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Octavian1977
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- Beruf
- staatl. gepr. Elektrotechniker / Energieelektronik
Also mit den paar Euro Zählermiete ist die An und Anfahrt (Ausbau 10Min) sicher nicht mit abgedeckt.
Mit der Zählermiete werden die Kosten zur Ablesung, Eichung, Erstellung der Abrechnung und auch die Anschaffung des Zählers bezahlt.
Und selbstverständlich ist das Demontieren ausschließlich durch einen eingetragenen Fachbetrieb oder den Messtellenbetreiber selbst zulässig, so wie es die NAV verlangt.
Das ist gültiges Recht und mit Deiner Verbraucherbeschwerde wirst Du da nichts erreichen.
Mit dem Betrieb der Messtelle für den Allgemeinstrom gräbst Du Dir möglicherweise eine Grube, sobald einer der Mieter das ablehnt kann es schnell dazu führen, daß Du auf den gesamten Kosten für den Allgemeinstrom sitzen bleibst.
Der von Dir eingebaute Zähler muß MIB zertifiziert sein.
nach Zeit X muß der dann wieder geeicht werden, allerdings ist es da wahrscheinlich preiswerter einen neuen zu kaufen.
Geiz ist nicht geil, sondern oftmals dumm.
Mit der Zählermiete werden die Kosten zur Ablesung, Eichung, Erstellung der Abrechnung und auch die Anschaffung des Zählers bezahlt.
Und selbstverständlich ist das Demontieren ausschließlich durch einen eingetragenen Fachbetrieb oder den Messtellenbetreiber selbst zulässig, so wie es die NAV verlangt.
Das ist gültiges Recht und mit Deiner Verbraucherbeschwerde wirst Du da nichts erreichen.
Mit dem Betrieb der Messtelle für den Allgemeinstrom gräbst Du Dir möglicherweise eine Grube, sobald einer der Mieter das ablehnt kann es schnell dazu führen, daß Du auf den gesamten Kosten für den Allgemeinstrom sitzen bleibst.
Der von Dir eingebaute Zähler muß MIB zertifiziert sein.
nach Zeit X muß der dann wieder geeicht werden, allerdings ist es da wahrscheinlich preiswerter einen neuen zu kaufen.
Geiz ist nicht geil, sondern oftmals dumm.