An dem Begriff ("wesentliche Änderung") ist nichts neu, der ist die Basis ob eine Nachrüstung auf aktuellen Normenstand fällig wird. Wie immer wenn etwas Kosten verursacht, weichen die Ansichten voneinander ab, was unter einer wesentlichen Änderung zu verstehen ist..
Ich hatte es gemeint im Zusammenhang mit der Maschinenrichtlinie, das war für mich neu, dass man die MRL auch in der Hausinstallation heranzieht.
Und meiner Meinung nach ein Sprung (viel) zu weit. Die Risikobeurteilung ist im Maschinenbau ein ziemlich gut strukturierter Prozess, das sehe ich in der Hausinstallation überhaupt so nicht, höchstens in der Entwicklung von neuen Normen.
Ich wuerde mich hier an aehnlichen Vorgehensweise wie im Maschinenbau orientieren, Stichwort: "wesentliche Veraenderung"
Schoen beschrieben hier, inkl. Entscheidungsmatrix.
https://www.bmas.de/SharedDocs/Down...F.delivery2-master?__blob=publicationFile&v=1
Ein simples Umsetzen eines Anschlusses in einem weiterhin bestehen bleibenden Endstromkreis sehe ich als nicht wesentlich an, da keine neue/andere Gefaehrdung als vorher besteht. Beim "Neuaufbau des Endstromkreises" (ob nun neuer Verteiler, neue Leitungsverlegung, neue Verlegungsart...) wuerde ich eine wesentliche Veraenderung sehen (z.b. anderer Schleifenwiderstand, geaenderte Absicherung, andere Lasten/Verbraucher...).
Wenn man dann so etwas heranzieht, weil das zufälligerweise die eigene
Meinung bestätigen
würde, dann könnte man doch mal den zitierten Artikel lesen und versuchen das auf den vorhandenen Fall anzuwenden. Ich glaube nicht, dass du,
@karo28, das gemacht hast.
Der vorhandene Fall hier ist das Reparieren / Austauschen / Versetzen einer Steckdose und ob eine Notwendigkeit besteht einen FI Schalter nachzurüsten. Einige Beispiele sind genannt (Versetzen um wenige Centimeter, 20 cm, Brüstungskanal, Trockenbauwand, von links von der Tür nach rechts, mit oder ohne Leitungskürzung / Verlängerung, von Einfach- nach Doppelsteckdose, etc.) .
Die genannten Kriterien sind dann (wohlgemerkt aus der Maschinenrichtlinie, und dann auch noch aus einem ganz summarischen "Interpretationspapier")
Schlussfolgerung: Veränderungen an einer Maschine/Gesamtheit von Maschinen können folgende Auswirkungen haben:
1. Die Maschine ist auch nach der Veränderung ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen sicher.
->>Es liegt keine wesentliche Veränderung vor.
2. Die Maschine ist nach der Veränderung ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen nicht mehr sicher. Die neue Gefährdung oder das erhöhte Risiko können durch einfache Schutzeinrichtungen beseitigt oder zumindest hinreichend minimiert werden.
->>Es liegt keine wesentliche Veränderung vor.
3. Die Maschine ist nach der Veränderung ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen nicht mehr sicher und eine ausreichende Risikominderung kann nicht durch einfache Schutzeinrichtungen erreicht werden
->>Es liegt eine wesentliche Veränderung vor
Da schafft kein redlich denkender Mensch es bis zum Punkt 3 (nochmal nicht bis zum Punkt 2!), bezogen auf eine Hausinstallation. Das Papier / die Maschinenrichtlinie ist völlig ungeeignet in Zusammenhang mit einer Hausinstallation.
Zu diesem Thema gibt es in den Praxisproblemen der Fachzeitschriften de und ep bestimmt erschöpfende Antworten renommierter Fachautoren wie z. B. von Werner Hörmann.
Ich überlasse es aber den EFK-Exoten mit Normenzugriff zu zitieren, was dazu in der DIN VDE 0100-410 steht.
Man kann auch einfach schreiben "ich weiß es auch nicht".
Und dann sind wir immer noch da, was
@Stromberger in #5 und ich in #18 geschrieben habe:
"keinen Schritt weiter gekommen"