Was darf ich als Elektriker privat machen?

Diskutiere Was darf ich als Elektriker privat machen? im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, Was darf man als Elektriker privat selbst machen? Also darf man sich als gelernter Elektriker selbst Steckdosen setzen? Was ist, wenn...
Da ich in meiner Hauptberuflichen Tätigkeit VEFK bin ist es wohl an zu nehmen, daß ich damit entsprechende Erfahrungen und Normkenntnisse mitbringe die ein Buchhalter mit Nebenjob als Elektriker eher nicht mitbringt.
Ich habe durchaus sowohl eine passende Ausbildung in dem Beruf, sowohl Berufserfahrung, Weiterbildung und den Zeitnahen Einsatz.
Ich finde es erstaunlich, daß Du weißt was ich auf meiner Arbeit so den ganzen Tag mache, eine VEFK kann wohl kaum Verantwortung übernehmen sofern diese nur im Büro sitzt.
 
Wenn früher eine Einbauküche aufgebaut wurde, traf man neben dem Küchenbauer oftmals den Fachmann für Wasser und den Fachmann für Strom.
Das muss in einer Übergangszeit gewesen sein. Denn noch viel früher, einige Jahre nach dem Krieg, hat mein Vater, der auch schon Elektriker war, auf den Baustellen Waschbecken und Armaturen installiert. Ganz offiziell auf Geheiß seines Arbeitgebers.
 
@Kurt
naja, so weit zurück, also in die Nachkriegszeit, kann ich leider nicht mit persönlichen Erfahrungen glänzen, da ich da nichtmal geboren wurde. Wenn ich von früher schreiben, ohne direkten Bezug zu nehmen, dann eher so die Richtung 70er/80er/90er :)
 
Ich finde es erstaunlich, daß Du weißt was ich auf meiner Arbeit so den ganzen Tag mache,

Das ist ja leicht zu erraten, den halben Tag bist du ja hier im Forum vertreten.
Da ist es ja kein Wunder, dass du oft praxisfremdes Zeug verzapfst.

Darf man als gelernter Elektriker in einem Mietshaus sich selbst einen Elektroanschluss für ein E-Auto installieren?

Ja, um Gottes Willen, warum den nicht!
Ich habe noch nie gehört, dass man einem Elektriker, der in der Industrie tätig ist, den Prozess macht, weil er sein Wohnzimmer modernisiert hat.
Natürlich ist es angeraten, sich vor Beginn der Arbeiten mit einem konzessionierten Eli abzustimmen.
I. d. Regel läuft das meist auch so.
Zumindest im Südwesten.

Allstromer
 
ch finde es erstaunlich, daß Du weißt was ich auf meiner Arbeit so den ganzen Tag mache, eine VEFK kann wohl kaum Verantwortung übernehmen sofern diese nur im Büro sitzt.
Ich habe weder geschrieben was du so machst, und wie du was machst. Sollte ich das das deiner Meinung nach gemacht haben, dann nenn bitte Ross und Reiter.
Aber ja, ich kenne VEFK's die nicht mehr aktiv "an der Front" mitarbeiten, im klassischen Handwerk ebenso wie in der Industrie. Das ist der Handwerksmeister von 5-10 Angestellten/Auszubildenden, der statt auf der Baustelle Schlitze zu kloppen, dafür sorgt das Arbeit reinkommt, Rechnungen geschrieben werden und Auszubildende auch im Beruf ausgebildet werden, nicht nur um Dreck zusammenzukehren und Kaffee zu holen. Das ist der Abteilungsleiter einer kleinen Instandhaltungsabteilung, der die meiste Zeit damit zubringt Mitarbeiterschulungen, Materialeinkäufe und weitere organisatorische Maßnahmen zu planen und umzusetzen. Der unzählige, sinnlose Stunden in Diskussionen mit Abteilungs-/Werks-/Betriebsleiter verbrennt, wo es eigendlich im Grundsatz nur darum geht das die Instandhaltung ja nur kostet und nichts einbringt. Ja die kommen auch mal an die Front, ja die betreuen auch mal exklusiv Kunden oder Anlagen, aber nunmal nicht mehr in dem Umfang der eigendlich nötig wäre. Nun ist es aber so, dass der Status der VEFK nicht automatisch kommt, sondern der Mensch wird dazu berufen. Dabei spielt in vielen Fällen nicht ausschliesslich die fachliche Kompetenz die ausscshlaggebende Rollen. Eine VEFK muss auch führen und deligieren können, nicht nur gerade Schlitze kloppen und einen Hardingstecker ordnungsgemäß installieren.

Da ich in meiner Hauptberuflichen Tätigkeit VEFK bin ist es wohl an zu nehmen, daß ich damit entsprechende Erfahrungen und Normkenntnisse mitbringe die ein Buchhalter mit Nebenjob als Elektriker eher nicht mitbringt.
Man nimmt auch an das Abteilungsleiter Abteilungen leiten, und Zitronenfalter Zitronen falten, weil annehmen kann man viel. Was unterm Strich dann dabei rauskommt sei mal so dahin gestellt. Ich wiederhole mich aber gerne nochmals, ich habe dein berufliche Qualifikation als VEFK in besagten Industriebetrieb nie in Frage gestellt, wie auch. Und auch hier wieder, wenn dies nicht so ist, bitte Ross und Reiter nennen.
Wie kommst du eigendlich auf "Buchhalter mit Nebenjob als Elektriker", in welchen Bezug soll das stehen?

Ich habe nur deine Fachkompetenz in Sachen klassische handwerkliche Elektroinstallation im Wohnungsbau in Frage gestellt. Denn meiner Meinung nach (um es immer wieder zu wiederholen) kann man nicht als "Nebenbei- oder Wochenendelektriker" in einem bereichsfremden Tätigkeitsfeld die nötige dauerhafte Qualifikation erwerben/behalten die den Status einer EFK rechtfertigt. Wenn dem so wäre, dann ist auch der besagte Kalkulator/Planer der einmal im Monat irgendwo einen Schalter/Steckdose tauscht, der Fachkraft mit 20 Jahren im praktischen Berufsumfeld gleichzusetzen. Das wiederum würde das Prinzip des Status ad absurdum führen.

Ich habe durchaus sowohl eine passende Ausbildung in dem Beruf, sowohl Berufserfahrung, Weiterbildung und den Zeitnahen Einsatz.
Das mit Aus- und Weiterbildung lass ich mal so stehen, was wie wielange wo als Erfahrung gewertet werden könnte kann und sollte man in einem Forum nicht unbedingt vertiefen.
Allerdings stosse ich mit an dem "zeitnahen Einsatz". Was ist denn zeitnah? Jetzt, gestern, vor 2 Jahren vor 20 Jahren. Ist zeitnah gleichzusetzten mit ggf 8 Stunden alle paar Wochenende mal, zu regelmäßigen 40 Stunden/Woche.
Hast du, mit deinem Feedback, genausoviel Erfahrung mit der Installation von Wohnhäusern wie ein normaler Geselle (natürlich mit Status EFK), wenn du 1-2 im Jahr machst und der Geselle dies tagtäglich? <- Obacht...ist ein Beispiel!
Hast du, mit deinem Feedback, genausoviel Erfahrung mit Schaltung in MS/HS-Anlagen wie ein Geselle (natürlich mit Status EFK), wenn du 1-2 Jahr schaltest und der Geselle 200-300x? <- Obacht...wieder nur ein Beispiel

Kurz gesagt, in dem Bereich der hauptberuflich ausgeführt wird, kann ich den Status einer EFK zugesprochen bekommen, denn nur da habe ich die ausreichende berufliche Praxis.

Sieh es einfach ein, du bist nicht der Hansdampf in allen Gassen, nur weil du Normen einsehen und einen Technikertitel hast. Du bist auch nicht bereichsübergreifende VEFK nur weil du mal diese oder jenes in naher oder ferner Vergangenheit mal gemacht hast. Bleib bei den Themen wo du Ahnung hast, und das sind schon einige. Diese Threads lese ich mit regen Interesse und würde nicht mal auf den Gedanken kommen, dort eingreifen zu wollen. Aber lass auch mal den einen oder anderen Thread oder das eine oder andere Thema einfach an dir vorbeiziehen. Man kann zu vielen eine Meinung haben, hab ich selbstredend natürlich auch, doch sollte man nicht unbedingt den "Dicken raushängen lassen" und sich über andere stellen. Und wenn man es doch mal zu Unrecht getan hat, dann sollte man auch, wie man so schön sagt, die Eier haben es einzugestehen. Ich weiss, scheisse fürs Ego, aber so zwischenmenschlich macht das echt was her ;):cool:

So, genug davon...

BTT
 
Rechtliche Lage:
An Elektrischen Anlagen die am öffentlichen Niederspannungsnetz hängen dürfen NUR Fachkräfte von beim Netzbetreiber eingetragenen Unternehmen arbeiten.
Ausnahme: Reparatur- und Wartungsarbeiten dürfen von Fachkräften ohne Eintragung durchgeführt werden.


Die Definition einer Elektrofachkraft gibt die VDE 1000 vor.
Demnach ist die abgeschlossene Ausbildung nur eine der Voraussetzungen die nötig sind um als Elektrofachkraft zu gelten. (siehe Text in meiner Signatur)

Ich vermute, dass du bei dem ersten Satz auf die NAV verweist, i.B. par. 13, wie das schon so oft von dir zitiert wird. Wurde die NAV aber vor Kurzem geändert? Ich lese darin nämlich nicht

"NUR Fachkräfte von beim Netzbetreiber eingetragenen Unternehmen"​

sondern

"Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden"
merkst du den kleinen, aber feinen Unterschied? Oder hast du das hier mal wieder so hingebogen, dass du selber schwarzarbeitend, (Österreichisch: pfusch), ohne Rechnung, ohne Steuern, ohne Versicherung, ohne Gewerbe, ohne Meisterpflicht, ohne Eintragung bei der HWK, kurz: ohne alles, am Samstag für fremde Auftraggeber Aufträge abarbeiten kannst? Um dann gleichzeitig - excuse my French sagen die Amerikaner: - die Unverschämtheit zu haben, den TE als Buchhalter mit Elektriker als Nebenjob zu disqualifizieren und ihm zu untersagen an der eigenen (!) Anlage zu arbeiten.

Das kotzt mich jedesmal an..... Antwort wird wohl nicht kommen.
 
>Da ist man in Österreich entspannter. Prinzipiell darf man hier fast alles selber machen, muss aber die Anlage von einem Fachbetrieb abnehmen lassen.
Abgesehen davon, dass vermutlich auch in Österreich nur Auftraggeber das Werk ihrer Auftragnehmer abnehmen und nicht umgekehrt, dürfte sich die Praxis von Lampenanschlüssen überhaupt nicht unterscheiden.

Was Erdungsanlagen und/oder Fundamenterder nach ÖVE E 8002-1 angeht, kenne ich nationale Austria-Anforderungen, die über in beiden Ländern harmonisierte EN-Normen hinausgehen und die Verlautbarungen von WKO usw. klingen für mich nicht entspannter. Dass die Normen in Österreich Gesetzescharakter haben, bewirkt nach meinem Eindruck aus Forenbeiträgen nicht, dass Ösi-User normkundiger als die meisten deutschen User sind.

Es gibt den Spruch: Man darf sich nicht erwischen lassen.

Wer fachgerecht und nach den anerkannten Regeln der Technik arbeitet, muss wegen der Vermutenswirkung nicht befürchten von einem Staatsanwalt wegen § 319 StGB - Baugefährdung belangt zu werden.

Man muss seine Grenzen kennen, das gilt auch für Elektrofachkräfte.
 
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Das ist ja leicht zu erraten, den halben Tag bist du ja hier im Forum vertreten.
Warum Reduzierung auf den halben Tag? 27 Beiträge allein am Freitag. :D

Ja, um Gottes Willen, warum den nicht!
Der angeblich liebe Gott lässt auch Kriege und andere schlimme Dinge zu. Würde der bei Murks an Elektroanlagen eingreifen, läge deren Anteil an den Brandursachen nicht relativ konstant bei einem Drittel, Blitzschläge aber nur bei knapp 1 %.

Der Kommentar bezog sich auf die Installation von Wallboxen, die als wesentliche Änderung von Elektroanlagen ganz eindeutig eine Aufgabe für Elektrofachbetriebe mit VNB-Konzession sind.
 
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