Überwachungskamera

Diskutiere Überwachungskamera im Forum Haustechnik im Bereich DIVERSES - Moin, kennt sich jemand mit ip Kameras aus. Der Hintergrund ist folgender: Wir haben einen Pool, den man auf und abbauen kann. Dazu gibt einen...
Nö, ich muss Einbrecher nicht darauf hinweisen
nicht Einbrecher, ich meinte mit Besucher geladenen Gäste.

Wenn Du Deinen Garten mit Pool überwachst, und lädst mich zu einer Poolparty ein, würde ich es schon gerne wissen wollen, dass es eventuell Aufnahmen geben könnte.
Damit ich weiß, wo ich nach dem 20 Bier hinkotzen kann, ohne dass es davon Aufnahmen gibt.
 
Besuchen Dich nur Einbrecher?
 
Nö, aber ich verkehre nicht mit streitsüchtigen Leuten, die ihre knappe Lebenszeit mit Anzeigen und Streit vor Gericht verbringen weil sie sich in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt sehen.
Übrigens wenn das Gesetz irgendwen interessieren Würde, müssten Tesla Autos verboten werden, die filmen nicht nur permanent mit mehreren Kameras rundherum, sie übertragen die Daten auch noch nach außerhalb der EU
 
Bin aus München zurück. Klappt wunderbar. Mein Nachbar ist im Kamerabereich rumgkrochen, wurde erwischt. Habe Alarm aufs Handy bekommen, mich eingeloggt und ihn gesehen. Filmaufnahmen sind auch abrufbar. Durch die integrierte Sprechanlage in der Kamera konnte ich ihm sagen: Alles okay kannst nach Hause gehen. Bringe Dir Weißwurscht und Bier mit.
 
Was hat Dein Nachbar auf Deinem Grundstück gesucht? Die meisten Leute gehen um diese Jahreszeit noch nicht baden (mich ausgenommen, aber vergreife mich auch nicht an fremden Pools).
 
Ach was, wenn ich frage welche Kamera man empfiehlt muss ich also darlegen was meine Nachbarn bei mir machen oder was. Bißchen durch den Wind oder wie. Wenn du fragst was für eine Beleuchtung im Schlafzimmer empfohlen wird, frag ich dich wie oft du deine Alte knallst.
 
Was hat Dein Nachbar auf Deinem Grundstück gesucht?
Schrieb er doch: er hat sich als Versuchskaninchen zur Verfügung gestellt, ob sein Bierbauch ausreicht, um die Kamerainternen Bewegungserkennung auszulösen.

Wenn der TE ihm per Sprachdurchsage Weißwurscht und Bier verspricht, wird es wohl so abgesprochen sein.
 
Schrieb er doch: er hat sich als Versuchskaninchen zur Verfügung gestellt, ob sein Bierbauch ausreicht, um die Kamerainternen Bewegungserkennung auszulösen.

Wenn der TE ihm per Sprachdurchsage Weißwurscht und Bier verspricht, wird es wohl so abgesprochen sein.
Der Mann ist Gertenschlank. Aber du hast es richtig erkannt, war ein erfolgreicher Test.
 
Nö, ich muss Einbrecher nicht darauf hinweisen
Wie ich schon mal schrieb, kommt es auf den Anwalt des Einbrechers an. Und den kennst du nicht!

Mal ganz im Ernst: Ich habe ja eine zeitlang Art Bauprozesse vor Gericht beobachtet, wo unser Haus entsprechende Gutachten angefertigt hat. Es war einfach erstaunlich, wie gute Anwälte mit ihrer Redegewandtheit, so manchen Sachverhalt ins Gegenteil gekehrt haben. Die Gerichtsakten sind nicht umsonst so aufgebläht, die Richter sollen nämlich keine Chance haben sich selber ein Urteil zu bilden, sondern dem Sachbeitrag in der mündlichen Verhandlung folgen.

Wenn denn du in solchen Fall mit einem Luschenanwalt aufkreuzt, hast du schon verloren! Dann wird dir sogar ausgelegt, du hättest den unbedarften Bürger absichtlich auf den Grundstück gelockt und er wäre durch den Sturz in dein Pool zum Schaden gekommen. Dann wirst du zum Schadensersatz verdonnert.
Was meinst du, warum Prominente oder Geldinhaber mit mehreren Staranwälten vor Gericht erscheinen. Normalerweise sind alle vor Gericht gleich, also völlig unnotwendig. Mit gesunden Menschenverstand hat dies aber nichts mehr zu tun!

„II.1. Jeder Grundstückseigentümer, der Gefahrenquellen schafft, muß im Rahmen des Zumutbaren und Notwendigen Sicherungsmaßnahmen treffen, um Dritten drohende Gefahren abzuwenden (BGH NJW 1966, 1457). Die Verkehrssicherungspflicht besteht allerdings grundsätzlich nur ggü. solchen Personen, die sich befugterweise in dem Gefahrenbereich aufhalten (BGH VersR 1957, 165; OLG Düsseldorf VersR 1983, 141). Eine Ausnahme von dem Grundsatz, daß ggü. Personen, die sich unbefugt in den Gefahrenbereich begeben, keine Verkehrssicherungspflicht besteht, wird aber für den Fall gemacht, daß der Verkehrssicherungspflichtige ein naheliegendes Fehlverhalten insb. von Kindern berücksichtigen muß (RGRK/ Steffen, § 823 Rn. 163, 164 m.w.N.; Staudinger/Schäfer, § 823 Rn. 328, 329 m.w.N.). So muß ein Grundstückseigentümer wirksame und auf Dauer angelegte Schutzmaßnahmen ergreifen, um Kinder vor den Folgen ihrer Unerfahrenheit und Unbesonnenheit zu schützen, wenn ihm bekannt ist oder hätte bekannt sein müssen, daß diese unbefugt sein Grundstück zum Spielen benutzen und daß die Gefahr besteht, sie könnten sich dort an gefährlichen Gegenständen zu schaffen machen und Schaden erleiden. Die zu treffenden Schutzmaßnahmen müssen um so wirksamer sein, je größer der Reiz ist, den gefährliche Gegenstände auf dem Grundstück auf Kinder ausüben. Dieser Maßstab für die Verkehrssicherungspflicht ggü. unbefugtem Kinderspiel entspricht ständiger höchstrichterlicher Rspr. (vgl. BGH VersR 1963, 532; 1973, 621; 1975, 87, 88).“
 
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Bei Weißwürscht und Bier dachte ich spontan eher an einen "gstondenen Boarn"
Nee ist ein Seebär, wurde auf Fehmarn geboren. Immer nur Fisch, oder Fischbrötchen isses auch nicht. Man muss die Menschen an andere Kulturen heranführen. Nur so klappt es mit der Völkerverständigung. Demnächst gibt's Kaiserschmarrn. Ich seh schon wie er rückwärts ißt. Doch da muss er durch.
 
Wie ich schon mal schrieb, kommt es auf den Anwalt des Einbrechers an. Und den kennst du nicht!
Nö, kommt nicht darauf an, ich muss auf einem Grundstück mit Zaun definitiv nichts machen, wenn ich dort eine Kamera betreibe. Denn eine Kamera ist für Niemanden eine Gefahr.
 
Vielleicht zeigt er Dich wegen Freiheitsberaubung an, weil er wegen Deinem Videobeweis in den Knast musste. :cool:
 
Thema: Überwachungskamera
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