vortex0815
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Man hat als Betreiber die Wahl ob man dem Umsatzsteuergesetz unterliegt oder als Kleinstunternehmer ohne Steuersatz fällt.
Sofern die EU grünes Licht gibt, KANN man bis 30 kWp wählen, ob USt oder nicht. Das galt aber bereits schon immer. Die Grenze wurde im neuen EEG nur nach oben korrigiert.
Jeder private Haushalt sollte natürlich ankreuzen, dass er dem USt nicht unterliegt. Den Aufwand bei der Steuererklärung ist es nicht wert.
Der Netzbetreiber weist nämlich sonst bei der Vergütung die 19% USt aus - und die kann man dann geltend machen. Nur ist der Nachweis des Eigenverbrauchs ohne Erzeugungszähler recht schwierig.
Sofern die EU grünes Licht gibt, KANN man bis 30 kWp wählen, ob USt oder nicht. Das galt aber bereits schon immer. Die Grenze wurde im neuen EEG nur nach oben korrigiert.
Jeder private Haushalt sollte natürlich ankreuzen, dass er dem USt nicht unterliegt. Den Aufwand bei der Steuererklärung ist es nicht wert.
Der Netzbetreiber weist nämlich sonst bei der Vergütung die 19% USt aus - und die kann man dann geltend machen. Nur ist der Nachweis des Eigenverbrauchs ohne Erzeugungszähler recht schwierig.