Ich frag da jetzt noch mal nach. Wie ist das denn mit Unterputzdosen bei denen der Deckel verspachtelt ist und dann tapeziert. Gilt das als zugänglich während es hinter ein Rigipsplatte nicht zugänglich ist? Ich mein das jetzt ernst - wie ist das geregelt?
Grundproblem ist das die seitenstarke Norm VDE 0100 wie jedes Schriftstück leicht unterschiedlich interpretiert werden kann. Auch ist es praktisch unmöglich auf jeden Einzelfall ein zu gehen.
Am Ende zieht jeder seine eigenen Schlüsse was gerade noch so die Norm erfüllt.
Nur so aus dem Kopf:
Eine Forderung ist etwa: ...Klemmstellen müssen für Besichtigung und Wartung zugänglich sein...
An anderer ist glaube ich folgendes formuliert: ...Betriebsmittel müssen zu Wartung leicht zugänglich sein....
Dann gibt es noch irgendwo einen Grundsatz der etwa besagt das basisisolierte Leiter (bei dir die Leitungsadern) für Laien nur durch Werkzeug zugänglich sein dürfen.
Den genauen Wortlaut aller Passagen, die für eine konkrete Frage in betracht kommen, heraus zu suchen macht schon richtig Arbeit.
Und zu lesen sind sie auch nicht so leicht denn da gibt es z.B. ein eigenes Vokabular das man erst lernen muss.
Meine Positionen zu deiner Abzweigdose:
Ohne Tapete innerhalb des (Fachvokabel) Handbereichs verboten.
Außerhalb des Handbereichs ohne Tapete bin ich mir unschlüssig. Kommt extrem auf die Umstände an. Im Zweifel für mich nicht akzeptabel.
Mit Tapete für mich erlaubt. Im Zweifel kann man als Elektriker ja schon vor dem Tapezieren den Deckel festkleben.
Übergespachtelter Dosendeckel ist wieder von den Umständen abhängig.
Dick übergespachtelt ist für mich unzulässig da nicht mehr zu finden und auch nicht mehr so richtig zugänglich.
Dünn übergespachtelt ist wieder grenzwertig. Wenn definitiv auffindbar tendiere ich zu erlaubt.
Da kann man auch anderer Meinung sein und fortsetzen lässt sich das mit Sicherheit auch.
Fakt aber ist, sowohl beim Spachtel als auch bei der Tapete, das ein Öffnen jedes mal zu ungeliebten, optischen Schäden führt.
Das Handwerk vermeidet Dosen inzwischen wo immer möglich.
Als Alternative zur Abzweigdose bietet sich, wie bereits gesagt, eine zugelassene Muffe an. Diese müssen explizit nicht zugänglich sein.
Und wie ist das mit Rolladenmotoren. Oft genug habe ich gesehen, dass die Zuleitungen zu kurz sind und die dann mit Dose (Kabelbinder als Zugentlastung) hinter einer Rigipsplatte verlängert wurden. Wäre danach nicht ok, richtig?
Definitiv (für mich
) unzulässig.
Auch vollkommen unpraktisch. Muss da mal was gewächselt werden kann man unter Umständen die Wand auf schlagen.
Kabelbinder als Zugentlastung sind in meinen Augen der letzte "Sch...". Vor allen Dingen praktizieren das einige, obwohl es das theoretische Risiko der Leitungsbeschädigung gibt, auch in festen Installationen, wo es per Definition normalerweise keinen Zug gibt.