Wie weit weg darf ein Baustromverteiler vom Neubau stehen?

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H-Otto

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Hallo,

war gestern auf einer Gebutstagsfete vom Kumpel. Einer der Bekannten, die gerade angefangen sind zu bauen, erzählte von den Problemen, die er mit den Handwerkern hat und zwar, soll der Baustromverteiler so weit weg stehen.
Es sind wohl auch schon Handwerksfirmen wieder abgerückt, weil kein Strom auf dem Neubau war. Von seiner Hausbaufirma ist er jetzt aufgefordert worden, einen 32/16A-Baustromverteiler auf sein Grundstück zu plazieren, so dass Strom auf dem Grundstück vorhanden ist.

Wir haben alle den halben Abend darüber diskutiert, über alles mögliche- so weit weg zulässig, was für eine Leitung er nehmen soll und und und.
Also der Baustromverteiler soll wohl Luftlinie etwa 150m vom Neubau weg sein, wenn er ein Kabel für ein Baustromverteiler über fremde Baugrundstücke zieht werden es wohl ca. 180m und an der Straße lang mehr als 250m.

Wie ist denn überhaupt die rechliche Lage? Wie weit weg (Straßenweg), darf der Baustromkasten denn stehen? 250m ist ja schon ein ganz schönes Ende. Es muss ja irgendeine Grenze geben, sonst kann man gleich eine Leitiung vom Kraftwerk legen.
Er war schon auf dem Baumarkt um sich fertige Drehstromkabel zu kaufen, die haben aber nur 20m lange. Er würde bei Abnahme von 10 Stück eine gratis bekommen, der Verkäufer meinte aber nur, er kann nicht einfach zehn Leitungen hintereinander stecken, sondern müsste auch ein dickeres Kabel haben und die Stecker einpacken. Meines Wissens müsste doch bei einer 32A-Zuleitung 4mm² reichen.
Und wer trägt die Kosten dafür? Also der Baustromverteiler kostet ca. 250€ und die 10 Drehstromkabel wohl das Doppelte, also 500,-€

Was würdet ihr denn vorschlagen, wie er vorgehen soll?

Hans-Otto
 
Tja der Bauherr hat dafür zu sorgen das Baustrom auf dem Grundstück vorhanden ist. Übliche Längen für Handwerker sind Max 50 m. Und stell dir mal vor es gibt sogar Firmen die Erstellen inklusive Lieferung der Gerätschaften auch Baustromversorgungen.
 
Bei mehr als 50m bringen keine Verlängerungen mehr was.
Der Spannungsfall wird viel zu hoch und der Strom ist damit nicht nutzbar.

Für seine Baustelle muß man üblicherweise selber sorgen und somit auch einen Baustromanschluß beantragen (über Elektrofachfirma)
Man kann natürlich in den Werkvertrag jedes Gewerkes schreiben, daß diese selbst für Ihren Strom sorgen müssen z.B. über Notstromaggregate, macht aber wenig Sinn.
 
Der Baustromverteiler darf nur wenige Meter (gem. E VDE-AR-N 4100:2017-05 =/<30m) nebem dem Straßenverteiler stehen. Der Rest ist dann Sache des Beantragenden. Bei uns stand der Baustromverteiler auch geschätzte 200m von der Baustelle weg. Die Maurer haben dann jeden Tag die Leitung auf- und abgerollt. War aber alles Sache des AN (nicht meine).
 
Meines Wissens müsste doch bei einer 32A-Zuleitung 4mm² reichen.

Wenn das 4mm² 250 m lang ist, wäre bei Belastung mit 32A der Spannungsfall auf einer Ader schon 36 Volt.

Man muss so ein teures 25mm² auch nicht gleich kaufen. Solide Baufirmen haben sowas zum Ausleihen.
 
Von wem ist der Baustrom bis jetzt?

Üblicherweise wird vom Energieversorger in der Nähe des Hauses, zumindest aber direkt am Grundstück eine Säule gestellt (zwingend erforderlich) an die der BSV angeschlossen wird.

Diese Hazsanschlussäule bleibt dann entweder dort wo sie ist und der Kunde muss in Eigenregie (also durch Fachbetrieb!) das Kabel ins Haus legen.
Oder die Säule wird später demontiert, das Kabel bis ins Haus verlängert und dort der Hausanschlusskasten gesetzt.

Beides hat Vor- und Nachteile... Ich finde die zweite Lösung besser, aber das nur nebenbei.

Kurz:
Ja, er ist dafür verantwortlich jemanden zu beauftragen, oder den zu finden, der verantwortlich ist.
Die Handwerker haben absolut richtig gehandelt.
 
Üblicherweise wird vom Energieversorger in der Nähe des Hauses, zumindest aber direkt am Grundstück eine Säule gestellt (zwingend erforderlich) an die der BSV angeschlossen wird.
Bei uns nicht.

Ja, er ist dafür verantwortlich jemanden zu beauftragen, oder den zu finden, der verantwortlich ist.
Die Handwerker haben absolut richtig gehandelt.
Je nach Vertrag kann das völlig anders aussehen.
 
Das ganze zeigt wieder ganz deutlich, warum es absolut keinen Spaß macht für Häuslebauer zu arbeiten!

Man könnte ja mal dem werten Bauherrn vorschlagen, den Stromanschluß für seinen Büroarbeitsplatz täglich 250m entfernt "abzuholen"(dort steht dann übrigens auch das Dixie wenn er mal ein Bedürfniss hat!)
 
Wie ist denn überhaupt die rechliche Lage? Wie weit weg (Straßenweg), darf der Baustromkasten denn stehen?

Der Verteiler muss auf seinen Grundstueck stehen. Oder hat der Bauherr Leitungsrechte an anderen Grundstuecken, oeffentlichen Wegen?

Was würdet ihr denn vorschlagen, wie er vorgehen soll?

Genau so:
Von seiner Hausbaufirma ist er jetzt aufgefordert worden, einen 32/16A-Baustromverteiler auf sein Grundstück zu plazieren, so dass Strom auf dem Grundstück vorhanden ist.
 
Kurz und Knapp ein Hausbau beginnt mit der Planung und dazu gehört auch Baustrom und Wasser auf dem Grundstück. Nicht umsonst sagt man der Elektriker ist der Erste und der Letzte auf dem Bau.
 
So wie ich das herauslese, hat er ja einen Baustromanschluß, nur steht der weit weg. Ist auch kein Einzelfall, die von den Versorgungswerken beauftragten Subunternehmer machen sich das einfach und stellen möglichs wenig Anschlußkästen hin, weil alle Geld sparen wollen. Und dort gruppieren sich dann bis zu einem Duzend Baustromverteiler. Wie wer dann Strom zu seiner Baustelle bekommt, das interessiert weder die versorgungswerke, noch Subunternehmer. Und die sitzen auf dem hohen Pferd. Eigentlich eine Frechheit, da bei erschlossenen Bauland, bzw Baugebieten schon alle Versorgungsleitungen bis auf alle Grundstücke liegen dürften und wenn die auf jedes dritte Grundstück eine Säule stellen würden. Man sieht immer wieder Baugebiete, wo x-Leitungen über den Rasen vom Anreiner zu den einzelnen Gründstücken laufen, die bleiben dann meist liegen, denn die Zeit für das tägliche ab- und auftrommeln bezahlt keiner.

Ich hatte auch schon mal einen Kunden, bei dem haben die das Teil einfach in einer Parallelstraße gesetzt. Wenn der Nachbar sich quer gestellt hätte, gebe es keinen kurzen Weg und dann wären es x-hundert m gewesen, da macht sich keiner einen Kopf drum.
Oder nahe der Baugebietseinfahrt auf der anderen Straßenseite, wo täglich gefühlt 100 LKW drüberfahren. Die Leitung kann man irgendwann mit dem Spachtel aufnehmen.
Da ich dazu auch noch nichts gefunden habe, würde mich hier auch mal interessieren, wie da so die ges. Regelung ist. Sonst haben wir heute 200m, morgen 500m und übermorgen 1km.

Und 25mm² - wie will man das denn in einer 32A CEE-Stecker/Kupplung klemmen?
 
Stell dir mal vor, es soll auch Anschlusskästen geben . Und nochmal der Bauherr hat für den Baustrom auf dem Grundstück zu sorgen. Wie er das macht ist sein Problem und nicht das der Handwerker!
 
Also, wenn es so eine lange Strecke zu überbrücken gilt,würde ich erstmal Al nehmen und kein Cu, vorallem weil es fraglich ist, was mit dem Stück kabel dann geschieht. Verkauf?
Und das mit dem Klemmen, man kann ja nach dem Großen Querschnitt kurz vor der Dose wieder auf 6mm^2 gehen.


Aber selbst bei Alu wird es wohl die Kosten nicht wert sein.
 
Da ich dazu auch noch nichts gefunden habe, würde mich hier auch mal interessieren, wie da so die ges. Regelung ist. Sonst haben wir heute 200m, morgen 500m und übermorgen 1km.
Warum sollte das gesetzlich geregelt sein, wo ein Baustromverteiler zu stehen hat? :eek: Oder erwartest du auch eine gesetzl. Regelung, wo die nächste Tankstelle oder Ladesäule zu stehen hat?
Das kann man vertraglich regeln. Wenn ich sie auf dem Grundstück haben möchte, schreibe ich das in den Vertrag rein. Fertig.
 
Dann wird der AN dankend ablehnen :p . Und du stehst als Bauherr dumm in der Gegend rum.
 
Also, wenn es so eine lange Strecke zu überbrücken gilt,würde ich erstmal Al nehmen und kein Cu, vorallem weil es fraglich ist, was mit dem Stück kabel dann geschieht.

Noch fraglicher ist es, ob du jemals die normativen Vorgaben zum Baustromverteiler gelesen hast. Da steht sogar drin, welche Art Kabel fuer den Anschluss eines Baustromverteilers zulaessig ist.

Warum sollte das gesetzlich geregelt sein, wo ein Baustromverteiler zu stehen hat?
Das Abstellen von privaten Eigentum auf oeffentlichen Flaechen ist aber schon geregelt in D. Auch im Nachbarschaftsrecht gibt es Regelungen, was ein Nachbar dulden muss...Da bleiben dann nicht mehr soviele Moeglichkeiten, wo der Baustromverteiler stehen darf.
 
Dass der anschlusschrank oder Anschluss Verteiler durch Vorgaben des Netzbetreiber nicht auf dem Baugrundstück steht, ist doch kein Hindernis für den Bauherr, ein Fachunternehmen mit dem installieren eines oder mehrere Verteiler Schränke auf dem Grundstück zu beauftragen!? Alternativ sind alle Gewerke vertraglich zur eigenleistung zu beauftragen, was vermutlich nicht günstiger wird!?
 
Thema: Wie weit weg darf ein Baustromverteiler vom Neubau stehen?
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