Nein, weil eine Fachkraft ein Schutzkonzept zu erarbeiten hat....
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Ohne Gefährdungsanalyse, einem Schutzziel und eines schutzkonzept ist das alles Humbug. Du sicherst jetzt deinen Hausanschluss Elektro vor Überspannungen ab, Z.B. entsprechend den Angaben von
@karo28 und deine Fritzbox verreckt in ein paar Wochen an einer Überspannung des Telefonkabel - Wem gibst du dann die Schuld? Dem Installateur, der den Ableiter in die Stromversorgung gebaut hat, das Forum hier und seine Teilnehmer, weil dir keiner gesagt hat, dass da noch mehr passieren kann oder dir als Planer dieses unvollständigen Schutzkonzepts?
Ein vollumfänglicher Schutz ist a) nur so gut, wie der Plan, b) wesentlich umfangreicher als ein oder zwei Ableiter irgendwohin zu bauen und c) für ein einfaches Wohnhaus normativ nicht gefordert. Selbst in einer normgerechten Anlage mit äußerem Blitzschutz ist kein Schutzniveau erreicht, dass vermuten lassen würde, dass gar kein Schaden entsteht. Dafür muss man mehr tun, als normativ gefordert - hier entsteht nur ein Basisschutz, der "nur" einiges an Schaden reduzieren kann - und selbst dann gilt immer noch A.
Die Gefährdungsanalyse könnte, und das ist in vielen Regionen dieses Landes für EFH nicht untypisch, zu dem Schluss kommen, dass garkeine Gefährdung besteht, die eine Ableitung Typ 1 erfordert, sondern dass Typ 2 ausreichend ist. Und schon kannst du dir den teuren Kombiableiter im Vorzählerbereich sparen.