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Janmoeppie
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Hallo zusammen, ich habe folgendes Problem. Unser Elektriker hat in einer Wand (Ständerwerk mit Rigipslatte, beidseits) eine Stegleitung eingezogen. lt. DIN VDE 0100-520 darf diese nur in Hohlräumen mit nicht brennbaren Baustoffen verlegt werden. Ein Freund meinte, er hätte die Leitung so nicht verlegen dürfen. Gehören die Rigipswände in dem Fall zu den nicht brennbaren Baustoffen und die Verlegung ist o.k. ? Danke für Eure Info.