofern auch ein gewinkelter Stecker problemlos eingeführt werden kann.
Eine Begründung dafür, dass Verlängerungsleitungen ohne Schutzleiter unzulässig sind, ist wohl nur mit möglichen aufkommenden Schleifenwiderständen begründbar, da die Nutzung des Euroflachsteckers in vielen Steckdosensystemen Europas nur mit Kompromissen zustande gekommen ist und deshalb die Belastbarkeit auf maximal 2,5 A begrenzt wurde.
Trotz dieser Fakten werden diese Bauteile von verschiedenen Herstellern, sogar in Baumärkten, angeboten. Keine Behörde schreitet ein. Gibt es Argumente gegen meine Annahmen?